Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1566127 times)

VierBundeslaender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 122
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4680 am: 27.08.2023 13:51 »
Da hilft echt nur noch Sarkasmus.

Opa

  • Gast
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4681 am: 27.08.2023 14:31 »
Kannst du nicht rechnen: 2xA6=A12

Ist doch einfach. Und dann sage einer noch, die können im Ministerium nicht rechnen  ;D ;D
Ich war schon immer schlecht in Mathe, aber sind nicht 2xA6=AA12? Oder sagt man dann B12?

Reisinger850

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4682 am: 27.08.2023 14:40 »
Kann man das Bundesverfassungsgericht nicht irgendwie mehr in die Öffentlichkeit bringen? Evtl. Twitter, per Mail etc.
Evtl. gibt einer von den Richtern eine öffentliche Aussage zu dem ganzen Dilemma?
ZB Stand der Dinge, erste Einschätzungen etc

Reisinger850

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4683 am: 27.08.2023 15:39 »
Jetzt nur mal angenommen es kommt zum grossen Knall und alles muss korrigiert werden. Und angenommen, man hat Widerspruch eingelegt.
Wie kommt man rückwirkend ans Geld? Als in NRW diese Farce Ende 2022 kam, waren die Rückzahlungen automatisch bis 1/22. Haben da Leute mit xFach Kindern und Widersprüchen auch über 2022 hinaus Nachzahlungen erhalten? Wenn ja, was mussten die tun, die Bescheinigungen beim LBV einreichen? Oder laufen da noch Klagen?

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4684 am: 27.08.2023 17:09 »
Sobald der verfassungswidrige Gehalt eines Besoldungsgesetzes mit Gesetzeskraft vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist, ist der Besoldungsgesetzgeber verfassungsrechtlich gezwungen, einen wieder verfassungskonformen Zustand für den entsprechend betrachteten Zeitraum herzustellen, was i.d.R. durch ein sog. Reperaturgesetz erfolgt. Sofern dieses verfassungskonform ist, wird der Gesetzgeber jedem entsprechend zu beachtenden Beamten, der also einen sachgerechten Widerspruch eingelegt oder eine Klage angestrengt hat, eine Nachzahlung gewähren, durch die für ihn der verfassungskonforme Zustand mindestens für den vom Bundesverfassungsgericht betrachteten Zeitraum wieder hergestellt wird.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 103
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4685 am: 27.08.2023 17:28 »
Also 2024 kommt erstmal das Urteil des BVG zu dem vorherigen Besoldungsgesetz in Hamburg. Gegen das dann geltende neue Gesetz, über welches wir uns hier lustig machen, muss dann neu geklagt werden, oder? Dann wird das BVG 2035 ein Urteil sprechen und Hamburg hat bis dahin immer noch seine Leute abgezogen.

Jimbo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4686 am: 27.08.2023 18:01 »
Man möchte schon gar nicht mehr für diesen Dienstherrn arbeiten. Das Problem ist dass zumindest mein Berufszweig in der freien Wirtschaft nicht wirklich irgendwo von großem Nutzen wäre (Verwaltung) und ich dort überall Quereinsteiger wohl mit Befristung wäre, was ich auch nicht mehr möchte mit jetzt mitte 30, Frau und Kind.

Aber derzeit sind wir wortwörtlich die kleinen N***en des Staates die er ausbeuten darf und offenbar behandelt wie er lustig ist, Hauptsache man windet sich um jeden Euro damit selbige dann schön woanders herumverteilt werden können... pure Wut, ganz ehrlich.

smiteme

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4687 am: 27.08.2023 18:27 »
Hilft nur eins! KLAGEN,  KLAGEN  UND KLAGEN. Je mehr desto besser

Was ist das eigentlich in den Ländern jetzt für ein Hickhack, jeder macht was anderes... und einer schlimmer als der andere. Was wäre es schön, wieder ein inheitliches Besoldungsgefüge zu haben...

