Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
--- Zitat von: BStromberg am 04.09.2020 09:14 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 04.09.2020 08:30 ---..es tut mir leid, aber diese ellenlangen Ausführungen, Gegendarstellungen und Widergegendarstellungen mit teilweisen kompletten Zitat des vorherigen Beitrages werden einfach immer unleserlicher...
...auch hier gilt "weniger ist mehr" 8)
--- End quote ---
Du sprichst mir aus der Seele... das Thema ist zu wichtig, als dass es mit diesem dialogistischen Streitgespräch weiter überfrachtet werden sollte... macht einen Stammtisch auf! Es werden inhaltlich nur noch argumentative Pirouetten gedreht, die die Grunddebatte m.M.n. nicht weiter bringen.
--- End quote ---
Es ist eine Grunddebatte und es bringt diese auch weiter und niemand muss sich mit unsere Debatte auseinandersetzen.
Und an einem Stammtisch würde man nur hören: Die haben doch nen Vogel, die bekommen genug und brauchen keine 25% mehr! Wenn einer zu viele Kinder hat, dann sollen sie halt auch Hartz 4 bekommen, wie die anderen im öD ja auch, basta.
Ich setze mich aber lieber inhaltlich auseinander.
WasDennNun:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 03.09.2020 19:40 ---Das Bundesverfassungsgericht hat gerade im Parallelverfahren die Familienzuschläge im Land Nordrhein-Westfalen für kinderreiche Beamte für verfassungswidrig erklärt (2 BvL 6/17).
--- End quote ---
In dem Urteil wird ja exakt dass gemacht, was ich die ganze Zeit sage. Und Oh wunder jetzt gibt es ja doch mehrere Untergrenzen die nicht unterschritten werden dürfen.
Die REchnung für Kinder 3,4 kann man auch für Single, Kind 1, Kind 7 ... machen.
Ab Kind 5 parametrisiert.
Die Formel dafür wäre:
Es ist klar definierbar um wieviel € jedes weiter Kind das Grundsicherungsniveau anhebt (Variable G).
Der Familienzuschlag bestimmt um wieviel € die Nettoalimention ansteigt (Variable A).
Wenn A<G liegt eine Unteralimenation des Kindes vor, die ist dann U = G-A ist.
Den Weg zu diesen beiden Zahlen haben die beiden Urteile ja gezeigt.
Wenn die Nettoalimentation vom Beamten mit 2 Kinder um N Euro über dem Grundsicherungsniveau liegt,
dann ist bei {N geteilt durch U}+2 Kindern das Grundsicherungsniveau unterschritten.
WasDennNun:
Ergänzung:
In Rn89/Rn90 vom 2 BvL 6/17 wird ja genau diese Differenz errechnet.
Und jede zukünftige Besoldungssystematik muss diesem Prinzip folgen, weil es schon im Gesetzgebungsverfahren klar wird, dass das Gesetz nicht verfassungskonform ist.
Und ich hoffe, dass das dem Gesetzgeber dann auch vorgerechnet wird.
Mein Umkehrschluss ist, dass man von eben diesem Punkt (Fam 2 Kinder) runterrechnen kann, was denn die Mindestalimenation eines Singles sein muss.
Und da komme ich wieder zu meinem Ausgangspunkt:
Ich glaube der Berliner Single mit A4 S1 liegt derzeit nicht unterhalb dieser 115% Grenze. Aus diesem Grund muss seine Grundbesoldung nicht angehoben werden, insbesondere nicht um 10-20-30%.
Aus anderen Gründen, über die das BVerG noch zu urteilen hat, kann eine Anhebung notwendig sein.
Ich denke weiterhin, es wird auf eine 5-8% Erhöhung plus krasse Neustrukturierung des FamZuschlages hinauslaufen.
Unknown:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.09.2020 10:09 ---Ich denke weiterhin, es wird auf eine 5-8% Erhöhung plus krasse Neustrukturierung des FamZuschlages hinauslaufen.
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Wäre denn dann eine zu krasse Erhöhung des Familienzuschlags nicht verfassungswidrig? So wie du schreibst würde doch eine Neugestaltung eine Erhöhung bedeuten, bloß ist fraglich wieviel.
Wäre die möglicherweise massive Erhöhung des Familienzuschlags dann nicht verfassungswidrig, weil die Single Beamten dabei signifikant benachteiligt werden?
WasDennNun:
--- Zitat von: Unknown am 04.09.2020 10:25 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.09.2020 10:09 ---Ich denke weiterhin, es wird auf eine 5-8% Erhöhung plus krasse Neustrukturierung des FamZuschlages hinauslaufen.
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Wäre denn dann eine zu krasse Erhöhung des Familienzuschlags nicht verfassungswidrig? So wie du schreibst würde doch eine Neugestaltung eine Erhöhung bedeuten, bloß ist fraglich wieviel.
Wäre die möglicherweise massive Erhöhung des Familienzuschlags dann nicht verfassungswidrig, weil die Single Beamten dabei signifikant benachteiligt werden?
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Nein, er wird überhaupt nicht benachteiligt, derzeitig werden Beamte mit Familie verfassungswidrig benachteiligt.
Monetär würde es doch darauf hinauslaufen, dass die zur Verfügung stehende Nettoalimentation des Singles gegen über dem Fam. Beamten (abzüglich der "Kosten" der Familie) immer noch höher wäre.
Die Urteile zeigen doch deutlichst, dass die derzeitigen FamZuschläge noch nicht mal die Hartz4 höhe erreichen die einem Kind zugestanden werden.
Oder anders gesagt, warum sollte der Single 25% mehr bekommen, obwohl doch nur der Familienvater mit zwei Kinder diesen Aufschlag benötigt?
(Btw: mich betrifft es nicht, da ich keine Kinder auf meiner Payroll mehr haben. Und mit Ü50 auch nicht mehr vorhabe mir neue zuzulegen)
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