Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
--- Zitat von: micha77 am 30.08.2020 12:36 ---Eigentlich wäre es zu einfach, oder? Es würde aber auch den Gesetzgeber entlasten. Der könnte höchstens darüber diskutieren, ob eine Haushaltsnotlage vorliegt, bzw. kann dann noch Quervergleiche ziehen zu Abschlüssen vom ÖD oder der freien Wirtschaft.
Man nehme die Unterkunfts-, Heiz- und Kosten für Bildung und Teilhabe (+15%) und erhöht die jedes Jahr bspw um 2% + dazu obendrauf den Inflationsausgleich (am besten netto) auf das Gehalt (bspw. 1.4% in 2019). Dann hätte man zumindest mal ein Grundgerüst mit dem man jedes Jahr arbeiten kann.
--- End quote ---
Warum sollte ein Beamter mehr Geld erhalten weil sich seine Unterkunfts-, Heiz- und Kosten für Bildung und Teilhabe erhöht?
Wenn der Rest der Bevölkerung prozentual mehr von ihrem Netto hierfür brauchen, dann dürfte es ja nicht schwer sein, dieses auch vom Beamten zu verlangen.
Insofern macht es natürlich sinn, die Steigerungen der Beamten mit TBler etc. zu vergleichen /koppeln.
Solange er natürlich nicht unteralimentiert ist.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: WasDennNun am 31.08.2020 10:59 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.08.2020 12:16 ---Diese Argumentation, die juristische mit realitätsgerechten ökonomischen Verhältnissen verbindet, hat Dich bislang - wenn ich es richtig sehe - nicht überzeugt. Wenn man sich nun aber die historisch relevanten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts anschaut, dann zeigt sich, dass sie jedoch vom Verfassungsgericht grundlegend zur Basis seiner Entscheidungen gemacht wird. So hält es in einem seiner zentralen Alimentationsbeschlüsse in aller Eindeutigkeit fest:
"Der [Zweite] Senat ist in seinem Beschluß vom 30. März 1977 davon ausgegangen, daß die Einkommensverhältnisse der Beamtenfamilie mit einem oder zwei Kindern in allen Stufen der Besoldungsordnung zum damaligen Zeitpunkt im wesentlichen amtsangemessen waren (vgl. BVerfGE 44, 249 [272 f.]). Dem lag die Annahme zugrunde, der Besoldungsgesetzgeber habe das Beamtengehalt in seinen familienneutralen Bestandteilen von vornherein grundsätzlich so bemessen, daß - vor allem auch im Blick darauf, daß der Beurteilung der Amtsangemessenheit das Nettoeinkommen des Beamten zugrundezulegen ist - überwiegend davon eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann. Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, mag sie auch zur Folge haben, daß der (noch) unverheiratete und der verheiratete (noch) kinderlose Beamte sich auf diese Weise regelmäßig einen - teils deutlich - großzügigeren Lebenszuschnitt leisten können als der Beamte mit einem oder mit zwei Kindern; denn diejenigen Zuschläge, einschließlich des Kindergeldes, um die sich die Bezüge des Beamten beim ersten und zweiten Kind erhöhen, sind nicht geeignet, den zusätzlichen Bedarf, der der Beamtenfamilie beim ersten und zweiten Kind erwächst, auch nur annähernd auszugleichen." (Beschluss des Zweiten Senats vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86 - Rn. 56).
--- End quote ---
Solange der Gesetzgeber und die Gerichte dieser Annahme (Grundbesoldung ist für 4K Familie) folgen, kannst du mit deiner Argumenation ja recht haben.
Wie du oben dargelegt hast, ist es (bisher) auch nicht von der Verfassung her zu beanstanden, dass die kinderlosen Beamten eine wesentlich höhere Alimenation, somit "einen großügigeren Lebenszuschnitt sich leisten können".
Somit wurde es von den Gerichte durchaus akzeptiert, dass der kinderlose "Überalimentiert" ist.
Wenn jetzt der Gesetzgeber aber bei der Gesetzesbegründung eine zukünftige Grundbesoldung als Maßstab für die amtsangemessene Besoldung eines kinderlosen deklariert und diese auf dem Niveau lässt wie sie jetzt ist, dann wird man feststellen, dass hier keine Unteralimenation vorliegt (auch trotz steigender Miete nicht).
