Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
qou:
--- Zitat von: Zugroaster am 02.09.2024 13:22 ---
--- Zitat von: Versuch am 28.08.2024 14:33 ---Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...
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Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.
Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".
Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben. ;)
--- End quote ---
Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.
Die 6000€/Jahr ergeben sich aus den Hochrechnungen, die es irgendwo in diesem Forum mal gab.
Natürlich hängt es vom Einzelfall ab wie viel es tatsächlich sein wird.
Ich habe auch lange überlegt, bin inzwischen aber extrem glücklich, dass ich geklagt habe und meine Ansprüche gesichert habe.
Für 2024 werde ich auch nicht zögern Klage einzureichen, sollte meinem Widerspruch (mit hoher Wahrscheinlichkeit) nicht stattgegeben werden.
Zugroaster:
--- Zitat von: qou am 02.09.2024 13:44 ---Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.
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Das ist dann natürlich bitter, das war mir nicht bewusst. Zumal ich mir bei der komplexen Thematik auch gar nicht unbedingt zutrauen würde/zugetraut hätte, die Klage so einzureichen, dass sie zulässig ist - sei es förmlich oder inhaltlich.
Aber ok, dann werde ich das für 2024 auf jeden Fall mal so angehen. Danke für die Info.
Nachtrag:
Das sind eigentlich Infos, die ich mir von einer Gewerkschaft erwarten würde.... ::)
Solitair:
--- Zitat von: qou am 02.09.2024 13:44 ---
Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.
--- End quote ---
Muss man da nicht einen konkreten Antrag stellen? Also darlegen, warum genau de Besoldung zu niedrig ist und wie hoch sie sein müsste? Das zu formulieren dürfte für die meisten nicht so einfach sein, wenn kein juristischer Hintergrund vorliegt. Oder reicht es einfach zu sagen, sie ist zu niedrig?
Jimbo:
Hier wäre es wirklich toll einen Extra Thread zu haben der mit einer genauen "Anleitung" Schritt für Schritt beginnt, wie man als Otto-Normal-Beamter den Klageweg beschreitet, inkl. ggfls. Vorlage von einer Muster-Klageschrift die man entsprechend abändern kann.
Denn ich stehe hier wie der Ochs vorm Berg und viele andere bestimmt auch und es wäre wesentlich leichter wenn man wüsste wo und wie man ansetzten muss :)
lotsch:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/
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