Aber das wird es wohl auch nicht mehr geben.


Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4688 am: 27.08.2023 19:03 »
Die Gewerkschaften können quasi keinen Gang vorwärts schalten. Man stelle sich die Hetzkampagnen vor, wenn die Behörden über 1.000€ Netto im Monat mehr auszahlen müssten, pro Beamten. Allein wie schlecht dann die Angestellten dann da stehen würden.

Das kann kann niemand verstehen und daher interessiert auch niemanden der Rechtsbruch der Politik. Die Politiker eröffnen nur immer mehr Grabenkämpfe um von ihrer Unfähigkeit abzulenken. Teile und herrsche.

Trotz allem muss der "Arbeiter" wirklich hart für sein Geld arbeiten, wenn dann am Ende des Monats 2000,00 Netto rauskommen ist das schon ein gutes Ergebnis. Das System läuft heiß, man merkt es.

Aber auch das ist gewollt.

Am Ende gewinnen die Länder sogar noch Geld durch unsere Klageverfahren. Je länger sie die Nachzahlungen aufschieben, umso höher wird die jährliche Steuerlast auf die ausgezahlte Summe. 42% Steuersatz sind für 5 Jahre Nachzahlung je 1000€ im Monat gesetzt.

Reisinger850

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4689 am: 27.08.2023 19:47 »
Apropos sparen: wenn in NRW seit 2020 85.000 Widersprüche eingegangen sind und man davon ausgeht, dass ein Widerspruch ca. 10.000 Euro wert ist (knappe 1000 im Jahr), dann ist NRW noch deutlich unter einer Milliarde an Nachzahlungen. Dazu kommt noch, dass die Profiteure mit vielen Kindern wohl weniger Nachzahlungen erhalten. Sie sparen also stark.
Wenn sie clever sind, werden die Übertragungen des TV-Ls dafür genutzt. Keiner bekommt diese 3.000 Euro, weil manche plus 10.000 Euro bekommen würden. Alles möglich…

Paterlexx

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4690 am: 28.08.2023 12:13 »
Apropos sparen: wenn in NRW seit 2020 85.000 Widersprüche eingegangen sind und man davon ausgeht, dass ein Widerspruch ca. 10.000 Euro wert ist (knappe 1000 im Jahr), dann ist NRW noch deutlich unter einer Milliarde an Nachzahlungen. Dazu kommt noch, dass die Profiteure mit vielen Kindern wohl weniger Nachzahlungen erhalten. Sie sparen also stark.
Wenn sie clever sind, werden die Übertragungen des TV-Ls dafür genutzt. Keiner bekommt diese 3.000 Euro, weil manche plus 10.000 Euro bekommen würden. Alles möglich…

Du meinst 10.000€ für jedes Jahr. Dann sind bis heute bei mehr als 1Mrd.

Reisinger850

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4691 am: 28.08.2023 12:56 »
Genau, meinte 1000 pro Monat. Leider kann man hier irgendwie die Beiträge nicht mehr ändern :/
85.000 mal 10.000 Euro habe ich jetzt gerechnet.

philipph

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4692 am: 29.08.2023 10:59 »
Hier kommt der nächste Ansatz, eine konforme Allimentation in Frage zu stellen:

https://www.bild.de/politik/2023/politik/ab-dem-kommenden-jahr-buergergeld-steigt-um-61-euro-85173392.bild.html

Koi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4693 am: 29.08.2023 11:02 »
Ab 01/24 soll der Regelsatz um 61 € (12 %) steigen. Das wird den Abstand der Besoldung zur Grundsicherung nochmal ordentlich verschärfen.

https://m.bild.de/politik/2023/politik/ab-dem-kommenden-jahr-buergergeld-steigt-um-61-euro-85173392.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2F

Hinkel84

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4694 am: 29.08.2023 11:03 »
Wow, eine Netto Steigerung um 12 % !

Ob das Auswirkungen hat auf die Verhandlungen? Das geht ja mal garnicht...  :-X