[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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AR76

Was gibt es denn hier Neues? Schön zu hören in der Presse, dass das BVerfG Urteile fällt zu wesentlich neueren Klagen....nur unsere wird ausgesessen bis die älteren Kolleginnen und Kollegen verstorben sind...

Ozymandias

Eine Wahl kann eben nicht erst in 10 Jahren wiederholt werden.
Geld lässt sich hingegen jederzeit nachzahlen. (Auch wenn es während der Verfahrensdauer real um 20-30% entwertet wurde).

Besoldungswiderspruch

Ein neues Urteil bezüglich der Besoldung im Land Berlin  ;)

VG Berlin legt dem BVerfG vor: War die Ber­liner Beam­ten­be­sol­dung ver­fas­sungs­widrig nie­drig?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/

Besonders interessant hierbei:

,,Vielmehr habe die Beamtin ihre Klage darauf gestützt, dass ihre Besoldung "seit" 2016 verfassungswidrig sei. Zu 2020 trat aber eine neue Besoldungsregelung in Berlin in Kraft. Da der Dienstherr wissen müsse, welche Besoldung ein gegen ihn klagender Beamter angreift, ende die Rüge in dem Jahr, in dem eine neue Besoldungsregelung in Kraft tritt, so das VG. Deshalb hat es in diesem Fall die Besoldung der klagenden Beamtin auch nur bis einschließlich 2019 geprüft.

Die Frage, wann eine verfassungswidrige Alimentation als "zeitnah geltend gemacht" anzusehen ist, hält das VG aber für grundsätzlich bedeutsam. Daher ließ die Kammer die Berufung gegen die Abweisung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Damit könnte das Verfahren gleich in doppelter Hinsicht vor den Bundesgerichten wegweisend sein."

Paterlexx

Zitat von: Besoldungswiderspruch am 20.12.2023 15:34
Ein neues Urteil bezüglich der Besoldung im Land Berlin  ;)

VG Berlin legt dem BVerfG vor: War die Ber­liner Beam­ten­be­sol­dung ver­fas­sungs­widrig nie­drig?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-berlin-vg26k25116-beamte-besoldung-zu-niedrig-vorlage-bverfg/

Besonders interessant hierbei:

,,Vielmehr habe die Beamtin ihre Klage darauf gestützt, dass ihre Besoldung "seit" 2016 verfassungswidrig sei. Zu 2020 trat aber eine neue Besoldungsregelung in Berlin in Kraft. Da der Dienstherr wissen müsse, welche Besoldung ein gegen ihn klagender Beamter angreift, ende die Rüge in dem Jahr, in dem eine neue Besoldungsregelung in Kraft tritt, so das VG. Deshalb hat es in diesem Fall die Besoldung der klagenden Beamtin auch nur bis einschließlich 2019 geprüft.

Die Frage, wann eine verfassungswidrige Alimentation als "zeitnah geltend gemacht" anzusehen ist, hält das VG aber für grundsätzlich bedeutsam. Daher ließ die Kammer die Berufung gegen die Abweisung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Damit könnte das Verfahren gleich in doppelter Hinsicht vor den Bundesgerichten wegweisend sein."

Also wieder ein Verfahren beim Vf auf der Halde. Die könnten sich sehr schnell den Schreibtich leer machen ;-)

NordWest

Zitat von: Besoldungswiderspruch am 20.12.2023 15:34

VG Berlin legt dem BVerfG vor: [...]
Besonders interessant hierbei:

,,Vielmehr habe die Beamtin ihre Klage darauf gestützt, dass ihre Besoldung "seit" 2016 verfassungswidrig sei. Zu 2020 trat aber eine neue Besoldungsregelung in Berlin in Kraft.

So spannend finde ich das jetzt nicht, ehrlich gesagt. Die Beamtin hat es unterlassen, jedes Jahr der Besoldung erneut zu widersprechen. Wir wissen mittlerweile alle, dass man das tun sollte. Ich drücke ihr zwar trotzdem die Daumen, aber das war ein schon auch ein überflüssiger Fehler von ihr.

