Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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HansGeorg:
1. Jeder der jetzt in der Verantwortung ist, wird es nicht mehr sein, wenn es zum Problem wird. Also interessiert es keine Sau.
2. Wenn es dann soweit ist, werden sich alle einen Grinsen, weil du keine Zinsen darauf bekommst und da nur knapp 15% geklagt haben dabei massiv Geld gespart wurde.
3. Ist es dann eine unvorhersehbare Notsituation und es wird garantiert ein Sondervermögen gebildet werden können.
4. Das BVerfG hat schon mehrfach festgestellt, dass der Staat kein Einnahmenproblem sondern ein Ausgabenproblem hat. Sprich: Der Staat hat grundsätzlich immer genug Geld, davon ist auszugehen (siehe auch die Cum-Ex (Nicht) Verfolgung).

Reisinger850:
@Atzinator
Na ja... letztendlich zahlen die Länder und der Bund dann halt brutto 40% mehr, davon geht auch ein Teil wieder zurück an Steuern und es gelangt mehr Geld in den Wirtschaftskreislauf. Und du musst es ja ganz anders sehen- der Dienstherr spart doch jährlich diese etlichen Milliarden durch diesen Illegalen Mist. Es ist ja nicht so, dass 4.000 € ein lächerlich hohes Gehalt für einen Polizisten darstellen, ganz im Gegenteil. Es steht uns allen mehr zu!

Wenn 20 Mrd im Haushalt dafür fehlen, dann muss halt an anderer Ecke gespart werden. Dass es mit den Nachzahlungen gut klappt, bekam ich vor zwei Jahren mit, als Kollegen mit Kindern in NRW schöne 10k nachgezahlt bekamen und ich nur blöd geguckt habe. Also bitte, liebes BverG- kommt eurer Funktion nach! Von mir aus kann mein Dienstherr finanziell ausbluten, solange ich nach geltendem Recht besoldet werde

Zugroaster:

--- Zitat von: Rentenonkel am 31.07.2024 12:18 ---Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

--- End quote ---

Ein bisschen spät, ich weiß, aber ich hab hier eine Weile nicht mehr mitgelesen:

Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.

Versuch:

--- Zitat von: Zugroaster am 27.08.2024 09:21 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 31.07.2024 12:18 ---Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

--- End quote ---

Ein bisschen spät, ich weiß, aber ich hab hier eine Weile nicht mehr mitgelesen:

Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.

--- End quote ---
Warum?
Dann klagt.man dagegen...

Rentenonkel:

--- Zitat von: Zugroaster am 27.08.2024 09:21 ---
Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.

--- End quote ---

Meiner stellt die Widersprüche ruhend und verzichtet auf die Einrede der Verjährung.

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