Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1562950 times)

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4845 am: 06.09.2023 09:41 »

Dann zünden wir den Tribbelwummzbazookalasergewehrkanonenknaller (Sondervermögen) und dann geht das schon. Der Staat bekommt von den staatlichen Bediensteten ebenfalls 50-60% der Auszahlung wieder rein. Wo ein Wille ist, ist ein Weg.
Jep, über Lohnsteuer und gestiegene Kaufkraft (Umsatz- und MWSt.) käme einiges wieder zurück.

Aloha

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4846 am: 06.09.2023 10:18 »
Interessant finde ich die Ergebnisse der Parteienbefragung des hessischen dbb u.a. zur Beamtenalimentation im Vorfeld der Landtagswahl (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121398.msg311697.html#msg311697). Z.B. die Frage, ob eine verfassungsmäßige Alimentation im Wesentlichen über das Grundgehalt sichergestellt werden soll, wird inzwischen im wesentlichen positiv beantwortet - natürlich unter den zu erwartenden Vorbehalten wie Dauer/Höhe der Umsetzung, Abwarten der Entscheidung des BVerfG, etc. Tricksereien mit Lösungen über Zulagen (z.B. Grüne: Infragestellen des Alleinverdienermodells) werden erfreulich wenig diskutiert. Natürlich ist "nach der Wahl" immer anders als "vor der Wahl", ich lese aber aus den Antworten eine wachsendes Problembewusstsein heraus und auch etwas mehr Sachkenntnis als in den letzten Jahren. Vielleicht wäre Hessen ja ein guter Kandidat, um den von Swen vermuteten anstehenden Dammbruch des Konsens der Besoldungsgesetzgeber einzuleiten, da man nicht nur dort vor besonderen Herausforderungen beim Auffinden qualifizierten Nachwuchses steht. Ich bin nach wie vor sehr skeptisch, was sich die Besoldungsgeber noch alles einfallen lassen. Eine gewisse Bewegung ist aber auch (in Hessen) erkennbar.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4847 am: 06.09.2023 14:26 »
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-haelt-Schuldenbremse-ein-und-macht-Plus,geschaeftsbericht138.html

- Der Haushalt hat eine Gehaltserhöhung bei dem Beamten von 1-2% eingeplant.
- 25 Millionen Gewinn hat die Stadt gemacht, dank des zurückstecken der Beamten und Angestellte im Jahr 2021 (C.Krise)
- knapp 800 Millionen sind in den Länderfinanzausgleich geflossen.

Ich weiß nicht, was man als Politiker noch alles falsch machen kann.
Die Rückstellungen der aA. Klagen ist übrigens auch schon abgezogen.
Die Stadt hat also mehr als 1,3Mrd € Überschuss dieses Jahr.

Es gibt so viele Projekte wo Geld verbrannt wird und trotzdem ist Hamburg Positiv auf dem Papier. Die Gewerkschaften werden wohl mit 16% in die Runde starten.

Es wird witzig.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4848 am: 06.09.2023 14:41 »
Entscheidet das Bundesverfassungsgericht eigentlich bezüglich der Besoldung an sich oder entscheidet das Bundesverfassungsgericht ob die jeweiligen Rechtsnormen verfassungswidrig sind?

Weil eigentlich werden Beamte ja per Gesetz besoldet. Eine Rechtsnorm die verfassungswidrig ist und vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden würde wäre ja dann nichtig. Könnte man sich quasi mit Klagen gegen die jeweiligen Besoldungsgesetze schnellere Verfahren erhoffen? Oder ist das Thema zu abstrakt und muss über das Grundgesetz laufen?

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4849 am: 06.09.2023 15:59 »
Es wird immer ein konkretes Besoldungsgesetz durch einen konkreten Kläger beklagt.  Und der Gesetzgeber muss dann (unter Umständen) das beklagte Gesetz nachbessern. Bisher wurde gegen R geklagt und obwohl deutlich ist, dass daraus auch eine Verfassungswidrigkeit von A folgt, muss erstmal von jemandem gegen A geklagt werden.

So abstrakt geht das nicht.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4850 am: 07.09.2023 20:22 »
Ich habe heute im Gesetzentwurf zum Besoldungsstrukturgesetz Hamburg gelesen. Es enthält einen Abschnitt, der Nachzahlungen ab dem 3. Kind für den Zeitraum 2014 bis 2021 regelt. Dort sind keine festen Beträge mehr aufgeführt. Vielmehr werden Bedingungen zitiert und es wird unzählige Male auf das Sozialgesetzbuch verwiesen. Es ist mir absolut unmöglich, den Text geistig zu durchdringen. Der Abschnitt endet damit, dass sinngemäß festgelegt wird "wie viel der Beamte tatsächlich nachgezahlt bekommt, entscheidet die zuständige Stelle". Es ist vollkommen irritierend. Ich würde für 2022 und 2023 eine anständige Nachzahlung erhalten, die ich mir halbwegs herleiten kann. Für 20 Monate , die auf 2020 und 2021 fallen, muss ich jedoch einen Regentanz aufführen, Mathematik, Sozialwissenschaften, Jura und Voodoo studiert haben, um am Ende noch immer nicht verstanden zu haben, ob ich überhaupt einen Cent erhalte.  ;D Das ist alles total Gaga. Welchen Sachgrund sollte es haben, dass für 2022 per Tabelle nachgezahlt wird und für 2021 werden Formeln herangezogen, mit denen man eine kalte Fusion einleiten und stabil halten kann.  8)

