Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 03.11.2020 15:07 ---Für die Gegenseite, also das kräftige Erhöhungen der Grundbesoldung nicht kommen, gibt es zwar hier einige lesenswerte Beiträge. Jedoch habe ich noch keinen Juristen gelesen, der sich da gut begründet anschließt.
--- End quote ---
5% findest du nicht kräftig?
Das ist doch das was sich auf alle Fälle ergibt.
Und ja leider hat sich noch kein Jurist darüber ausgelassen, ob nicht die Kinder 1-2 genauso gestellt werden können/dürfen bzgl. FamZuschlag wie Kind 3-x
Mich verwirrt das immer noch, dass man die Kosten für Kind 1 /2 nicht genauso berechnen und vergüten kann/darf wie die für Kind 3-x .
Und wenn die Taktik der Aufstockung (sofern man die 115% nicht überschreitet), die M-V fährt, gesetzeskonform ist, dann fällt ja das Kartenhaus der 25% Erhöhung für alle komplett in sich zusammen.
Zumindest führt diese Taktik wiederum zu einem Jahrzentelangen neuen Rechtsstreit.
Denn auch in M-V überspringen alle Single ja die 115% Hürde, oder?
DeGr:
--- Zitat von: WasDennNun am 03.11.2020 16:25 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 03.11.2020 15:07 ---Für die Gegenseite, also das kräftige Erhöhungen der Grundbesoldung nicht kommen, gibt es zwar hier einige lesenswerte Beiträge. Jedoch habe ich noch keinen Juristen gelesen, der sich da gut begründet anschließt.
--- End quote ---
5% findest du nicht kräftig?
Das ist doch das was sich auf alle Fälle ergibt.
Und ja leider hat sich noch kein Jurist darüber ausgelassen, ob nicht die Kinder 1-2 genauso gestellt werden können/dürfen bzgl. FamZuschlag wie Kind 3-x
Mich verwirrt das immer noch, dass man die Kosten für Kind 1 /2 nicht genauso berechnen und vergüten kann/darf wie die für Kind 3-x .
Und wenn die Taktik der Aufstockung (sofern man die 115% nicht überschreitet), die M-V fährt, gesetzeskonform ist, dann fällt ja das Kartenhaus der 25% Erhöhung für alle komplett in sich zusammen.
Zumindest führt diese Taktik wiederum zu einem Jahrzentelangen neuen Rechtsstreit.
Denn auch in M-V überspringen alle Single ja die 115% Hürde, oder?
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Gesetzeskonform ist die Taktik sicherlich nicht. Der Gesetzgeber muss ein System schaffen, das die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung sicherstellt und darf den Ball nicht an den Beamten zurückspielen, indem dieser einen Antrag auf verfassungsgemäße Besoldung stellen muss (Sagt mir mein Rechtsgefühl ohne substantiierte Begründung - dafür sind hier andere da ;) ).
Aber ja, ich gehe stark davon aus, dass auch die anderen Bundesländer weiterhin vorsätzlich verfassungswidrige Regelungen treffen werden, die zu Extrarunden in der Justiz führen werden. Ich frage mich, seit ich den Thread hier intensiver verfolge, ob die Gerichte irgendwann auch eine größere Keule rausholen könnten. Dafür kenne ich mich nicht gut genug mit den Kompetenzen der verschiedenen Gerichte aus. Es kann doch nicht sein, dass die Gesetzgeber der Justiz so auf der Nase herumtanzen. Gerade das Bundesverfassungsgericht dürfte sich ja absolut nicht mehr ernst genommen fühlen..... soviel zur "Gewaltenteilung" in Deutschland
WasDennNun:
Na da lehnst du dich aber weit raus, in dem du diesen Weg als nicht verfassungskonform darstellst 8)
Wir werden sehen, zumindest hat MV ja den Ball ins spiel gebracht und als erstes Land eine entsprechende Konzeption eingebracht.
Ach ja und im MV schreiben sie im Gesetzesentwurf:
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-5000/Drs07-5440.pdf
Die Erhöhungsbeträge im Familienzuschlag verletzen nicht das in enger Anbindung an das
Alimentationsprinzip stehende Abstandsgebot, da die Höhe der jeweiligen Grundgehaltssätze
und der sich daraus ergebende Abstand zwischen den Besoldungsgruppen unberührt bleiben.
Das Abstandsgebot verhält sich in Bezug auf den Familienstand neutral
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 2018 - 2 C 20.16).
Schätze das war von Juristen.
In sofern verstehe ich nicht die Begründung, die hier zT vertreten wird, dass ein erheblich höherer Famzuschlag für Kinder 1-2 (also bis zur Grundsicherungshöhe) verfassungswidrig wäre.