Wenn man also nach den Regularien des Gerichtes dieses neu inhaltlich und monetär justiert, wird leider wenig bis nichts für den kinderlosen hinten rauskommen.
Und wenn dann sachgerecht und nachvollziehbar der Beamte mit Kindern entsprechende Zuschläge erhält, die es ihm ermöglichen das gleiche Lebenszuschnittsniveau zu erhalten wie die kinderlosen, dann haben sie mEn ihre Schuldigkeit bzgl. des Urteils getan und man müsste diese neue Systematik angreifen.
Ich finde es funny (aber eigentlich Pervers!), wenn es zukünftig nicht statthaft sein soll, dass der a6er mit x Kindern mehr Geld bekommt als der Kinderlose A1Yer und dieses an grundgesetzlichen Prinzipien des Beamtentums rüttelt.
Von daher glaube ich, dass wenn der Staat sich ein wenig handwerklich anstrengt, er es schaffen kann, dass sich für die kinderlosen und Pensionäre in der breiten Masse nichts ändern muss wegen einer Unteralimentierung.
--- End quote ---
Das wäre eine sehr gewagte Wette auf die Zukunft: Denn wie dargelegt hat das BVerfG ja nicht die Verfassungswidrigkeit der Alimentation von verheirateten Berliner Beamten mit zwei Kinder festgestellt, sondern anhand des verheirateten Beamten mit zwei Kindern die generelle Verfassungswidrigkeit der Besoldung aller Berliner Beamten.
Was wären - neben den bereits genannten besoldungsrechtlichen Folgen, die ein solches willkürliches Vorgehen meiner Meinung nach unmöglich machen würden - die weiteren Folgen eines solchen Vorgehens, die Grundgehälter also trotz des aktuellen Beschlusses so zu belassen und die Familienzuschläge massiv zu erhöhen?
Beamtenkinder würden gegenüber Nicht-Beamtenkinder massiv bevorteilt werden, wenn die Familienzuschläge unverhältnismäßig stark erhöht werden würden: wesentlich Gleiches würde so nicht mehr wesentlich gleich behandelt werden, was eine solche Regelung verfassungswidrig machen würde. Denn wenn Kinder heute in Deutschland generell massiv bessergestellt werden müssten, wäre der verfassungskonforme Weg, das Kindergeld für alle massiv zu erhöhen und nicht nur eine Teilgruppe über ein nur für sie vorhandenes Zulagensystem besser zu stellen. Wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln, schafft Privilegien - und diese sind mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
Als Folge der offensichtlich verfassungswidrigen Bevorteilung der Beamten(kinder) würde das Verfassungsgericht in entsprechenden Klageverfahren den Gesetzgebern eine sachwidrige Herleitung der Alimentation nachweisen und die entsprechenden Besoldungsgesetze kassieren. Danach müssten dann die Grundgehälter deutlich steigen (denn irgendwohin müssen ja die die festgestellte Unteralimentation ausgleichenden Besoldungsbestandteile fließen) und zugleich entsprechend auch die aus der Unteralimentation aller ledigen und verheirateten Beamten ohne Kinder entsprungenen Nachzahlungsansprüche befriedigt werden (sofern jeweils Widerspruch eingelegt worden ist) - die zuvor gewährten Familienzuschläge würden allerdings wohl nicht zurückverlangt werden können (vgl. § 12 Abs. 1 BBesG).
Ergo: Wenn sich die Besoldungsgesetzgeber auf diese Wette einlassen würden, würde es für sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch teurer werden - unabhängig davon, dass das Echo in den Medien und der Gesellschaft dann generell wohl kaum sehr wohlwollend ausfallen dürfte.
Ergo: Ich sehe es wie Du, die Besoldungsgesetzgeber werden weiterhin versuchen, die Personalkosten so gering wie möglich zu halten und von daher weiterhin auch auf ihre Informatiker zurückgreifen - sie werden aber nicht drumherumkommen, die Grundgehälter deutlich zu erhöhen, wenn selbst die Besoldung in der Besoldungsgruppe A 11 nicht die Mindestalimentationshöhe erreicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 31.08.2020 12:00 ---Das wäre eine sehr gewagte Wette auf die Zukunft: Denn wie dargelegt hat das BVerfG ja nicht die Verfassungswidrigkeit der Alimentation von verheirateten Berliner Beamten mit zwei Kinder festgestellt, sondern anhand des verheirateten Beamten mit zwei Kindern die generelle Verfassungswidrigkeit der Besoldung aller Berliner Beamten.