A6 ist das neue A10

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4851 am: 08.09.2023 09:34 »
Ich habe heute im Gesetzentwurf zum Besoldungsstrukturgesetz Hamburg gelesen. Es enthält einen Abschnitt, der Nachzahlungen ab dem 3. Kind für den Zeitraum 2014 bis 2021 regelt. Dort sind keine festen Beträge mehr aufgeführt. Vielmehr werden Bedingungen zitiert und es wird unzählige Male auf das Sozialgesetzbuch verwiesen. Es ist mir absolut unmöglich, den Text geistig zu durchdringen. Der Abschnitt endet damit, dass sinngemäß festgelegt wird "wie viel der Beamte tatsächlich nachgezahlt bekommt, entscheidet die zuständige Stelle". Es ist vollkommen irritierend. Ich würde für 2022 und 2023 eine anständige Nachzahlung erhalten, die ich mir halbwegs herleiten kann. Für 20 Monate , die auf 2020 und 2021 fallen, muss ich jedoch einen Regentanz aufführen, Mathematik, Sozialwissenschaften, Jura und Voodoo studiert haben, um am Ende noch immer nicht verstanden zu haben, ob ich überhaupt einen Cent erhalte.  ;D Das ist alles total Gaga. Welchen Sachgrund sollte es haben, dass für 2022 per Tabelle nachgezahlt wird und für 2021 werden Formeln herangezogen, mit denen man eine kalte Fusion einleiten und stabil halten kann.  8)

Je komplexer das ausgestaltet wird desto mehr Angriffsfläche.


xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4853 am: 08.09.2023 09:39 »
Wer hätte das auch erwartet :)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4854 am: 08.09.2023 10:13 »
Wer hätte das auch erwartet :)
Da es die Vorschau für die 37. Kalenderwoche ist, stehen die Chance nächsten Freitag nun 1:15, jedenfalls wenn die Jahresvorschau erfüllt werden soll.  ;D
Übernächsten Freitag dann 1:14 usw., vielleicht sollte man den Champagner langsam kalt stellen.  8)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4855 am: 08.09.2023 10:29 »
Die Frage ist, ob dieses Jahr überhaupt etwas kommt :D Sonst wird der Timer am 01.01.24 wieder auf 1/52 gestellt :D

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4856 am: 08.09.2023 10:32 »
, mit denen man eine kalte Fusion einleiten und stabil halten kann.  8)

 ;D großartig, habe herzlich gelacht. Schönes Wochenende

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4857 am: 08.09.2023 17:17 »
Ich habe heute im Gesetzentwurf zum Besoldungsstrukturgesetz Hamburg gelesen. Es enthält einen Abschnitt, der Nachzahlungen ab dem 3. Kind für den Zeitraum 2014 bis 2021 regelt. Dort sind keine festen Beträge mehr aufgeführt. Vielmehr werden Bedingungen zitiert und es wird unzählige Male auf das Sozialgesetzbuch verwiesen. Es ist mir absolut unmöglich, den Text geistig zu durchdringen. Der Abschnitt endet damit, dass sinngemäß festgelegt wird "wie viel der Beamte tatsächlich nachgezahlt bekommt, entscheidet die zuständige Stelle". Es ist vollkommen irritierend. Ich würde für 2022 und 2023 eine anständige Nachzahlung erhalten, die ich mir halbwegs herleiten kann. Für 20 Monate , die auf 2020 und 2021 fallen, muss ich jedoch einen Regentanz aufführen, Mathematik, Sozialwissenschaften, Jura und Voodoo studiert haben, um am Ende noch immer nicht verstanden zu haben, ob ich überhaupt einen Cent erhalte.  ;D Das ist alles total Gaga. Welchen Sachgrund sollte es haben, dass für 2022 per Tabelle nachgezahlt wird und für 2021 werden Formeln herangezogen, mit denen man eine kalte Fusion einleiten und stabil halten kann.  8)

Ich habe es so verstanden, dass die Berechnungen noch durchgeführt werden (S. 42). Aber außerhalb des Gesetzentwurfs.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #4858 am: 08.09.2023 17:38 »
Da ich diesen Teil des Gesetzes gar nicht verstehe, kannst du mir vielleicht sagen, was dieser Gesetzesteil grob aussagt? Bekommen alle, die widersprochen haben, für das dritte Kind eine Nachzahlung? Nur die ganz armen Beamten? Oder jeder einen individuellen errechneten Betrag?

Viele Grüße

sapere aude

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« Antwort #4859 am: 08.09.2023 20:32 »
Da ich diesen Teil des Gesetzes gar nicht verstehe, kannst du mir vielleicht sagen, was dieser Gesetzesteil grob aussagt? Bekommen alle, die widersprochen haben, für das dritte Kind eine Nachzahlung? Nur die ganz armen Beamten? Oder jeder einen individuellen errechneten Betrag?

Viele Grüße

Es ist keine Frage von arm oder reich. Der Bedarf für das dritte Kind+ wird vom Amt unabhängig bestimmt. Eigentlich müsste der Familienzuschlag für höhere Ämter auch höher ausfallen, da die Steuerlast zunimmt. Der Gesetzentwurf hat sich für 2022 an A13 und 2023 an A14 orientiert.

Wichtig aber das Gesetz fordert für Nachzahlungen eine Klage/ einen Widerspruch, die/ er noch offen ist und sich ausdrücklich auf die Alimentation für dritte oder weitere Kinder bezogen hat. Diese Voraussetzungen sind wohl in ganz Hamburg in 60 Verfahren erfüllt.