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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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qou:

--- Zitat von: Solitair am 02.09.2024 15:12 ---
--- Zitat von: qou am 02.09.2024 13:44 ---

Die erste Instanz ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht nicht notwendig und man kann sich selbst um die Angelegenheit kümmern.
In der überwältigenden Mehrheit werden die Klagen ruhend gestellt und ab diesem Zeitpunkt fällt auch keine weitere Arbeit mehr an.
Das sind ungefähr 3-4 Briefe arbeit.

--- End quote ---

Muss man da nicht einen konkreten Antrag stellen? Also darlegen, warum genau de Besoldung zu niedrig ist und wie hoch sie sein müsste? Das zu formulieren dürfte für die meisten nicht so einfach sein, wenn kein juristischer Hintergrund vorliegt. Oder reicht es einfach zu sagen, sie ist zu niedrig?

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Die Klageerhebung kann ganz unkompliziert sein. Es gibt auch keine echten Kriterien auf die dabei geachtet werden muss. Solange der Wille klar erkennbar ist, wird deine Klage natürlich auch angenommen.
Anschließend zahlt man ca. 500€ Verfahrenskosten, die muss man immer bezahlen.
Entscheidend ist dann die Klagebegründung, zu der man unter Umständen aufgefordert wird. Dafür hat man inklusive der Bitte um einer Verlängerung ca. zwei Monate zeit.
Einige Kollegen mussten nicht einmal eine Klagebegründung an das Gericht schicken, bevor sich das LFF mit dem Kläger auf ein Ruhenstellen des Verfahrens verständigt hatten.

Versuch:

--- Zitat von: Zugroaster am 02.09.2024 13:22 ---
--- Zitat von: Versuch am 28.08.2024 14:33 ---Dass man dann nicht einen Kleinstbetrag für einen Anwalt investiert, da man fast sicher mind. 6.000 Euro pa zurückbekommen würde, erschließt sich für mich nicht mal ansatzweise...

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Entschuldigung, aber da musste ich jetzt doch leicht schmunzeln.

Fast sicher 6.000 p.a.? Definiere fast. Und die Berechnung.
Und dann fehlt noch die Info "wann".

Erschließen muss es sich dir nicht, aber mit Sicherheit bin ich nicht der einzige, dem Zeit und Nerv dafür fehlen sich um einen Anwalt zu kümmern, ihn zu bezahlen und das dann jahrzehntelang nebenher laufen zu haben.  ;)

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Das steht hier x mal im thread und mit x Berechnungen.

Kannst ja so machen, nachzuvollziehen ist das für mich 0.
Ich finde es sogar dämlich...sorry dafür.

Versuch:

--- Zitat von: Jimbo am 02.09.2024 15:14 ---Hier wäre es wirklich toll einen Extra Thread zu haben der mit einer genauen "Anleitung" Schritt für Schritt beginnt, wie man als Otto-Normal-Beamter den Klageweg beschreitet, inkl. ggfls. Vorlage von einer Muster-Klageschrift die man entsprechend abändern kann.

Denn ich stehe hier wie der Ochs vorm Berg und viele andere bestimmt auch und es wäre wesentlich leichter wenn man wüsste wo und wie man ansetzten muss :)

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Gibt es doch


Viele haben sich zusammengetan.

HansGeorg:

--- Zitat von: Jimbo am 02.09.2024 15:14 ---Hier wäre es wirklich toll einen Extra Thread zu haben der mit einer genauen "Anleitung" Schritt für Schritt beginnt, wie man als Otto-Normal-Beamter den Klageweg beschreitet, inkl. ggfls. Vorlage von einer Muster-Klageschrift die man entsprechend abändern kann.

Denn ich stehe hier wie der Ochs vorm Berg und viele andere bestimmt auch und es wäre wesentlich leichter wenn man wüsste wo und wie man ansetzten muss :)

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Hol dir doch einfach eine günstige Rechtsschutz (10 bis 15€ im Monat), welche auch im Widerspruchsverfahren bereits zahlt. Dann kannst du dir nach der Wartefrist die Ansprüche für dieses Jahr noch locker sichern und hast keinen Stress.

eclipsoid:

--- Zitat von: qou am 02.09.2024 15:41 ---
Die Klageerhebung kann ganz unkompliziert sein. Es gibt auch keine echten Kriterien auf die dabei geachtet werden muss. Solange der Wille klar erkennbar ist, wird deine Klage natürlich auch angenommen.
Anschließend zahlt man ca. 500€ Verfahrenskosten, die muss man immer bezahlen.
Entscheidend ist dann die Klagebegründung, zu der man unter Umständen aufgefordert wird. Dafür hat man inklusive der Bitte um einer Verlängerung ca. zwei Monate zeit.
Einige Kollegen mussten nicht einmal eine Klagebegründung an das Gericht schicken, bevor sich das LFF mit dem Kläger auf ein Ruhenstellen des Verfahrens verständigt hatten.

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Fast richtig: Ich habe geklagt und keine 500 EUR, genau gesagt gar nichts gezahlt.

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