Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Floki:
--- Zitat von: Rheini am 26.04.2024 19:07 ---
--- Zitat von: Jörn85 am 26.04.2024 15:07 ---
--- Zitat von: Floki am 26.04.2024 09:06 ---
--- Zitat von: Ytsejam am 26.04.2024 08:38 ---Wie ich soeben über den Flurfunk vernommen habe plant man in NRW scheinbar ebenfalls, das Einkommen des Ehegatten bei der Besoldung mit einzubeziehen.
Hat dazu jemand nachlesbare Infos?
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Welcher Flurfunk ist das denn?
Nachlesbare, belastbare Infos gibt es derzeit nicht.
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Dass die Landesregierung die Besoldung dann für viele Beamten auf einmal drastisch senkt halte sogar ich als Pessimist für unwahrscheinlich...
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Ich glaube es geht nicht um eine Kürzung, sondern um den Versuch eine Erhöhung zu umgehen.
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Entgegen der Bundesländer, die über ein fiktives Partnereinkommen diskutieren, hat NRW bereits die maßgeblichen Urteile (zumindest für ihr Empfinden) umgesetzt. NRW hat fertig. Das einzige was derzeit noch geprüft wird, ist die Besoldungshöhe aufgrund von Bürgergeld und Inflation. Weshalb sollte jetzt hier eine Diskussion über Partnereinkommen aufkommen ?
Aloha:
--- Zitat von: Rheini am 27.04.2024 12:15 ---Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.
Wenigstens etwas .....
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Ich habe heute auch eine Antwort des LBV NRW auf meinen Widerspruch für 2023 mit der Aussage , dass die Entscheidung des Widerspruchs zurückgestellt ist und man unterstellt, dass ich damit einverstanden sei
Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.
Sollte man hiergegen wiederum Widerspruch einlegen?
Floki:
--- Zitat von: Aloha am 27.04.2024 14:56 ---
--- Zitat von: Rheini am 27.04.2024 12:15 ---Gerade den Brief vom LBV NRW erhalten, dass mein WS für 2023 eingegangen ist und zurück gestellt wird.
Wenigstens etwas .....
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Ich habe heute auch eine Antwort des LBV NRW auf meinen Widerspruch für 2023 mit der Aussage , dass die Entscheidung des Widerspruchs zurückgestellt ist und man unterstellt, dass ich damit einverstanden sei
Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.
Sollte man hiergegen wiederum Widerspruch einlegen?
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Ich denke nicht, dass hiergegen überhaupt Widerspruch eingelegt werden kann. In einer Anhörung hat die Vorsitzende der Verwaltungsrichter angegeben, dass dies auch nicht nötig sei (Ruhendstellung und Einrede der Verjährung). Ob dies wirklich so ist, kann ich nicht mit Rechtssicherheit beurteilen.
Knucki:
Kurze Info zur Umsetzung in NRW: Auf der Mitgliederseite vom LKT ist der neue Gesetzentwurf für NRW zur Umsetzung 2024 und 2025 nun enthalten. Danach soll es eine Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell beim dritten und weiterem Kind geben.
Die insgesamt 66 Seiten konnte ich hier leider nicht als pdf. einstellen. Vielleicht kann dies ja jemand von euch...
Zitat LKT: "Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf das dem Landesbesoldungsrecht zu Grunde liegende
Familienbild vom bisherigen Bild der Alleinverdiener-Familie hin zum Familienbild der Mehr-
verdiener-Familie angepasst werden. Zugleich soll eine strukturelle Angleichung der Bemes-
sung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder an die Bemessung des Familienzu-
schlags für erste und zweite Kinder vorgenommen werden. Durch eine Übergangs- und Ab-
schmelzungsregelung sollen finanzielle Einbußen von Familien, die bereits unter der gelten-
den Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder ha-
ben, vermieden werden."
Illunis:
Mehrverdienermodell mit 3+ Kindern ist ja noch kranker als in Bayern...
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