Unterbezahlt:
Die nun getroffenen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern haben mich auch verwirrt. Ich kann es mir nur so erklären, dass man hier nur den Beschluss zu den kinderreichen Beamtenfamilien umsetzt (2 BvL 6/17) und den hier so eifrig diskutierten Beschluss (2 BvL 4/18) völlig ignoriert... und damit auf Klagen wartet bzw. auf den Beschluss zur A-Besoldung in MV :(
SwenT hat sich zu den Details der Sache ja schon geäußert. Man rechnet sich das schön. Da gehts wohl maßgeblich um das Wohnortprinzip. Alle Beamten können ja ihren Wohnsitz im letzten Zipfel der Uckermark nehmen ;) Jaja... :-X
Die nächste Duftmarke wird nun der Bund setzen. Dazu hat sich SwenT ja schon umfassend eingelassen. Aus Bayern ist es nach den großen Ankündigungen auch merkwürdig ruhig geworden. Wir brauchen Geduld... Das wird sich jetzt noch ewig so hinziehen. Leider!
Wir können es nur ändern indem wir möglichst viele Beamte zum Widerspruch noch 2020 animieren. Wenn die Zahl der Widersprüche wächst, drängen wir die Dienstherrn zu reagieren. Die müssen für alle die geschrieben haben nach meiner Rechtsauffassung rückwirkend die Höchststufe des neu zu schaffenden Ortszuschlages bezahlen. Und das wird teuer! Und ihr könnt sicher sein, dass in den Finanzministerien ganz genau darauf geachtet wird, ob es aufgrund geringer neuer Widersprüche günstiger ist weiter auszusitzen oder ob man jetzt besser zügig reagieren müsse. Die zweite Variable werden die Wahlen im jeweiligen Bundesland sein. Für den Schlamassel will keiner verantwortlich sein.
--- Zitat --- "Beamtenbesoldung rechtswidrig zu niedrig - NRW erhöht die Bezüge rückwirkend um 26,5%"
--- End quote ---
ist definitiv keine Schlagzeile mit der man bei den Bürgern Punkte machen kann...
WasDennNun:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 04.11.2020 08:54 ---Die nun getroffenen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern haben mich auch verwirrt. Ich kann es mir nur so erklären, dass man hier nur den Beschluss zu den kinderreichen Beamtenfamilien umsetzt (2 BvL 6/17) und den hier so eifrig diskutierten Beschluss (2 BvL 4/18) völlig ignoriert... und damit auf Klagen wartet bzw. auf den Beschluss zur A-Besoldung in MV :(
--- End quote ---
Nund die haben das doch adressiert:
cc) Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Mindestabstand in
den unteren Besoldungsgruppen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit
der Richterbesoldung in Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 (Beschluss vom 4. Mai 2020 -
Az.: 2 BvL 4/18) unter anderem festgestellt, dass in den untersten Besoldungsgruppen durchgängig der sich aus dem Alimentationsprinzip nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes
abgeleitete Mindestabstand von 15 Prozent der Nettoalimentation zur Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem SGB II verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat im
Rahmen dieser Entscheidung die Vorgaben für die Ermittlung der maßgeblichen Höhe der
Grundsicherung für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern konkretisiert.
Die Auswertung der Entscheidung hat ergeben, dass im Besoldungsrecht für MecklenburgVorpommern ein Anpassungsbedarf bei der Besoldung bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 6 für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern besteht. Demgegenüber ist bei einer
dreiköpfigen Familie mit einem Kind der Mindestabstand zum entsprechenden Grundsicherungsniveau gewahrt.
Allerdings haben die ja mit dem Hartz4 Light für diejenigen, die trotz der Anpassung nicht über die 115% kommen (also die Kinderreichen niedrigbesoldeten) ein Opt Out gewählt, was fragwürdig ist oder auch nicht.
Es darf natürlich nicht sein, dass man als Single mit der Grundbesoldung diese Zulage erhalten darf.
--- Zitat ---Wir können es nur ändern indem wir möglichst viele Beamte zum Widerspruch noch 2020 animieren.
--- End quote ---
Richtig.
--- Zitat --- "Beamtenbesoldung rechtswidrig zu niedrig - NRW erhöht die Bezüge rückwirkend um 26,5%"
ist definitiv keine Schlagzeile mit der man bei den Bürgern Punkte machen kann...
--- End quote ---
Die Umgekehrte Schlagzeile:
Anstelle Hartz 4 zu beantragen, dürfen Beamte mit 2 Kindern eine 25% Zulage abholen, klingt besser!
Ich gebe zu bedenken, dass die Tarifbeschäftigten, die als 4 K Familie in den unteren EGs sind, eben diesen H4 Antrag machen müssen (um über die Runde zu kommen).
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