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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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clarion:
Wer Mindestpension bekommt, hat wahrscheinlich der Kinder wegen viele Jahre ausgesetzt oder fast ausschließlich Teilzeit gearbeitet. Bei Frühpensionierungen kommen ja noch Zurechnungszeiten hinzu, die einen oft über die Mindestpension hieven.

Sprich Mindestpensionäre sind überwiegend weiblich und würden wegen ihrer Vita noch viel weniger Rente bekommen.

Zerot:
Wochenausblick für die 20. Kalenderwoche
(Stand: 10. Mai 2024)
Nachfolgend werden die voraussichtlichen Termine für die Veröffentlichung ausgewählter Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, von den angekündigten Veröffentlichungsterminen im Einzelfall abzuweichen.

Am Tag der jeweiligen Veröffentlichung sind die Entscheidungen üblicherweise ab 09.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbar und werden gleichzeitig per Newsletter versandt.

Aktenzeichen   Kurzbeschreibung des Verfahrensgegenstandes   Vorausgegangene fachgerichtliche Entscheidung   Voraussichtlicher Veröffentlichungstermin
2 BvL 2/22   Richtervorlage zu der Frage, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -   16. Mai 2024


Malkav:

--- Zitat von: Zerot am 10.05.2024 09:47 ---Richtervorlage zu der Frage, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -

--- End quote ---

Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber haben die da bei ihrer Prioritätensetzung zu viel Kirschwasser gesoffen? Ich habe tatsächlich immer noch Verständnis dafür, dass beamtenrechtliche Verfahren Zeit brauchen, Prioräten gesetzt werden müssen und der Berichterstatter überlastet ist. Ich habe auch Verständnis dafür, dass es beim BVerfG tatsächlich eiligere Sachen als Alimentationsverfahren gibt.

Aber dass der Senat bzw. Herr Maidowski jetzt tatsächlich einen Vorlagebeschluss aus 2021 vorzieht, in welchem es darum geht, ob ein NRW-Polizeipräsident politischer Beamter sein kann/darf oder nicht, empfinde ich als Affront gegen jeden "0/8/15-Beamten". Wie viele politische Beamte gibt es bitte in der Republik im Verhältnis zu den "normalen" Beamten/Richtern/Staatsanwälten? Und wie viele davon sind potenziell von der Entscheidung betroffen, sprich: Nicht unmittelbar in den politischen Schnittstellen (Staatssekretäre und Abteilungsleiter beim Bund) eingesetzt?

Auch die Auswirkungen sind identisch. Der Kläger bekommt seiner Meinung nach zu wenig Geld (Ruhestandsbezüge statt Vollbesoldung) und alle Beamten sind potenziell unteralimentiert und bekommen daher zu wenig Geld.

DeGr:

--- Zitat von: Malkav am 10.05.2024 09:56 ---
--- Zitat von: Zerot am 10.05.2024 09:47 ---Richtervorlage zu der Frage, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -

--- End quote ---

Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber haben die da bei ihrer Prioritätensetzung zu viel Kirschwasser gesoffen? Ich habe tatsächlich immer noch Verständnis dafür, dass beamtenrechtliche Verfahren Zeit brauchen, Prioräten gesetzt werden müssen und der Berichterstatter überlastet ist. Ich habe auch Verständnis dafür, dass es beim BVerfG tatsächlich eiligere Sachen als Alimentationsverfahren gibt.

Aber dass der Senat bzw. Herr Maidowski jetzt tatsächlich einen Vorlagebeschluss aus 2021 vorzieht, in welchem es darum geht, ob ein NRW-Polizeipräsident politischer Beamter sein kann/darf oder nicht, empfinde ich als Affront gegen jeden "0/8/15-Beamten". Wie viele politische Beamte gibt es bitte in der Republik im Verhältnis zu den "normalen" Beamten/Richtern/Staatsanwälten? Und wie viele davon sind potenziell von der Entscheidung betroffen, sprich: Nicht unmittelbar in den politischen Schnittstellen (Staatssekretäre und Abteilungsleiter beim Bund) eingesetzt?

Auch die Auswirkungen sind identisch. Der Kläger bekommt seiner Meinung nach zu wenig Geld (Ruhestandsbezüge statt Vollbesoldung) und alle Beamten sind potenziell unteralimentiert und bekommen daher zu wenig Geld.

--- End quote ---

Ein langwieriges, äußerst komplexes Verfahren kann doch nicht dazu führen, dass andere Verfahren, die sich wahrscheinlich deutlich schneller abwickeln lassen, bis zur Entscheidung über das langwierige Verfahren zurückgestellt werden. Es dürfte deutlich effizienter sein, mehrere Verfahren parallel voranzutreiben

lotsch:

--- Zitat von: Malkav am 10.05.2024 09:56 ---
--- Zitat von: Zerot am 10.05.2024 09:47 ---Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber

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Ich verstehe das sehr gut, aber man darf über das BVerfG diskutieren und es ist sogar wichtig. Wer sonst sollte sich mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht mit einer herausragenden Rolle auseinandersetzen, wenn nicht das Volk?
Aufgabe des BVerfG ist es, im Rahmen des GG ausgleichend zu wirken. Nach meinem Geschmack, liegt es gerade bei der Beamtenbesoldung stark auf der Seite des Staates, des Gesetzgebers. Es ist eben eine staatstragende Institution und erkennt nach m.E. die momentane sehr schlechte fiskalische Situation des Staates an und die Seite der Beamten wird noch nicht als so dramatisch angesehen, dass man sofort handeln müsste. Es gibt keine Auflösungssituation der Exekutive, der Personalmangel ist zwar vorhanden, betrifft aber alle Wirtschaftsbereiche und noch immer gibt es in der Öffentlichkeit das Narrativ der überbezahlten Beamten. Es gibt zwar schon verstärkt Widersprüche und Klagen, aber es läuft noch immer alles sehr geordnet ab. Es gibt nicht einmal größere Demonstrationen von Beamten und auch die Gewerkschaften und die Presse als vierte Gewalt ist noch auffällig ruhig. Ich unterstelle dem BVerfG nicht, dass es mit Politikern kollaborativ zusammen arbeitet, aber die Stimmung in der Gesellschaft beobachtet es bestimmt.
--- End quote ---

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