Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (1274/1577) > >>

NordWest:

--- Zitat von: LehrerBW am 02.09.2024 00:38 ---Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

--- End quote ---

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

Verwaltungsgedöns:

--- Zitat von: NordWest am 02.09.2024 04:55 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 02.09.2024 00:38 ---Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

--- End quote ---

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

--- End quote ---

Ja genau. Das ist das Problem. Es wird gesagt: Wir zahlen nur nach Gesetz. Das Gesetz wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Nun ist alles rechtmäßig und wenn ihr wollt, fangt doch wieder ganz vorne an.

Versuch:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 02.09.2024 10:20 ---
--- Zitat von: NordWest am 02.09.2024 04:55 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 02.09.2024 00:38 ---Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

--- End quote ---

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

--- End quote ---

Ja genau. Das ist das Problem. Es wird gesagt: Wir zahlen nur nach Gesetz. Das Gesetz wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Nun ist alles rechtmäßig und wenn ihr wollt, fangt doch wieder ganz vorne an.

--- End quote ---
Und welche Möglichkeiten gibt es dagegen?

Finanzer:

--- Zitat von: Versuch am 02.09.2024 11:30 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 02.09.2024 10:20 ---
--- Zitat von: NordWest am 02.09.2024 04:55 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 02.09.2024 00:38 ---Wenn allerdings das Bundesverfassungsgericht das Doppelverdienermodel, oder nach oben abschmelzende Beträge zur amtsangemessenen Besoldung eines Bundeslandes verwirft, dann ist das in allen anderen Bundesländern ebenso gültig.

--- End quote ---

Eigentlich. Zumindest Hamburg interessieren die klaren Vorgaben des BVerfG zur Berechnung der Heiz- und Wohnkosten bspw. allerdings anscheiennd nicht die Bohne...

--- End quote ---

Ja genau. Das ist das Problem. Es wird gesagt: Wir zahlen nur nach Gesetz. Das Gesetz wurde an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Nun ist alles rechtmäßig und wenn ihr wollt, fangt doch wieder ganz vorne an.

--- End quote ---
Und welche Möglichkeiten gibt es dagegen?

--- End quote ---

Auf lange Sicht? Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Möglichkeiten der Besoldungsgeber immer weiter ein, sodass wir irgendwann in diesem Bereich tatsächlich bei einer negativen Gesesetzgebungskompetenz angekommen sind.

Auf kurze Sicht? Ein Umdenken der handelnden Personen.... Also keine Änderung auf kurzer Sicht.

Zugroaster:

--- Zitat von: Versuch am 28.08.2024 14:33 ---Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

--- End quote ---

Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.

Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".

Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.  ;)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version