--- End quote ---
Ja, ist sie ja auch. Ich sag es mal salopp: Die einen haben krass zu wenig, weil sie eben mit der Grundbesoldung und den läpischen Famzuschlagskröten krass zu wenig haben.
Somit ist die Besoldung für alle illegal, weil diese ja aufeinander aufbaut.
Du leitest aber daraus aber automatisch ab, dass die Besoldung der Kinderlosen damit zu niedrig ist.
(Kann ich aber so nicht aus dem Urteil lesen, da wird nirgends darauf hingewiesen, für wenn alles eine Unteralimentation existiert, muss es ja auch nicht, wenn die Systematik zu so einen Fehler führt ist das ganze ja illegal)
Ich überziehe es ja eher und sage: Die Besoldung war für Kinderlosen ist zu hoch gewesen (meine ich nicht so, will es ja nur überzeichnen), meine eher: der Abstand zwischen Kinderlosen und Familien ist zu niedrig, den hier liegt ja der Hase im Pfeffer (was ja oben auch schon vom Gericht angemerkt wurde).
--- Zitat ---Was wären - neben den bereits genannten besoldungsrechtlichen Folgen, die ein solches willkürliches Vorgehen meiner Meinung nach unmöglich machen würden - die weiteren Folgen eines solchen Vorgehens, die Grundgehälter also trotz des aktuellen Beschlusses so zu belassen und die Familienzuschläge massiv zu erhöhen?
--- End quote ---
Es ist keine willkürliches Vorgehen, sondern genau das Gegenteil: ein sich an dem Urteil orientiertes Vorgehen, welches klaren Kriterien folgt um eine amtsangemessene Alimentation der Beamtenfamilie zu sichern.
--- Zitat ---Beamtenkinder würden gegenüber Nicht-Beamtenkinder massiv bevorteilt werden, wenn die Familienzuschläge unverhältnismäßig stark erhöht werden würden: wesentlich Gleiches würde so nicht mehr wesentlich gleich behandelt werden, was eine solche Regelung verfassungswidrig machen würde.
--- End quote ---
Nein umgekehrt, Beamtenkinder bekommen kein Harz4 oder andere staatliche Zuwendungen, deswegen muss ja die Alimentation für die Beamtenkinder reichen, damit sie auf das gleiche Niveau" gehoben werden.
--- Zitat --- Denn wenn Kinder heute in Deutschland generell massiv bessergestellt werden müssten, wäre der verfassungskonforme Weg, das Kindergeld für alle massiv zu erhöhen und nicht nur eine Teilgruppe über ein nur für sie vorhandenes Zulagensystem besser zu stellen. Wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln, schafft Privilegien - und diese sind mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
--- End quote ---
Nicht die Kinder werden bessergestellt, sondern die Eltern erhalten eine Alimenation, die ihrem Stand und Familienstatus gerecht wird.
Oder anderes gesagt: Ups, da komme ich nicht mehr mit:
Jetzt wird gleich und ungleich zwischen Beamte und Angestellte gefordert, dachte dieses Prinzip gilt in diesem Zusammenhang nur für Beamte untereinander, wieder was gelernt.
Komisch, dass das BVerG die extreme Bevorteilung durch den Kinderzuschlag ab Kind 3. nicht anmäkelte, aber war ja nicht Thema.
--- Zitat ---Als Folge der offensichtlich verfassungswidrigen Bevorteilung der Beamten(kinder) würde das Verfassungsgericht in entsprechenden Klageverfahren den Gesetzgebern eine sachwidrige Herleitung der Alimentation nachweisen und die entsprechenden Besoldungsgesetze kassieren. Danach müssten dann die Grundgehälter deutlich steigen (denn irgendwohin müssen ja die die festgestellte Unteralimentation ausgleichenden Besoldungsbestandteile fließen) und zugleich entsprechend auch die aus der Unteralimentation aller ledigen und verheirateten Beamten ohne Kinder entsprungenen Nachzahlungsansprüche befriedigt werden (sofern jeweils Widerspruch eingelegt worden ist) - die zuvor gewährten Familienzuschläge würden allerdings wohl nicht zurückverlangt werden können (vgl. § 12 Abs. 1 BBesG).
Ergo: Wenn sich die Besoldungsgesetzgeber auf diese Wette einlassen würden, würde es für sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch teurer werden - unabhängig davon, dass das Echo in den Medien und der Gesellschaft dann generell wohl kaum sehr wohlwollend ausfallen dürfte.
