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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Paterlexx:
Auswirkung erstmal keine, man wartet auf das Verfassungsgericht. Die Stadt hat aber dennoch direkt mal gesagt bekommen, worauf sie sich einstellen kann. Verstehe ich das richtig?

Schlimm ist, dass das Besoldungsstrukturgesetz mit den Zuschlägen weiter läuft.

Ich überlege noch ein Fass aufzumachen, Teilzeitbeamte verlieren von ihren Zuschlägen als Polizeibeamter oder sonstiges die Teilzeitbeamten-Prozente. Sprich 30% Teilzeit nur noch 70% Zuschläge. Wenn man dadurch nur 70% Kinder hat oder nur zu 30% Feuerwehrmann/Frau ist.
Das ist insbesondere für Mütter ein richtig verrückter Nachteil. Die Familienzuschläge werden dann auch nicht erhöht, so dass selbst nach dem neuen Gesetz der Gesetzgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

NordWest:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 08.05.2024 10:49 ---Meldung aus Hamburg:
[...]
Nicht Gegenstand des Verfahrens waren die Jahre ab 2022, die amtsangemessene Alimentation im Bereich der Versorgung, ...

--- End quote ---

Dass Versorgungsfragen, insbesondere zur Mindestversorgung, immer wieder ausgeklammert werden, führt leider dazu, dass wohl kaum ein Pensionär mehr eine amtsangemessene Versogung in seinem Leben noch erleben wird.

Die Hamburger "Angleichungszulage", die nur aktiven Beamten gezahlt wird, nutzt dieses Missverhältnis bereits in unverschämtester Weise aus.

Ozymandias:

--- Zitat von: NordWest am 09.05.2024 01:51 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 08.05.2024 10:49 ---Meldung aus Hamburg:
[...]
Nicht Gegenstand des Verfahrens waren die Jahre ab 2022, die amtsangemessene Alimentation im Bereich der Versorgung, ...

--- End quote ---

Dass Versorgungsfragen, insbesondere zur Mindestversorgung, immer wieder ausgeklammert werden, führt leider dazu, dass wohl kaum ein Pensionär mehr eine amtsangemessene Versogung in seinem Leben noch erleben wird.

--- End quote ---

Dazu gibt es schon Vorlagen beim BVerfG von Versorgungsempfängern. Kann ich mal bei Bedarf raussuchen, war glaub aus Hamburg und oder Berlin. Hierzu kann es eine eigene Rechtsprechung geben.

In BW gab es ja Ämteranhebungen ohne Ende, aber nicht für Pensionäre. Dort müsste man mal genauer schauen, was Sache ist. Die Akzessorietät zwischen Besoldung und Versorgung ist in Gefahr bei den ganzen Sparbemühungen.

Versuch:

--- Zitat von: Ozymandias am 09.05.2024 12:43 ---
--- Zitat von: NordWest am 09.05.2024 01:51 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 08.05.2024 10:49 ---Meldung aus Hamburg:
[...]
Nicht Gegenstand des Verfahrens waren die Jahre ab 2022, die amtsangemessene Alimentation im Bereich der Versorgung, ...

--- End quote ---

Dass Versorgungsfragen, insbesondere zur Mindestversorgung, immer wieder ausgeklammert werden, führt leider dazu, dass wohl kaum ein Pensionär mehr eine amtsangemessene Versogung in seinem Leben noch erleben wird.

--- End quote ---

Dazu gibt es schon Vorlagen beim BVerfG von Versorgungsempfängern. Kann ich mal bei Bedarf raussuchen, war glaub aus Hamburg und oder Berlin. Hierzu kann es eine eigene Rechtsprechung geben.

In BW gab es ja Ämteranhebungen ohne Ende, aber nicht für Pensionäre. Dort müsste man mal genauer schauen, was Sache ist. Die Akzessorietät zwischen Besoldung und Versorgung ist in Gefahr bei den ganzen Sparbemühungen.

--- End quote ---
BW empfinde ich gerade als besonders unterirdisch.
Und wenn man die. Landtagsabgeordneten anschreibt, finden die alles ist o.k.

Und das BVG kommt nicht in die Pötte.
Vollkatastrophe

HansGeorg:
In SH wurden die Besoldungsstufe A4-A5 abgeschafft. Dann wurde zur Berechnung der Mindestversorgung aber auch der Prozentsatz von 65% (damals Endstufe A4) auf 60% (jetzt Endstufe A6) reduziert. Somit kommt ein praktisches Nullsummenspiel bei raus. Kann so etwas rechtens sein? Ich meine auch jemand der die Mindestversorgung bekommt, befindet sich im Ruhestand und hat doch auch einen Anspruch auf eine angemessene Alimentation.

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