Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
LehrerinRLP:
"Beide Parteien loten nun aus, ob man sich in einem Jahre zurückliegenden Einzelfall jetzt einigen kann. Um welche Summe es bei der Nachzahlung gehen könnte, blieb offen."
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Ernsthaft: Das ist unglaublich und ein absolutes Armutszeugnis für den Dienstherrn!
LehrerinRLP:
"Beide Parteien loten nun aus, ob man sich in einem Jahre zurückliegenden Einzelfall jetzt einigen kann. Um welche Summe es bei der Nachzahlung gehen könnte, blieb offen."
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Ist irgendwo nachzulesen, ob bspw. der DBB da mit im Boot ist oder eine andere Gewerkschaft oder Verband?
SwenTanortsch:
Der dbb ist beteiligt. Da die Klage nach Ansicht der Vorinstanz nur für den Zeitraum ab Januar 2012 bis Mai 2014 zulässig war (was mit einiger Wahrscheinlichkeit schlüssig begründet ist), dürfte es für den Kläger ggf. durchaus attraktiv werden, sofern ihm sein Dienstherr ein Angebot machte, dass er nicht ablehnen könnte, nämlich dass auch Zeiträume über den Mai 2014 hinaus betrachtete und darüber hinaus gegenseitiges Stillschweigen vereinbarte. Entsprechend würde er dann ggf. besser fahren, wenn er ein entsprechendes Vergleichsangebot annehmen, als wenn er seine Klage weiterhin aufrecht erhalten würde.
Malkav:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.04.2024 19:58 --- dürfte es für den Kläger ggf. durchaus attraktiv werden, sofern ihm sein Dienstherr ein Angebot machte
--- End quote ---
Ich warte noch auf das FiMi dass bei geschlossenem Vergleich nach Klagerücknahme oder Erledigungserklärung mit $2 Abs. 2 S. 1 LBesG RLP um die Ecke kommt und sagt „Oh das haben wir wohl übersehen und können deswegen gar nichts zahlen. Echt doof für dich, dass über die Ansprüche aber nunmehr abschließend beschieden ist.“
Wäre es nicht so trauri, hätte das Verfahren echtes Comedypotenzial. Das FiMi denkt sich wohl: „Wenn ein US Präsident mit Schweigegeldern operieren kann, um unliebsame Sachverhalte unter den Teppich zu kehren, können wir das doch auch.“
SwenTanortsch:
... ich schätze mal, dass das mit einer solchen Vergleichsvereinbarung einhergehende Procedere gerichtlich vereinbart werden würde. Es wäre zugleich nicht das erste Mal, dass Besoldungsverfahren so beendet werden würden. Aus Sicht des Klägers könnte ich das gut verstehen, da er ansonsten noch einmal mindestens bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht mitsamt der Ungewissheit warten müsste, ob sie wirklich positiv für ihn ausginge - und wenn auch das OVG die Klage abweisen würde, bliebe als nächste Instanz zunächst einmal nur die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht, sofern das OVG diese zuließe. Ergo würde es für ihn noch einmal um mehrere Jahre gehen. Nachdem das VG die Klage vor rund acht Jahren erstinstanzlich abgewiesen hat, ist bislang schon so viel Zeit ins Land gegangen, dass es dem Kläger kaum zu verdenken wäre, wenn er ein für ihn akzeptables Vergleichsangebot annehmen würde, denke ich.
Der dbb dürfte das ggf. anders sehen, da es sich offensichtlich um eines von mehreren Musterverfahren handelt. Und dass sich Landesregierungen so "freikaufen", ist genauso, wie Du schreibst, Malkav, bitter, da sie dann im Gegenzug weiterhin behaupten, es sei ja alles in Gegenwart und Vergangenheit ganz super mit der vom jeweiligen Land gewährten Alimentation. Umso interessant dürfte es sein, ob die Rhein-Zeitung am Fall dranbliebe und also am Ende - sofern es so käme - auch melden würde oder melden könnte, dass ein Vergleich geschlossen worden wäre (was spätestens dann auf der Hand läge, wenn nicht in den nächsten Monaten eine Entscheidung durch das OVG erfolgte). Denn das dürfte dann öffentlich wirklich peinlich für die Landesregierung werden. Insofern ist zumindest das erst einmal positiv, dass die Zeitung berichtet hat.
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