Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (1269/1576) > >>

DeGr:
Natürlich sind die Verfahren mit den Vergleichen sehr interessant, insbesondere da Vergleiche mit höherer als vom Gesetz vorgesehenen Besoldungen nicht zulässig sind. Ich wollte allerdings nur aufklären, wieso das Land die beiden Verfahren nicht mit aufgeführt hat, was "so lala" verwundert hatte und er/sie es ironisch mit einer "engen Terminüberschneidung" begründet hat.

Verwaltungsgedöns:
Ich habe ab jetzt einen Aluhut auf. Dieses Jahr kommt kein Urteil mehr vom BVG. Die verschleppen das noch mindestens ins nächste Jahr. Jedes Jahr spart Milliarden.

Ozymandias:
Kann gut sein, dass es erst Q1 oder Q2 25 kommt.
Das BVerfG spart allerdings nichts. Es liegt an uns die Rechtskraft zu verhindern, so dass alle Ansprüche offen und damit gesichert sind.

Die Umsetzung in den Ländern dauert dann noch mal 1-2 Jahre.

Die Verfahren vor dem BVerfG betreffen allerdings nur Verfahren vor den Reparaturgesetzen. Man muss also noch für viele weitere Jahre seine Ansprüche sichern. Durch Widersprüche oder Klagen. Die Chancen sind gut genug, vor allem auch für den höheren Dienst, der bislang komplett leer ausging.

ProfTii:

--- Zitat von: NordWest am 19.08.2024 18:52 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 19.08.2024 17:00 ---Bei den Vergleichen seitens von Behörden wird oft eher der Kläger über den Tisch gezogen.
Kostenaufhebung, etc. dann spart man sich die Verfahrenskosten des Klägers. Unabhängig davon ob der Betrag stimmt oder nicht.

--- End quote ---

Ich würde eher davon ausgehen, dass das Land die aussichtsreichsten Fälle "weggekauft" hat, da diese die gefährlichsten und teuersten wären, wenn es zu einem Urteil kommen würde. Dementsprechend dürfte das für die Kläger individuell sehr attraktiv gewesen sein. Schade, dass sie den Nutzen der Allgemeinheit dabei offenbar nicht weiterverfolgt haben angesichts des persönlichen Glücks - andererseits angesichts der Jahrzehnte dauernden Verfahren nicht ohne gewisses Verständnis, denn man lebt bekanntlich nur einmal.

--- End quote ---

Selbst wenn der Vergleich, wie zu vermuten, unterhalb der "richtigen" Summe landet:

Gehen wir davon aus, dass der Beamte 300€ netto unteralimentiert ist und seit 2012 Widerspruch eingelegt hat, dann macht das 43.200 € netto - gehen wir hiervon für den Vergleich jetzt mal 15% runter sind das immer noch knapp 37.000 €. Da muss man schon sehr volle Taschen oder sehr dicke E**er haben, um vermeintlich zu Gunsten anderer Beamten auf die rechtmäßige Summe auf unbestimmte Zeit zu verzichten.

Atzinator:
Hallo allerseits,

ich muss jetzt auch mal zwei Fragen loswerden:

1. Falls es irgendwann mal ein Urteil geben sollte, wer profitiert denn auch rückwirkend davon? Ich habe seit 2019 Widerspruch eingereicht und 2023 das erste Mal geklagt. Ich meine auf Seite 3xx etwas von einem Urteil aus Berlin zur R1 und R2 gelesen zu haben, in denen lediglich die Kläger rückwirkend entschädigt wurden. Ist dies ein Dogma? Oder kann der Widerspruch ausreichen, um eine Nachzahlung zu erhalten? Wer bestimmt dies auf welcher Grundlage - es muss ja in den Gesetzestext (also klar, allgemein bestimmt es die Legislative :)) ) mit aufgenommen werden. Spontan würde ich natürlich sagen, dass man nur die Klagenden nachalimentiert, spart ja erneut massiv Geld.

2. Wie will man sich das eigentlich vorstellen, wenn ein Urteil gesprochen wird? Es gibt ja mittlerweile wirklich viele konkrete Beispiele der Landgerichte, aktuell nehme ich mal Bezug zu Rheinland-Pfalz. Ich glaube hier stand irgendwo, dass dort die A8 um 3.700€ im Jahr 2014 unteralimentiert war. Ich habe das übrigens als netto angenommen. Jetzt spinne ich das mal theoretisch weiter - für Thüringen (mein Dienstherr) ergäbe sich bei gleichen Vergleichskosten 3.400€ zu wenig, weil wir mehr besoldet hatten. Sagen wir also mal im Mittel wurde deutschlandweit in der A8 um 3.000€ zu wenig besoldet, mal mehr, mal weniger.

Bezugnehmend auf das Abstandsgebot könnte man jetzt immer ein paar Prozent nach oben und nach unten anrechnen - sagen wir mal die A3 beginnt bei 2.500€ zu wenig und die A16 endet bei 4.500€ zu wenig. Bei ca. 2 Mio Beamten in Deutschland (ich weiß nicht, ob es eine Statistik nach Besoldungsgruppen gibt) bleibe ich mal hypothetisch dabei, dass JEDER einzelne um 3.000€ / Jahr zu wenig alimentiert wurde, also ca. 250€ / Monat. Und das ist schon sehr sehr schlecht geschätzt denke ich.

Vergleiche ich jetzt mal die Besoldungsentwicklung (mal 2% mehr / Jahr, mal 5%, mal 3%) mit der Erhöhung der Sozialleistungen (hier 15%, da 10% usw.) dann bin ich doch 2024 definitiv bei ca. 5.000€ / Jahr und somit ca. 400€ / Monat, die jeder Beamte im Mittel zu wenig alimentiert wird.

Wer soll das denn wie alles bezahlen? Ich meine ich freue mich, wenn das wirklich das Ergebnis wird - mehr Geld geht immer - aber wo sollen diese 800 Millionen Euro monatlich bzw. 10 Milliarden jährlich in meiner Rechnung kommen? Klar, für Verteidigung sind 100 Milliarden auch kein Problem - aber das? Wobei ich ja auch glaube, das ist noch deutlich zu wenig gerechnet. Klar, die Erfordernis ergibt sich aus dem Grundgesetz, aber... Von den Versorgungsempfängern mal abgesehen!

Also - kurz und knapp - wie soll das funktionieren, wenn es 2027 ein Urteil gibt und man es ab 2030 umsetzt? Bin nur froh, dass ich erst 35 bin und noch keine 60. Ein Hoch auf diejenigen, die sich jetzt doch noch für den öD entscheiden. Einstiegsehalt Polizei Thüringen A7 2030 dann bei 4.000€ netto mit allen Zulagen. Wupp wupp!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version