Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 09.09.2020 17:08 ---Er muss noch nicht mal irgendeine Lebensmodell aus der Mottenkiste betrachten.
Wenn
a) Eine Neujustierung der Grundbesoldung2.0 auf die Bedürfnisse des  (un)verheirateten aber kinderlosen Beamten kommt, dann ist damit noch nichts über Lebensmodelle gesagt, sondern die Beamtensystematik wird nur der Systematik angepasst, mit der er permanent verglichen wird und die zur Darstellung der Unteralimentierung führt.

b) Pro Kind wird ein Familienzuschlag dergestalt eingeführt, dass der das Kriterium vom  Urteil 2 BvL 6/17 erfüllt.
(Platt gesagt: Monatsbedarf 2015 laut Urteil pro Kind 500€ netto, abzüglich Kindergeld ~200 macht Nettobedarf 300€ pro Kind, wenn es nicht Einkommensabhängig gerechnet wird, dann muss halt der Spitzensteuersatz genommen werden, macht 300/(1-42%)=517€ Familienzuschlag pro Kind für den Spitzenverdiener.
Aber für den A4er wäre da eher 300/(1-10%)=333€ der notwendige Kinderzuschlag für A4S5.
Zumindest ist das der verfassungskonformer Zuschlag für das 3,4 Kind, wenn man dem Urteil folgt.
(alles mal Grob und ohne Progression, unterschiedliche Kindergelder, Freibeträge etc. gerechnet)

Lustig wird es ja dann, wenn man diesen Beträge von der aktuellen Grundbesoldung abzieht und als Basis für eine Grundbesoldung2.0 nimmt, die keine Kinderanteile inkludiert hat.

--- End quote ---

Da sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt. Nach deinem Modell wird der Beamte mit seinen unterhaltspflichtigen Angehörigen (= Kinder) betrachtet. Insoweit kann (muss aber nicht) ein/e Lebensgefährte/in vorhanden sein, der / die aber ihren Unterhalt selbst bestreiten kann. Und wenn es nur das Elterngeld ist.

Sollte sich die Familie für das Alleinverdienermodell entscheiden, ist es nicht Aufgabe des Staates, die weitere Person zu alimentieren, da sie selbst für ihren Unterhalt sorgen kann.

Fahnder:
Ja das wäre lustig WasDennNun, da dies den öffentlichen Dienst in den mittleren Laufbahngruppen sicherlich noch attraktiver als bisher. Ich denke wir haben keine Nachwuchsprobleme mehr, wenn ab sofort alle Single-Sekretäre und Single-Meister nur noch ein Grundgehalt von 2.000 EUR bekommen (Ironie?)

WasDennNun:

--- Zitat von: Fahnder am 09.09.2020 16:42 ---Wenn man es seitens des Gesetzgebers tatsächlich wagt, die Besoldung auf jede einzelne und spezielle Familiensituation anzulegen haben wir bald die gleichen Verhältnisse wie beim Hartz4: Hunderttausende Klagen jedes einzelne Jahr...

--- End quote ---
Die Situation ist doch klar durch das Urteil 2 BvL 6/17 fast schon vorgegeben (oder ein krass hoher Famzuschlag muss her)
Er verlangt dort ja die Gleichschaltung der Nettoalimenation egal ob 2,3,4 Kinder für den Kläger.
Jetzt kann man daraus ja entsprechendes für alle anderen Lebenssituationen folgern, mit den oben genannten "Problem" (Rückrechnung der Nettoalimentation zur Bruttobesoldung).

Ich Frage mich, ob jetzt nicht der nächste Richter klagt, dass er als einfacher Vater einen niedrigerer Nettoalimenation hat, als die Kollegin mit 2 Kinder und man feststellt, dass die Famzuschläge für Kind 1/2 Verfassungswidrig sind und der mit Ehepartner gegenüber dem ohne.....

Kimonbo:
Und Singles betrifft das alles nicht? Nur zum Verstandnis. Ich bin Single Frau, A10, Stufe 5 in einem Bundesministerium

Fahnder:
Doch auf JEDEN Fall. Lassen Sie sich bitte nicht verwirren von den Gedankenspielen der Kollegen. Diese gelten höchstens für die Zukunft, aber nicht für die Vergangenheit und Gegenwart.

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