--- End quote ---
Du meinst das Echo, welches lautet:
Die Beamten wollen keine großzügige Förderung für Ihre Kinder, weil sie für diese kein H4 erhalten,
sie wollen mehr Geld nur für sich, damit die Pension steigt!
Also ich glaube ein Familienzuschlag ist besser zu verkaufen als eine 20% Erhöhung der Grundbesoldung.
Der Beamte muss jederzeit (unabhängig vom FamStand) eine Alimenation erhalten, die über der Mindestalimentation liegt.
Er muss von seiner Alimentation Kind und Kegel bezahlen, weil er ja keine anderen Zuschüsse bekommt.
Wenn er solche Zuschüsse in Form von FamZuschläge bekommt, dann ist es deiner Meinung nach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Beamtenkinder und Nichtbeamtenkinder (obwohl wir jetzt ja schon so eine Ungleichbehandlung haben).
Also müssen alle mehr bekommen und nicht nur die, die mehr brauchen (Was ja keine Ungleichbehandlung wäre zwischen kinderlose und kinderreich wäre?!?) .
Wie ich oben schon zeigte: Eine Anpassung von Kinderzuschlag für die Kinder 1/2 auf das Niveau des 3.+ Kind lässt den Gap ja schon auf die Hälfte schrumpfen, und diese Anpassung kann ja nur unkritisch sein, oder und willkürlich wäre da auch nichts?
Dann noch ein bisserl Ortszuschlag (evtl für die Kinder, weil ja grössere Wohnung ...) Beamtenrechtlichkonform ausgestalltet (man will ja gleiche mit gleichen vergleichen) bringt auch noch was (bei den einen ein Plus bei den anderen ein Minus?).
Und ein Familienzuschlag für den Partner, kann man ja auch an Dinge wie Alter der Kinder bündeln, denn es ist sicherlich nicht mehr begründbar, warum ein Beamter ein grundsätzlichen Alimentationsanspruch für seinen Partner hat.
Oder aber man streicht diesen ganz und kompensiert dies mit der Freistellung für die Kindererziehung in den ersten Kinderjahren, bis die Kinder in die Krippe können.
Also im Kern habe ich ein Problem mit der Logik, dass wenn man eine Mindestalimentation feststellt, dann spielen Kind, Kegel, Wohnort eine Rolle.
Aber bei der Ausgestaltung der dazu notwendigen Alimentation sollen sie keine große Rolle spielen dürfen, da soll eine Grundpauschale alles richten.
--- Zitat ---Ergo: Ich sehe es wie Du, die Besoldungsgesetzgeber werden weiterhin versuchen, die Personalkosten so gering wie möglich zu halten und von daher weiterhin auch auf ihre Informatiker zurückgreifen - sie werden aber nicht drumherumkommen, die Grundgehälter deutlich zu erhöhen, wenn selbst die Besoldung in der Besoldungsgruppe A 11 nicht die Mindestalimentationshöhe erreicht.
--- End quote ---
Wo unterschreiten denn kinderlose Beamte die Mindestalimentation?
SwenTanortsch:
--- Zitat von: WasDennNun am 31.08.2020 13:09 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 31.08.2020 12:00 ---Das wäre eine sehr gewagte Wette auf die Zukunft: Denn wie dargelegt hat das BVerfG ja nicht die Verfassungswidrigkeit der Alimentation von verheirateten Berliner Beamten mit zwei Kinder festgestellt, sondern anhand des verheirateten Beamten mit zwei Kindern die generelle Verfassungswidrigkeit der Besoldung aller Berliner Beamten.
--- End quote ---
Ja, ist sie ja auch. Ich sag es mal salopp: Die einen haben krass zu wenig, weil sie eben mit der Grundbesoldung und den läpischen Famzuschlagskröten krass zu wenig haben.
Somit ist die Besoldung für alle illegal, weil diese ja aufeinander aufbaut.
Du leitest aber daraus aber automatisch ab, dass die Besoldung der Kinderlosen damit zu niedrig ist.
