Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
HansGeorg:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 10.08.2024 15:44 ---Im Urteil ist übrigens von "rund 11.000 weiteren, ähnlich gelagerten Widersprüchen" die Rede. Mit anderen Worten haben ca. 19,6% der (laut dbb) 56.180 Beamten in Hamburg Widerspruch eingelegt.
Falls die Quote deutschlandweit ähnlich ist, wären wir bei rund 376.000 "Widerspruchs-Beamten" (von insgesamt 1,92 Millionen).
Mehr, als ich gedacht hätte..
--- End quote ---
Leider immer noch viel zu wenige, als dass sich in Zukunft eine Verfassungsgetreue Besoldung für den Dienstherren lohnen würde. Rechne mal aus was er sich durch die langen Verfahren und dadurch, dass 80,4% keinen Widerspruch eingelegt haben gespart hat.
Paterlexx:
Für die Menschen ist das alles schon zu kompliziert. Es sind bestimmt die Hälfte alle auf dem Weg zur Klage aus dem Verfahren geflogen. Das werden die sein, die bei einem positiven Urteil, wenn sie nur für drei Monate eine Nachzahlung erhalten, am lautesten Gerechtigkeit schreien und den Gewerkschaften etc. die Hölle heiß machen. Es hat also System, das Verfahren auf eine maximale Länge zu ziehen. Die Leute geben einfach auf. Was ich nicht ganz verstehe, es ist eigentlich Eile geboten, da viele in die Pension gehen und auch schon sind, wird man doch jemanden finden, der schwer erkrankt ist etc. um das Verfahren zu beschleunigen, oder?
HansGeorg:
Die Frage ist ja auch, gibt es eigentlich schon anhängige Verfahren oder ähnliches in Bezug auf die Versorgung? Ist da jemandem etwas bekannt?
Ozymandias:
Ja, in Hamburg gibt es dazu diverse Verfahren zur Versorgung und glaube vllt. eins in Berlin.
u.a. hier A13. Gibt glaube ich sogar ein B1 Verfahren bezüglich Versorgung.
https://openjur.de/u/2309446.html
Kläger ist hier mittlerweile 83 und widerspricht seit 70.
Viele scheitern an zulässigen Widersprüchen und zulässigen Klagen.
NordWest:
--- Zitat von: HansGeorg am 12.08.2024 13:42 ---Die Frage ist ja auch, gibt es eigentlich schon anhängige Verfahren oder ähnliches in Bezug auf die Versorgung? Ist da jemandem etwas bekannt?
--- End quote ---
In der Tat hat das BVerfG die Versorgungsfrage bislang ausgeklammert. Indem es sich für die vierköpfige Familie als Basisfall entschieden hat, sind leider auch zwei Schritte zur amtsangemessenen Versorgung notwendig, nämlich erstens die amtsangemessene Besoldung eines Alleinstehenden (i.w. Grundbesoldung) und daraus abgeleitet eine verfassungsgemäße Versorgung (und insbesondere auch Mindestversorgung). Ich hoffe sehr, dass das BVerfG im nächsten Urteil nicht nur den ersten Schritt geht, sondern endlich auch was zu den Versorgungsempfängern festlegt.
Im Zuge der Besoldungserhöhungen haben einige Besoldungsgeber ihre Vrsorgungsquoten gesenkt, um zumindest den "lästigen" Pensionären nicht mehr zahlen zu müssen. Auch hier war es wieder Hamburg, das sich die wildesten Versuche erlaubt, so hat man bspw. eine "Angleichungszulage" (die nebenbei gesagt auch in anderer Dimension verfassungswidrig sein muss) erfunden, die für eine verfassungsgemäße Besoldung sorgen sollte, die aber nur aktive Beamte erhalten haben, so dass es mehr als naheliegend ist, dass Versorgungsempfänger hier alleine schon deshalb nicht amtsangemessen versorgt worden sind, weil die definierten Parameter nun nur für aktive Beamte eingehalten worden sind. HH stellt sich ernsthaft auf den Standpunkt, dass das BVerfG ja noch gar nicht gesagt habe, dass die Parameter auch für Versorgungsempfänger gelten. Das zeigt, wie überfällig entsprechende Festlegungen aus Karlsruhe sind.
Man muss wirklich hoffen, dass die ganze Zeit, die das BVerfG jetzt schon in Anspruch nimmt, zu einem Urteil führt, das dann auch wirklich alle Lücken schließt.
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