Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1562810 times)

AR76

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5430 am: 20.12.2023 13:37 »
Was gibt es denn hier Neues? Schön zu hören in der Presse, dass das BVerfG Urteile fällt zu wesentlich neueren Klagen....nur unsere wird ausgesessen bis die älteren Kolleginnen und Kollegen verstorben sind...

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5431 am: 20.12.2023 14:06 »
Eine Wahl kann eben nicht erst in 10 Jahren wiederholt werden.
Geld lässt sich hingegen jederzeit nachzahlen. (Auch wenn es während der Verfahrensdauer real um 20-30% entwertet wurde).

Besoldungswiderspruch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5432 am: 20.12.2023 15:34 »
Ein neues Urteil bezüglich der Besoldung im Land Berlin  ;)

VG Berlin legt dem BVerfG vor: War die Ber­liner Beam­ten­be­sol­dung ver­fas­sungs­widrig nie­drig?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/

Besonders interessant hierbei:

,,Vielmehr habe die Beamtin ihre Klage darauf gestützt, dass ihre Besoldung "seit" 2016 verfassungswidrig sei. Zu 2020 trat aber eine neue Besoldungsregelung in Berlin in Kraft. Da der Dienstherr wissen müsse, welche Besoldung ein gegen ihn klagender Beamter angreift, ende die Rüge in dem Jahr, in dem eine neue Besoldungsregelung in Kraft tritt, so das VG. Deshalb hat es in diesem Fall die Besoldung der klagenden Beamtin auch nur bis einschließlich 2019 geprüft.

Die Frage, wann eine verfassungswidrige Alimentation als "zeitnah geltend gemacht" anzusehen ist, hält das VG aber für grundsätzlich bedeutsam. Daher ließ die Kammer die Berufung gegen die Abweisung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Damit könnte das Verfahren gleich in doppelter Hinsicht vor den Bundesgerichten wegweisend sein."

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5433 am: 20.12.2023 15:56 »
Ein neues Urteil bezüglich der Besoldung im Land Berlin  ;)

VG Berlin legt dem BVerfG vor: War die Ber­liner Beam­ten­be­sol­dung ver­fas­sungs­widrig nie­drig?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/

Besonders interessant hierbei:

,,Vielmehr habe die Beamtin ihre Klage darauf gestützt, dass ihre Besoldung "seit" 2016 verfassungswidrig sei. Zu 2020 trat aber eine neue Besoldungsregelung in Berlin in Kraft. Da der Dienstherr wissen müsse, welche Besoldung ein gegen ihn klagender Beamter angreift, ende die Rüge in dem Jahr, in dem eine neue Besoldungsregelung in Kraft tritt, so das VG. Deshalb hat es in diesem Fall die Besoldung der klagenden Beamtin auch nur bis einschließlich 2019 geprüft.

Die Frage, wann eine verfassungswidrige Alimentation als "zeitnah geltend gemacht" anzusehen ist, hält das VG aber für grundsätzlich bedeutsam. Daher ließ die Kammer die Berufung gegen die Abweisung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Damit könnte das Verfahren gleich in doppelter Hinsicht vor den Bundesgerichten wegweisend sein."

Also wieder ein Verfahren beim Vf auf der Halde. Die könnten sich sehr schnell den Schreibtich leer machen ;-)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5434 am: 20.12.2023 17:16 »

VG Berlin legt dem BVerfG vor: [...]
Besonders interessant hierbei:

,,Vielmehr habe die Beamtin ihre Klage darauf gestützt, dass ihre Besoldung "seit" 2016 verfassungswidrig sei. Zu 2020 trat aber eine neue Besoldungsregelung in Berlin in Kraft.

So spannend finde ich das jetzt nicht, ehrlich gesagt. Die Beamtin hat es unterlassen, jedes Jahr der Besoldung erneut zu widersprechen. Wir wissen mittlerweile alle, dass man das tun sollte. Ich drücke ihr zwar trotzdem die Daumen, aber das war ein schon auch ein überflüssiger Fehler von ihr.

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5435 am: 20.12.2023 18:21 »
Falls ihr mal alle lachen möchtet, aber das OLG Celle hat uns Beamten jetzt ans Herz gelegt zu kündigen bzw. uns aus dem Beamtendienst zu entlassen um uns als Angestellte einstellen zu lassen, da wir so dann ja E9a bekommen würden.

