Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
So schwer kann's ja nicht sein, den Namen eines Seminarleiters zu nennen, der eine offzielle und öffentliche dbb-VA geleitet hat.
was_guckst_du:
...jedenfalls leichter, als eine nicht getätigte Aussage im Nachhinein als getätigt zu beweisen... :D
SwenTanortsch:
--- Zitat von: was_guckst_du am 18.10.2020 13:57 ---...jedenfalls leichter, als eine nicht getätigte Aussage im Nachhinein als getätigt zu beweisen... :D
--- End quote ---
Das ist tatsächlich richtig - und dann zeige uns mal die Leichtigkeit des Seins.
was_guckst_du:
...Klarnamen im Internet zu verbreiten ohne Einverständnis des Namensträgers ist eine datenschutzrechtliche Todsünde...
..im Übrigen kann ich auch kein gesteigertes Interesse der "Öffentlichkeit" erkennen...was sollte das wem (ausser der Befriedigung deiner persönlichen Neugierde) bringen?...
...und selbst, wenn du den Namen kennen würdest, wäre diese Erkenntnis doch auf keinen Fall geeignet, dich von deiner festsitzenden Überzeugung auch nur ansatzweise zu lösen...
...also was soll dieser "Nebenschauplatz"?
DrStrange:
--- Zitat von: was_guckst_du am 18.10.2020 13:26 ---
@2strong
...stimmt genau...aber für manche hier ist er halt der Guru , der im Besitz der einzig wahren Wahrheit ist....da ist auch schon mal blindes Folgen angesagt verbunden mit viel Wunschdenken...
--- End quote ---
Wenn alle Gewerkschafter so argumentieren wie du, wundert mich hier gar nichts mehr. Hat denn jemand der Seminarteilnehmer den Beitrag Stuttmanns wenigstens mal gelesen und dazu ein Statement gegenüber den anderen TN abgegeben? Sind bei solchen Seminaren auch Juristen (Verwaltung) dabei?
Selbst für Nichtjuristen sind die Ausführungen Stuttmanns logisch und nachvollziehbar. Auch die möglichen Schlupflöcher der Dienstherren werden betrachtet, auch wenn denen wenig Erfolg (da erhebliche Folgeauswirkungen) beigemessen wird.
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