Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Unterbezahlt:
Ich kann darüber auch nur spekulieren und muss dir zustimmen.
Vielleicht liegt es daran, dass man seit der Förderalismusreform II in den Ländern so hemmungslos und im Wettbewerb zueinander gestrichen und gekürzt hat. Das führte zu entsprechenden Klagen und das BVerfG hat sich daraufhin genötigt gesehen, die bislang unbestimmten Rechtsbegriffe rund um die Amtsangemessenheit der Alimentation mal näher zu konkretisieren.
Edde:
Ich habe jetzt ganz viel gelesen, wahrlich aber nicht den gesamten Faden. Daher bin ich mir nicht so wirklich sicher:
Trifft die hier geschilderte Grundproblematik auch auf verheiratete Beamte (beide A13) mit zwei Kindern zu, oder geht es vielmehr um Alleinstehende bzw. Alleinverdienerfamilien?
DeGr:
--- Zitat von: Edde am 03.11.2020 09:14 ---Ich habe jetzt ganz viel gelesen, wahrlich aber nicht den gesamten Faden. Daher bin ich mir nicht so wirklich sicher:
Trifft die hier geschilderte Grundproblematik auch auf verheiratete Beamte (beide A13) mit zwei Kindern zu, oder geht es vielmehr um Alleinstehende bzw. Alleinverdienerfamilien?
--- End quote ---
Wenn das noch nicht klar ist, kannst du wahrlich noch nicht ganz so viel gelesen haben.
Ja.
Edde:
--- Zitat von: DeGr am 03.11.2020 12:51 ---
--- Zitat von: Edde am 03.11.2020 09:14 ---Ich habe jetzt ganz viel gelesen, wahrlich aber nicht den gesamten Faden. Daher bin ich mir nicht so wirklich sicher:
Trifft die hier geschilderte Grundproblematik auch auf verheiratete Beamte (beide A13) mit zwei Kindern zu, oder geht es vielmehr um Alleinstehende bzw. Alleinverdienerfamilien?
--- End quote ---
Wenn das noch nicht klar ist, kannst du wahrlich noch nicht ganz so viel gelesen haben.
Ja.
--- End quote ---
Doch, habe ich - allem voran die wirklich tollen Ausführungen von Swen. Nur sprang die generelle Diskussion zwischen den verschiedenen Familiensituationen und Bundesländern hin und her, sodass ich mir dann schlichtweg nicht sicher war, das richtig verstanden zu haben.
Danke jedenfalls für die schnelle Rückmeldung! Da zeigt sich, wie hilfreich und wichtig eine solche Plattform ist - ansonsten hätte ich davon wohl nichts mitbekommen. Dann schauen wir mal, was in Sachen Besoldung passieren wird.
Unterbezahlt:
Hallo Edde!
Der zitierte Beschluss des BVerfG entfaltet laut Gewerkschaften und einiger Juristen bundesweit Wirkung. Und zwar für alle Beamten, unabhängig von der familiären Situation.
Dr. Martin Stuttmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf kommentiert diesen Beschluss des BVerfG in einem aktuellen Kommentar u.a. mit dem Hinweis, dass aufgrund des Beschlusses am besten jeder Beamte noch in diesem Jahr Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen sollte.
Dazu findest du hier im Thread einige Beispiele. Der aktuell veröffentlichte Widerspruch des DBB NRW sollte bundesweit passen und die Ansprüche sichern.
Wir müssen uns hier hinsichtlich der noch ausstehenden Beschlüsse des BVerfG zur A-Besoldung in Bund und Ländern in Geduld üben. Zeitansatz ein bis drei weitere Jahre - ganz grob geschätzt. Bis dahin heißt es Ansprüche sichern und abwarten, was die Dienstherrn mit der neuen Rechtslage machen. Für Beamte mit drei oder mehr Kindern gibt es dann noch den anderen Beschluss vom BVerfG (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 6/17) der hier zusätzlich wirkt. Auch dazu gibt’s Musterwidersprüche.
Für die Gegenseite, also das kräftige Erhöhungen der Grundbesoldung nicht kommen, gibt es zwar hier einige lesenswerte Beiträge. Jedoch habe ich noch keinen Juristen gelesen, der sich da gut begründet anschließt.
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