(Kann ich aber so nicht aus dem Urteil lesen, da wird nirgends darauf hingewiesen, für wenn alles eine Unteralimentation existiert, muss es ja auch nicht, wenn die Systematik zu so einen Fehler führt ist das ganze ja illegal)
Ich überziehe es ja eher und sage: Die Besoldung war für Kinderlosen ist zu hoch gewesen (meine ich nicht so, will es ja nur überzeichnen), meine eher: der Abstand zwischen Kinderlosen und Familien ist zu niedrig, den hier liegt ja der Hase im Pfeffer (was ja oben auch schon vom Gericht angemerkt wurde).
--- Zitat ---Was wären - neben den bereits genannten besoldungsrechtlichen Folgen, die ein solches willkürliches Vorgehen meiner Meinung nach unmöglich machen würden - die weiteren Folgen eines solchen Vorgehens, die Grundgehälter also trotz des aktuellen Beschlusses so zu belassen und die Familienzuschläge massiv zu erhöhen?
--- End quote ---
Es ist keine willkürliches Vorgehen, sondern genau das Gegenteil: ein sich an dem Urteil orientiertes Vorgehen, welches klaren Kriterien folgt um eine amtsangemessene Alimentation der Beamtenfamilie zu sichern.
--- Zitat ---Beamtenkinder würden gegenüber Nicht-Beamtenkinder massiv bevorteilt werden, wenn die Familienzuschläge unverhältnismäßig stark erhöht werden würden: wesentlich Gleiches würde so nicht mehr wesentlich gleich behandelt werden, was eine solche Regelung verfassungswidrig machen würde.
--- End quote ---
Nein umgekehrt, Beamtenkinder bekommen kein Harz4 oder andere staatliche Zuwendungen, deswegen muss ja die Alimentation für die Beamtenkinder reichen, damit sie auf das gleiche Niveau" gehoben werden.
--- Zitat --- Denn wenn Kinder heute in Deutschland generell massiv bessergestellt werden müssten, wäre der verfassungskonforme Weg, das Kindergeld für alle massiv zu erhöhen und nicht nur eine Teilgruppe über ein nur für sie vorhandenes Zulagensystem besser zu stellen. Wesentlich Gleiches ungleich zu behandeln, schafft Privilegien - und diese sind mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
--- End quote ---
Nicht die Kinder werden bessergestellt, sondern die Eltern erhalten eine Alimenation, die ihrem Stand und Familienstatus gerecht wird.
Oder anderes gesagt: Ups, da komme ich nicht mehr mit:
Jetzt wird gleich und ungleich zwischen Beamte und Angestellte gefordert, dachte dieses Prinzip gilt in diesem Zusammenhang nur für Beamte untereinander, wieder was gelernt.
Komisch, dass das BVerG die extreme Bevorteilung durch den Kinderzuschlag ab Kind 3. nicht anmäkelte, aber war ja nicht Thema.
--- Zitat ---Als Folge der offensichtlich verfassungswidrigen Bevorteilung der Beamten(kinder) würde das Verfassungsgericht in entsprechenden Klageverfahren den Gesetzgebern eine sachwidrige Herleitung der Alimentation nachweisen und die entsprechenden Besoldungsgesetze kassieren. Danach müssten dann die Grundgehälter deutlich steigen (denn irgendwohin müssen ja die die festgestellte Unteralimentation ausgleichenden Besoldungsbestandteile fließen) und zugleich entsprechend auch die aus der Unteralimentation aller ledigen und verheirateten Beamten ohne Kinder entsprungenen Nachzahlungsansprüche befriedigt werden (sofern jeweils Widerspruch eingelegt worden ist) - die zuvor gewährten Familienzuschläge würden allerdings wohl nicht zurückverlangt werden können (vgl. § 12 Abs. 1 BBesG).
Ergo: Wenn sich die Besoldungsgesetzgeber auf diese Wette einlassen würden, würde es für sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch teurer werden - unabhängig davon, dass das Echo in den Medien und der Gesellschaft dann generell wohl kaum sehr wohlwollend ausfallen dürfte.
--- End quote ---
Du meinst das Echo, welches lautet:
Die Beamten wollen keine großzügige Förderung für Ihre Kinder, weil sie für diese kein H4 erhalten,
sie wollen mehr Geld nur für sich, damit die Pension steigt!
Also ich glaube ein Familienzuschlag ist besser zu verkaufen als eine 20% Erhöhung der Grundbesoldung.
Der Beamte muss jederzeit (unabhängig vom FamStand) eine Alimenation erhalten, die über der Mindestalimentation liegt.
Er muss von seiner Alimentation Kind und Kegel bezahlen, weil er ja keine anderen Zuschüsse bekommt.
