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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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correction80:

--- Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 08:38 ---Weiß jemand, wo man das Urteil der Verhandlung einsehen kann?

https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine

--- End quote ---

Ich habe die Pressestelle des OVG Koblenz angeschrieben und das ist die Antwort:

"es ist nicht beabsichtigt, zu der gestrigen mündlichen Verhandlung des Oberverwaltungsgerichts in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren eine Pressemitteilung zu veröffentlichen. Voraussichtlich wird es eine Pressemitteilung geben, wenn eine Entscheidung in der Sache in diesem Verfahren vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Stahnecker
Pressesprecher"


SwenTanortsch:
Danke für die Info, correction. Da ich hier der Auslöser war, dass von einer anstehenden Entscheidung auszugehen gewesen sei (eine mündliche Verhandlung kommt vielfach in besoldungsrechtliche Verfahren nicht mehr vor), mea culpa. Das OVG wird nun auch auf Basis der Anhörung seine Entscheidung treffen, was sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Finanzer:

--- Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 11:49 ---Merci. Da war Hessen aber "lieb".

--- End quote ---

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

Leon1981:

--- Zitat von: Finanzer am 10.04.2024 14:53 ---
--- Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 11:49 ---Merci. Da war Hessen aber "lieb".

--- End quote ---

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

--- End quote ---

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.

Finanzer:

--- Zitat von: Leon1981 am 11.04.2024 07:27 ---
--- Zitat von: Finanzer am 10.04.2024 14:53 ---
--- Zitat von: LehrerinRLP am 10.04.2024 11:49 ---Merci. Da war Hessen aber "lieb".

--- End quote ---

Man muss schon positiv zur Kenntnis nehmen, das Hessen selbstständig eine Erhöhung der Grundgehaltssätze etc vorgenommen hat UND selbst darauf hinweist, das die Besoldung noch nicht amtsangemessen ist.

--- End quote ---

Wenn man das handeln des Hessischen Dienstherren für sich alleine betrachtet, dann haben Sie recht.
Im Vergleich mit den anderen Besoldungsgebern, welche entweder garkein Problem sehen oder es mit hanebüchenen Lösungen versuchen, ist es aber positiv hervorzuheben.

Und das soll man positiv sehen? Auch hier wurde ein Gesetz verabschiedet mit dem wissentlich einen Verfassungsbruch begangen wird. Daran ist mal rein garnichts positiv.

--- End quote ---

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