Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:

--- Zitat von: Rheini am 21.04.2024 02:03 ---
--- Zitat von: Dav0HH am 19.04.2024 17:53 ---Ich weiß nicht ob sich diese Beobachtung verallgemeinern lässt, aber an meiner Dienststelle lässt sich eine Stellenstruktur aus den 80igern einsehen- was da A8 gemacht hat, macht heute A10, was A9, macht heute A11 und auch die Führung lag damals bei A13/A14, heute A14/A15.

Ich habe noch nicht nach Statistiken dazu gesucht, aber ist es vielleicht so, dass in der Vergangenheit der große Anteil der Beamten in den untersten Besoldungsgruppen vertreten war und mit der Zeit dieser Anteil nach oben verschoben wurde, teils, aufgrund des Aufgabenwandels, teils aufgrund der zu niedrigen Besoldung, mit der kein passendes Personal zu finden war? 

Wenn dem so wäre müsste einmal mehr die Gesamtstruktur auf den Prüfstand, auch wenn da keiner ran will.

--- End quote ---

Selbst wenn dies im Einzefall so wäre, hat dann nicht der Dienstherr das Problem geschaffen?

Was wäre hier deine Lösung? Ein A10 wir bei der Amtsangemessenheit wie ein A9 betrachtet? Was machst Du mit dem A10, der im Einzelfall auf der Stelle eines A12 sitzt?

Wenn deine These so stimmt, hätte der Dienstherr lieber zu dem Zeitpunkt bevor er diesen Weg gegangen ist, die Besoldung anpacken sollen und nicht hinterher das Problem was auf ihn zukommen könnte, auf den / die Beamten abwälzen.

P. S. Auch die gesetzlichen Grundlagen geben aus m. Sicht nichts her, was zu Gunsten des Dienstherrn spricht.

--- End quote ---
P.P.S. Was machst Du mit den Leuten die nur zu Beamten ernannt wurden, um Personal zu gewinnen? Bekommen die "nur" Rente weil Sie keine " richtigen" Beamte sind?

Rheini:
Gerade gibt es wieder einen Artikel bei Spiegel Online über die Höhe des Bürgergeldes im Betug auf die Inflation der letzten Jahre.

Hach wäre es schön wenn es vergleichbare wissenschaftlich fundierte Grundlagen bzgl. der Amtsangessenen Bezüge geben würde .....

Dav0HH:
@Rheini

Meine Lösung wäre eine Neubewertung und Trennung von Bw/Polizei/Feuerwehr/Verwaltung/Justiz, aufgrund der unterschiedlichen Personalstrukturen und Anforderungen.

Wenn ich sehe, dass in meinem kleinen Bereich schon alleine von A7-A10 die gleichen Aufgaben erledigen, dann kann das nicht ganz richtig sein. Da die Beamten in Hamburg aufgrund der Einbeziehung des Partnereinkommens und durch Ignoranz des Abstandsgebots in dem Bereich eh schon ungefähr das gleiche bezahlt bekommen, könnte man auch gleich daraus nur eine Besoldungsgruppe XY1 machen.

Rheini:

--- Zitat von: Dav0HH am 21.04.2024 11:17 ---@Rheini

Meine Lösung wäre eine Neubewertung und Trennung von Bw/Polizei/Feuerwehr/Verwaltung/Justiz, aufgrund der unterschiedlichen Personalstrukturen und Anforderungen.

Wenn ich sehe, dass in meinem kleinen Bereich schon alleine von A7-A10 die gleichen Aufgaben erledigen, dann kann das nicht ganz richtig sein. Da die Beamten in Hamburg aufgrund der Einbeziehung des Partnereinkommens und durch Ignoranz des Abstandsgebots in dem Bereich eh schon ungefähr das gleiche bezahlt bekommen, könnte man auch gleich daraus nur eine Besoldungsgruppe XY1 machen.

--- End quote ---

Da fände ich keine gute Lösung. Geld ist dann nur für die da, die gerade benötigt werden?

Wenn der Dienstherr jemand eine Urkunde in die Hand drückt, dann hat er angemessen zu bezahlen. Punkt.

Goldene Vier:
Was durchaus nicht unerheblich ist, ist ds permanente Strchen von Ämtern zur Wahrung des Mindestabstandes zum Grundsicherungsniveau und die Verschiebung der jeweiligen Eingangsämter der Laufbahn…

Im Regelfall haben sich die zugewiesenen Aufgaben für die jeweils betroffen Beamten nicht verändert, sehr wohl aber die Besoldung. Die Ämter. Die bisher wegen der höheren Anforderungen höher besoldet wurden sind dadurch teilweise entwertet worden. Eigentlich hätte der Entfall ein komplettes Verschieben zur Folgehaben müssen…

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