Wenn er solche Zuschüsse in Form von FamZuschläge bekommt, dann ist es deiner Meinung nach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Beamtenkinder und Nichtbeamtenkinder (obwohl wir jetzt ja schon so eine Ungleichbehandlung haben).
Also müssen alle mehr bekommen und nicht nur die, die mehr brauchen (Was ja keine Ungleichbehandlung wäre zwischen kinderlose und kinderreich wäre?!?) .
Wie ich oben schon zeigte: Eine Anpassung von Kinderzuschlag für die Kinder 1/2 auf das Niveau des 3.+ Kind lässt den Gap ja schon auf die Hälfte schrumpfen, und diese Anpassung kann ja nur unkritisch sein, oder und willkürlich wäre da auch nichts?
Dann noch ein bisserl Ortszuschlag (evtl für die Kinder, weil ja grössere Wohnung ...) Beamtenrechtlichkonform ausgestalltet (man will ja gleiche mit gleichen vergleichen) bringt auch noch was (bei den einen ein Plus bei den anderen ein Minus?).
Und ein Familienzuschlag für den Partner, kann man ja auch an Dinge wie Alter der Kinder bündeln, denn es ist sicherlich nicht mehr begründbar, warum ein Beamter ein grundsätzlichen Alimentationsanspruch für seinen Partner hat.
Oder aber man streicht diesen ganz und kompensiert dies mit der Freistellung für die Kindererziehung in den ersten Kinderjahren, bis die Kinder in die Krippe können.
Also im Kern habe ich ein Problem mit der Logik, dass wenn man eine Mindestalimentation feststellt, dann spielen Kind, Kegel, Wohnort eine Rolle.
Aber bei der Ausgestaltung der dazu notwendigen Alimentation sollen sie keine große Rolle spielen dürfen, da soll eine Grundpauschale alles richten.
--- Zitat ---Ergo: Ich sehe es wie Du, die Besoldungsgesetzgeber werden weiterhin versuchen, die Personalkosten so gering wie möglich zu halten und von daher weiterhin auch auf ihre Informatiker zurückgreifen - sie werden aber nicht drumherumkommen, die Grundgehälter deutlich zu erhöhen, wenn selbst die Besoldung in der Besoldungsgruppe A 11 nicht die Mindestalimentationshöhe erreicht.
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Wo unterschreiten denn kinderlose Beamte die Mindestalimentation?
--- End quote ---
Das Problem zeigt sich in der letzten Frage, wie ich irgendwie nicht verständlich machen kann:
Kein kinderloser Beamter unterschreitet die Mindestalimentation, auch kein verheirateter ohne bzw. mit einem oder mehr als zwei Kindern unterschreitet sie. Die Mindestalimentation bezieht sich ausschließlich auf einen verheirateten Beamten mit zwei Kindern - und wenn seine Nettoalimentation die Mindestalimentation unterschreitet, ist das ein gewichtiges Indiz dafür, dass das Besoldungsgefüge als Ganzes nicht verfassungskonform ist - oder in den Worten des Bundesverfassungsgerichts:
"Ob eine zur Behebung eines Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot erforderliche Neustrukturierung des Besoldungsgefüges zu einer Erhöhung der Grundgehaltssätze einer höheren Besoldungsgruppe führt, lässt sich daher nicht mit der für die Annahme eines Verfassungsverstoßes erforderlichen Gewissheit feststellen. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist umso größer, je näher die zur Prüfung gestellte Besoldungsgruppe selbst an der Grenze zur Mindestbesoldung liegt. Je deutlicher der Verstoß ausfällt und je mehr Besoldungsgruppen hinter dem Mindestabstandsgebot zurückbleiben, desto eher ist damit zu rechnen, dass es zu einer spürbaren Anhebung des gesamten Besoldungsniveaus kommen muss, um die gebotenen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen wahren zu können. Die Verletzung des Mindestabstandsgebots bei einer niedrigeren Besoldungsgruppe ist daher (nur) ein Indiz für die unzureichende Ausgestaltung der höheren Besoldungsgruppe, das mit dem ihm nach den Umständen des Falles zukommenden Gewicht in die Gesamtabwägung einzustellen ist." (Rn. 49)
Von dieser einzigen Mindestalimentation als Ausgangsbasis hat der Gesetzgeber - wenn selbst die Alimentation der in der Besoldungsgruppe A 11 eingruppierten verheirateten Beamten mit zwei Kindern deren Nettohöhe nicht erreicht - ein offensichtlich neues Besoldungsgefüge zu entwickeln.