Dabei versucht man offenbar die eventuell fälligen Nachzahlungen an Beamte, sollte man eines Tages die amtsangemessene Alimentation noch nachträglich "gönnen", zu umschiffen und die Beamten loszuwerden. Besonderes Leckerli: Es besteht kein Anspruch auf anschließende Anstellung als Angestellter, aber die Möglichkeit. Ich würde mich nicht wundern wenn da am Ende der ein oder andere sogar beim Jobcenter sitzt weil er ausgedribbelt wurde....

Die Angestellten erhielten eine rückwirkende Nachzahlung bis Juli 2022 meine ich, diese wird der wechselnde Beamte ebenfalls nicht bekommen. Man versucht es gerade recht hochnotpeinlich die Leute um die Nachzahlung zu bringen. Gut für die dann übriggebliebenen, dadurch dass es dann weniger Beamte gibt wird es dem Dienstherrn wohl endlich mal leichter fallen denen das Geld zu überweisen was sie sich seit Jahren eigentlich verdient haben anstatt sie lange hinzuhalten.

Dachte euch interessiert dieser neue "Trick" vielleicht. Wo kann ich die Rundverfügung des OLG hochladen für euch?

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5436 am: 20.12.2023 18:25 »
Welcher Beamte macht das den freiwillig?

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5437 am: 20.12.2023 18:51 »
Die gleiche Nummer ziehen doch auch Krankenkassen ab wenn man Pflegegrad will. Erstmal wird absolut schwach bewertet, man legt widerspruch ein und die raten einem dann dazu einen neuen Antrag zu stellen, da das schneller geht als die Bearbeitung des Widerspruchs... Jaja, dadurch verliert man aber auch den Anspruch auf rückwirkende Zahlung ab Antragstellung. Guter Trick. Und soetwas bedient sich jetzt auch die Justiz. Albern hoch 10.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5438 am: 20.12.2023 19:43 »
Die gleiche Nummer ziehen doch auch Krankenkassen ab wenn man Pflegegrad will. Erstmal wird absolut schwach bewertet, man legt widerspruch ein und die raten einem dann dazu einen neuen Antrag zu stellen, da das schneller geht als die Bearbeitung des Widerspruchs... Jaja, dadurch verliert man aber auch den Anspruch auf rückwirkende Zahlung ab Antragstellung. Guter Trick. Und soetwas bedient sich jetzt auch die Justiz. Albern hoch 10.

Geh zum ASB, rede nett mit den Vorarbeitern/Chefs und lass die alles beantragen. Sowas von professionell die Bande. Back to Topic!

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5439 am: 20.12.2023 23:32 »
  Wo kann ich die Rundverfügung des OLG hochladen für euch?
nutze doch z.B.    wetransfer.com

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5440 am: 21.12.2023 09:47 »
Alles klar, bitteschön

https://we.tl/t-nvOu7fmFee

Saggse

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5441 am: 21.12.2023 13:44 »
Falls ihr mal alle lachen möchtet, aber das OLG Celle hat uns Beamten jetzt ans Herz gelegt zu kündigen bzw. uns aus dem Beamtendienst zu entlassen um uns als Angestellte einstellen zu lassen, da wir so dann ja E9a bekommen würden.
In welcher Rolle "redet" denn das OLG Celle da überhaupt mit "den Beamten"?

xap

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« Antwort #5442 am: 21.12.2023 13:44 »
Vermutlich als Dienstherr? Die Frage habe ich mir allerdings auch gestellt.

SwenTanortsch

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« Antwort #5443 am: 21.12.2023 14:11 »
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts übersendet in der Anlage einen dem Rundschreiben nicht beigefügten Erlass, um die Adressaten über ihn entsprechend in Kenntnis zu setzen, und ordnet dabei den Erlass in die Entwicklung ein, wie sie sich ihr offensichtlich darstellt.

Der Obelix

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« Antwort #5444 am: 21.12.2023 18:27 »
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/

Pressemitteilung vom 20.12.2023

Die Berliner Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe A 4 (Jahre 2016 bis 2018) und A 5 (Jahre 2018 und 2019) war nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig zu niedrig.

hatten wir die schon?