Jimbo

Falls ihr mal alle lachen möchtet, aber das OLG Celle hat uns Beamten jetzt ans Herz gelegt zu kündigen bzw. uns aus dem Beamtendienst zu entlassen um uns als Angestellte einstellen zu lassen, da wir so dann ja E9a bekommen würden.

Dabei versucht man offenbar die eventuell fälligen Nachzahlungen an Beamte, sollte man eines Tages die amtsangemessene Alimentation noch nachträglich "gönnen", zu umschiffen und die Beamten loszuwerden. Besonderes Leckerli: Es besteht kein Anspruch auf anschließende Anstellung als Angestellter, aber die Möglichkeit. Ich würde mich nicht wundern wenn da am Ende der ein oder andere sogar beim Jobcenter sitzt weil er ausgedribbelt wurde....

Die Angestellten erhielten eine rückwirkende Nachzahlung bis Juli 2022 meine ich, diese wird der wechselnde Beamte ebenfalls nicht bekommen. Man versucht es gerade recht hochnotpeinlich die Leute um die Nachzahlung zu bringen. Gut für die dann übriggebliebenen, dadurch dass es dann weniger Beamte gibt wird es dem Dienstherrn wohl endlich mal leichter fallen denen das Geld zu überweisen was sie sich seit Jahren eigentlich verdient haben anstatt sie lange hinzuhalten.

Dachte euch interessiert dieser neue "Trick" vielleicht. Wo kann ich die Rundverfügung des OLG hochladen für euch?

Paterlexx


Jimbo

Die gleiche Nummer ziehen doch auch Krankenkassen ab wenn man Pflegegrad will. Erstmal wird absolut schwach bewertet, man legt widerspruch ein und die raten einem dann dazu einen neuen Antrag zu stellen, da das schneller geht als die Bearbeitung des Widerspruchs... Jaja, dadurch verliert man aber auch den Anspruch auf rückwirkende Zahlung ab Antragstellung. Guter Trick. Und soetwas bedient sich jetzt auch die Justiz. Albern hoch 10.

Paterlexx

Zitat von: Jimbo am 20.12.2023 18:51
Die gleiche Nummer ziehen doch auch Krankenkassen ab wenn man Pflegegrad will. Erstmal wird absolut schwach bewertet, man legt widerspruch ein und die raten einem dann dazu einen neuen Antrag zu stellen, da das schneller geht als die Bearbeitung des Widerspruchs... Jaja, dadurch verliert man aber auch den Anspruch auf rückwirkende Zahlung ab Antragstellung. Guter Trick. Und soetwas bedient sich jetzt auch die Justiz. Albern hoch 10.

Geh zum ASB, rede nett mit den Vorarbeitern/Chefs und lass die alles beantragen. Sowas von professionell die Bande. Back to Topic!

Big T

Zitat von: Jimbo am 20.12.2023 18:21Wo kann ich die Rundverfügung des OLG hochladen für euch?
nutze doch z.B.    wetransfer.com


Saggse

Zitat von: Jimbo am 20.12.2023 18:21
Falls ihr mal alle lachen möchtet, aber das OLG Celle hat uns Beamten jetzt ans Herz gelegt zu kündigen bzw. uns aus dem Beamtendienst zu entlassen um uns als Angestellte einstellen zu lassen, da wir so dann ja E9a bekommen würden.
In welcher Rolle "redet" denn das OLG Celle da überhaupt mit "den Beamten"?

xap

Vermutlich als Dienstherr? Die Frage habe ich mir allerdings auch gestellt.

SwenTanortsch

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts übersendet in der Anlage einen dem Rundschreiben nicht beigefügten Erlass, um die Adressaten über ihn entsprechend in Kenntnis zu setzen, und ordnet dabei den Erlass in die Entwicklung ein, wie sie sich ihr offensichtlich darstellt.

Der Obelix

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/

Pressemitteilung vom 20.12.2023

Die Berliner Beamtenbesoldung in der Besoldungsgruppe A 4 (Jahre 2016 bis 2018) und A 5 (Jahre 2018 und 2019) war nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Berlin verfassungswidrig zu niedrig.

hatten wir die schon?