Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Zugroaster:
--- Zitat von: Versuch am 27.08.2024 10:49 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 27.08.2024 09:21 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 31.07.2024 12:18 ---Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.
--- End quote ---
Ein bisschen spät, ich weiß, aber ich hab hier eine Weile nicht mehr mitgelesen:
Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.
--- End quote ---
Warum?
Dann klagt.man dagegen...
--- End quote ---
Das war der indirekte Ausfluss meiner Frage....ob Rentenonkels Widersprüche abgelehnt und diese Ablehnungen dann per Klage beantwortet wurden. Ich hab weder einen Rechtsschutz, noch Zeit und Nerv hier selbst Klagen zu verfassen, die dann aus den unterschiedlichsten Formfehlern abgelehnt werden.
Insofern erfülle ich voll und ganz die Erwartungen/Hoffnungen des Dienstherren, das ist mir bewusst.
Meine nächste Frage wäre, ob nicht das AZ eines einzelnen Klagefalls schon reichen müsste, um meinen Widerspruch ruhend zu stellen und das Urteil in diesem Fall abzuwarten?! Ab wann ist das möglich, oder sogar geboten?
Man merkt - ich komme nicht aus der juristischen Ecke. ;)
Edit:
Gerade die Antwort von Rentenonkel gelesen, danke.
LehrerinRLP:
Meiner stellt die Widersprüche ruhend und verzichtet auf die Einrede der Verjährung.
[/quote]
Um welchen Dienstherrn handelt es sich da?
Schlaubi:
Ist dieses Jahr noch ein Urteil zu NDS zu erwarten?
Reisinger850:
--- Zitat von: LehrerinRLP am 27.08.2024 21:51 ---Meiner stellt die Widersprüche ruhend und verzichtet auf die Einrede der Verjährung.
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Um welchen Dienstherrn handelt es sich da?
[/quote]
So verfährt NRW bei den bisher 100.000+ Wiedersprüchen. NRW ist sowieso ein Musterbeispiel für die rechtswidrigen Auswüchse der Besoldung...
Frecher exorbitanter Familienzuschlag im vierstelligen Bereich bei bereits zwei Kindern möglich, Ortszuschläge nur für Familien, Erhöhungen der Grundbesoldung stets unter Bürgergeldniveau, Partnereinkommen wird diskutiert. Mein Dienstherr sollte sich schämen, einfach widerlich, sie nehmen alles mit, was einen nur wütend machen kann.
Von Optendrenk über Lienenkämper
Zu Hannelore Kraft, alle abstoßend.
Versuch:
--- Zitat von: Zugroaster am 27.08.2024 10:54 ---
--- Zitat von: Versuch am 27.08.2024 10:49 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 27.08.2024 09:21 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 31.07.2024 12:18 ---Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.
--- End quote ---
Ein bisschen spät, ich weiß, aber ich hab hier eine Weile nicht mehr mitgelesen:
Was macht dein Brötchengeber denn mit deinen Widersprüchen? Meiner wurde für die letzten Jahre im Januar abgewiesen und damit war das Thema durch.
--- End quote ---
Warum?
Dann klagt.man dagegen...
--- End quote ---
Das war der indirekte Ausfluss meiner Frage....ob Rentenonkels Widersprüche abgelehnt und diese Ablehnungen dann per Klage beantwortet wurden. Ich hab weder einen Rechtsschutz, noch Zeit und Nerv hier selbst Klagen zu verfassen, die dann aus den unterschiedlichsten Formfehlern abgelehnt werden.
Insofern erfülle ich voll und ganz die Erwartungen/Hoffnungen des Dienstherren, das ist mir bewusst.
Meine nächste Frage wäre, ob nicht das AZ eines einzelnen Klagefalls schon reichen müsste, um meinen Widerspruch ruhend zu stellen und das Urteil in diesem Fall abzuwarten?! Ab wann ist das möglich, oder sogar geboten?
Man merkt - ich komme nicht aus der juristischen Ecke. ;)
Edit:
Gerade die Antwort von Rentenonkel gelesen, danke.
--- End quote ---
Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...
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