Dabei muss er u.a.
- die zweckgebundenen Wirkungen aus der ursprünglich sozialrechtlich bestimmten Grundsicherung,
- das Grundgehalt als dominanten Faktor,
- das Zulagenwesen als Detailregelung,
- den Gleichheitsgrundsatz für alle nach innen (auf die Beamten und ggf. ihre Familien) und außen (gegenüber allen, die keine Beamte sind)
beachten.
Wenn es ihm dabei gelingt das Grundgehalt für alle Beamten so zu belassen, wie es jetzt ist, und zugleich nur die Familienzuschläge für die Beamtenfamilien mit Kindern um deutlich mehr als zehntausend Euro zu erhöhen, dann schafft er meiner Meinung nach einen Golem oder die eierlegende Wollmilchsau.
Um es noch einmal anhand des Kindergelds kurz durchzuspielen:
Ich habe vorhin geschrieben: "Beamtenkinder würden gegenüber Nicht-Beamtenkinder massiv bevorteilt werden, wenn die Familienzuschläge unverhältnismäßig stark erhöht werden würden: wesentlich Gleiches würde so nicht mehr wesentlich gleich behandelt werden, was eine solche Regelung verfassungswidrig machen würde."
Du schreibst nun:
"Nein umgekehrt, Beamtenkinder bekommen kein Harz4 oder andere staatliche Zuwendungen, deswegen muss ja die Alimentation für die Beamtenkinder reichen, damit sie auf das gleiche Niveau gehoben werden."
Diese Sichtweise ist aber sachlich nicht richtig: Das Kindergeld ist kein Teil der Grundsicherung (also kein Teil dessen, was gemeinhin als "Harz4" bezeichnet wird), sondern rechtlich ein Teil des Familienleistungsausgleichs, der in Deutschland dafür sorgen soll, dass der finanzielle Mehraufwand für Unterkunft und (Aus-)Bildung aller Familien mit Kindern ausgeglichen wird. Von daher erhalten Grundsicherungsempfänger mit Kindern gerade kein Kindergeld, sondern das Existenzminimum definiert mit Blick auf die Kinder genau jenen Betrag der steuerlich freigestellt wird und gewährt Grundsicherungsempfängern dann die entsprechenden Regelleistungen.
Wenn also nun die Lebenshaltungskosten für Kinder in Deutschland massiv steigen, dann kann der Gesetzgeber darauf reagieren, indem er das Kindergeld massiv erhöht, um damit für alle Familien den finanziellen Mehraufwand für Unterkunft und (Aus-)Bildung auszugleichen - er kann auch darauf reagieren, indem er das Kindergeld nur bedingt erhöht, wovon ebenfalls alle Familien betroffen wären.
Eines kann der Gesetzgeber im zu beachtenden rechtlichen Rahmen aber nicht: Er kann nicht eine massive Erhöhung der Lebenshaltungskosten für Kinder in Deutschland feststellen, das Kindergeld nicht erhöhen, dann aber die Familienzuschläge für Beamte mit Kindern massiv erhöhen und das mit der massiven Erhöhung der Lebenshaltungskosten für Kinder in Deutschland begründen. Denn damit würde er - wie vorhin dargelegt - den Beamten mit Kindern ein Privileg gewähren, das verfassungswidrig wäre, da er wesentlich Gleiches nicht gleich behandeln würde.
Also müsste er die massive Erhöhung des Familienzuschlags - dessen tatsächlicher Grund die Einsparung von Personalkosten ist - anderweitig begründen. Da ein entsprechender sachlicher Grund aber nicht zu finden ist, wäre das ganze Unterfangen zum Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht verdammt - mit allen Folgen, die ich vorhin schon beschrieben habe.
BStromberg:
Bis die das geregelt haben,
werde ich vll. Vater eines dritten Kindes sein
und all diese Stammhalter werden am Tag der designierten Besoldungsänderung
schon nicht mehr im Familienverbund leben, sondern auf eigenen Beinen stehen;
ob ich Ihnen an diesem Tage anraten werde, eine Beschäftigung im öD zu suchen...
ich weiß es nicht! Kommt auf die Ausgestaltung dieses Urteils an ;)
Wvl.: 2030
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