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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:

--- Zitat von: Illunis am 26.04.2024 09:22 ---
--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 08:50 ---Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

--- End quote ---

Außer es wird das bayerische Model ;)

--- End quote ---

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 09:46 ---
--- Zitat von: Illunis am 26.04.2024 09:22 ---
--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 08:50 ---Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

--- End quote ---

Außer es wird das bayerische Model ;)

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Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

--- End quote ---

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

Du musst die 20.000 auch nicht versteuern § 11 EStG.
Auch hier gilt das Zuflussprinzip.

Rheini:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 10:03 ---
--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 09:46 ---
--- Zitat von: Illunis am 26.04.2024 09:22 ---
--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 08:50 ---Juhuuu.

Mein Frau bleibt dann Zuhause und meine Bezüge steigen dann  ;D.

--- End quote ---

Außer es wird das bayerische Model ;)

--- End quote ---

Mit der Fiktion eines Einkommens?

Dann hätte ich aber auch gerne eine Rechtsgrundlage in der steht, dass ich meine Frau nicht unterstützen muss wenn Sie dieses fiktive Einkommen nicht erreicht und Sie deshalb ergänzendes Bürgergeld beantragt.

Wenn dann bitte konsequent durchgezogen .....

--- End quote ---

Keine Sorgen. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II
Es gilt das Zuflussprinzip.

--- End quote ---

Deshalb ja mein Wunsch nach Änderung  ;).

Saggse:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 09:45 ---Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?

--- End quote ---
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

Ytsejam:

--- Zitat von: Saggse am 26.04.2024 10:06 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 26.04.2024 09:45 ---Wenn Einkünfte des Ehegatten angerechnet werden, werden dann eigentlich auch andere Einkünfte des Beamten mit angerechnet wie Vermietung oder Kapitalerträge oder Zweitjob?

--- End quote ---
Ja, klar, und wenn diese Werte zu hoch sind, kommt dann vom Dienstherrn eine entsprechende Zahlungsaufforderung, falls man weiter im Dienst verweilen möchte. ;-)

--- End quote ---

Pssst! Auszuschließen ist mittlerweile ja nichts mehr, nicht noch auf dumme Ideen bringen!

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