Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Malkav:
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 18.04.2024 11:25 ---https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/
Könnte von Interesse für uns sein ;)
--- End quote ---
Ui das könnte ja richtig witzig werden! Nach den bisherigen Erfahrungen werden sich auch hier die Dienstherren von jedem einzelnen Beamten verklagen lassen. Und ich glaube da werden sehr kreative "Schäden" Ihrer Beamten auf die Dienstherrn zukommen. Zins- und Steuerprogressionsschäden dürften da noch die rechtlich einfachsten sein.
Mir tuen die armen Richter an den Verwaltungsgerichten fast schon leid. Ich höre die jetzt schon meckern: "Es hat einen Grund, dass ich Richter am VG mit R1 und nicht Richter am Finanzgericht mit R2 bin! Lasst mich in Ruhe mit Steuerrecht! Und auch mit Zivilrecht und Zinsberechnung will ich nichts zu tun haben, sonst wäre ich am Landgericht!"
PolareuD:
Das hört sich gut. Fehlen nur noch die verpflichtende Zahlung von Verzugszinsen.
DeGr:
--- Zitat von: Malkav am 18.04.2024 10:22 ---
Ich bin wirklich gespannt, ob es nach einem positiven Beschluss noch Schadenersatzklagen geben wird. Mal absolut in Kladde gesprochen, ohne dass ich da wirklich eingestiefen wäre:
Beamter X hat einen Immobilienkredit in Höhe von 400.000,00 EUR und zahlt Kreditzinsen in Höhe von 8.000,00 EUR p.a. Er hatte über die letzten 15 Jahre die vertragliche Option gehabt, jedes jahr 10.000,00 EUR Sondertilgung zu leisten, was die Zinszahlungen über die Gesamtlaufzeit erheblich reduziert hätte.
Diese Option konnte Beamter X bei einer verfassungsgerichtlich festgestellten Unteralimentation > 10.000,00 EUR p.a. nicht nutzen. Die vom Beamten zusätzlich zu zahlenden Kreditzinsen könnte man dann doch als wirtschaftlicher Schaden einer Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf amtsangemessene Alimentation begreifen. Irgendwie fällt es mir schwer einzusehen, dass der Beamte diesen unverschuldeten Zinschaden zu tragen hat.
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Und ich hätte jedes Jahr das gesamte zusätzliche Geld in Bitcoin investiert (Ich schwöre!!!)... Freue mich auf den Schadensersatz
HansGeorg:
--- Zitat von: Malkav am 18.04.2024 10:22 ---
Diese Option konnte Beamter X bei einer verfassungsgerichtlich festgestellten Unteralimentation > 10.000,00 EUR p.a. nicht nutzen. Die vom Beamten zusätzlich zu zahlenden Kreditzinsen könnte man dann doch als wirtschaftlicher Schaden einer Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf amtsangemessene Alimentation begreifen. Irgendwie fällt es mir schwer einzusehen, dass der Beamte diesen unverschuldeten Zinschaden zu tragen hat.
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Bei einem Schaden der Entstanden ist bin ich zuversichtlicher als bei einer Verzinsung aufgrund Verzug. Dies Lässt sich natürlich auch auf alle Kredite, Autofinanzierungen, Dispos etc. ummünzen.
DrStrange:
--- Zitat von: Malkav am 18.04.2024 10:22 ---
Beamter X hat einen Immobilienkredit in Höhe von 400.000,00 EUR und zahlt Kreditzinsen in Höhe von 8.000,00 EUR p.a. Er hatte über die letzten 15 Jahre die vertragliche Option gehabt, jedes jahr 10.000,00 EUR Sondertilgung zu leisten, was die Zinszahlungen über die Gesamtlaufzeit erheblich reduziert hätte.
Diese Option konnte Beamter X bei einer verfassungsgerichtlich festgestellten Unteralimentation > 10.000,00 EUR p.a. nicht nutzen. Die vom Beamten zusätzlich zu zahlenden Kreditzinsen könnte man dann doch als wirtschaftlicher Schaden einer Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf amtsangemessene Alimentation begreifen. Irgendwie fällt es mir schwer einzusehen, dass der Beamte diesen unverschuldeten Zinschaden zu tragen hat.
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Äh..nein. Der Beamte wusste ja zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme um seine tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten. Und auch um seine mögliche Tilgungsleistung. Den wirtschaftlichen Schaden hat er sich praktisch selbst zugefügt.
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