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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (1477/1575) > >>

lotsch:

--- Zitat von: Ozymandias am 10.04.2025 13:03 ---Das Problem liegt an der Art der Klage, die Feststellungsklage dient ja nur dazu, festzustellen, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis vorliegt oder nicht.

Da kann man nirgends einen Zinsanspruch geltend machen. Es ist auch niemand im Verzug. (Hier liegt das Hauptproblem). Laienhaft ausgedrückt: Der Dienstherr schuldet das Geld eben erst, wenn er das Gesetz ändert.

Da hilft die Variante, die Malkav ins Spiel gebracht hat. Wobei mir das nach den ganzen Reparaturgesetzen eher unwahrscheinlich erscheint.

Auch Gerichtskosten und RA-Kosten die man z.B. im Jahr 2000 zahlt und z.B. 2020 zurückbekommt, werden nicht verzinst. Es sei denn das Urteil fällt 2020 und der Schuldner zahlt erst im Jahr 2025. Dann gibt es für 5 Jahre Zinsen. Das ist bei allen Prozessen so üblich.

--- End quote ---

Danke für deinen Hinweis. Man könnte ja folgenden Antrag vorwegstellen:
I. Es ist festzustellen, dass Art. 4 Abs.4 BayBesG verfassungs- und/oder europarechtswidrig ist.

Dann würde automatisch § 288 Abs. 5 BGB zur neuen Rechtsgrundlage werden.

Warum kommt deiner Meinung nach der Dienstherr nicht in Verzug?
Der Beklagte ist wegen der verzögerten Vergütungszahlung nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne vorherige Mahnung zur Leistung der Verzugszinsen verpflichtet. Einer Mahnung von Seiten des Klägers bedurfte es nicht, weil der Schuldner gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne Mahnung in Verzug 12 13 14 15 16 - 6 - 5 AZR 385/20 ECLI:DE:BAG:2021:240621.U.5AZR385.20.0 - 7 - kommt, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und er zu dieser Zeit nicht leistet. Deren Fälligkeit bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (st. Rspr., vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 40).

Hans Werner Mangold:

--- Zitat von: Zerot am 10.04.2025 14:15 ---Richter Maidowski ist wieder gesund.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250401_2bvr142524.html?nn=68080



--- End quote ---

"I'll be back"  8)

Zerot:
Wochenausblick vom Bundesverfassungsgericht wieder leer.

Was meint ihr, könnte es zu unserem Verfahren auch eine Entscheidung geben, ohne dass diese in dem Wochenausblick angekündigt wird?

Hat da jemand Erfahrung?

A9A10A11A12A13:
Hilft es wenn der Auserwählte ("kluge Pädagoge") schimpft, schreit, straft?

"Wochenausblick
Nachfolgend ... Veröffentlichung ausgewählter Beschlüsse"

Dies schließt die Möglichkeit NICHT aus, dass es keine Ankündigung gibt.

leer - weil Osterferien? für die unaufmerksamen Atheisten.

Im Übrigen fühlt sich der selbsternannte Bote und nicht das BVerfG selbst für die Ankündigung zuständig. Zuletzt hat er sie eingegrenzt, dass sie bis zu seiner nächsten Ankündigung "2065" erfolgen wird, weil bis dahin eine Folgeentscheidung zur Alimentationsbestimmung zu veröffentlichen sein wird.

A9A10A11A12A13:
Das Quellendokument (April, April) offenbart lediglich, dass er zu dieser Entscheidung beschlussfähig war. Es enthält keine Aussage über seinen Gesundheitszustand.
Also kann er zu anderen weder beschlussfähig noch -willig sein.

Wenn er "be back" ebenso wieder aus vollen Rohren mit gleichen Ergebnis Beschlüsse rausfeuert, dann dürfen wir in Deckung gehen, wenn es wieder heißt abgelehnt, zurückgewiesen, nicht angenommen, verworfen usw.

Schauen wir uns mal die letzten 50 an (Ja, er war nicht untätig, (außer Besoldung)):
- 2 BvR 1425/24 -   nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvR 1505/20 -   Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
- 2 BvE 10/25 -   Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvQ 17/25 -   abgelehnt.
- 2 BvE 13/25 -   Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
- 2 BvE 12/25 -    Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
- 2 BvE 11/25 -    Die Anträge werden abgelehnt.
- 2 BvE 7/25 -   Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvE 10/25 -   Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
- 2 BvE 8/25 -   Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
- 2 BvQ 21/25 -   Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
2 BvE 6/25 -   Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
- 2 BvR 376/25 -   Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
- 2 BvE 5/25 -   Die Anträge werden verworfen.
- 2 BvE 2/25 -   Die Anträge werden verworfen.
- 2 BvE 4/25 -   Die Anträge werden abgelehnt.
- 2 BvE 3/25 -   Der Antrag wird verworfen.
- 2 BvC 46/23 -   unzulässig verworfen.
- 2 BvQ 10/25 -   Anordnung wird abgelehnt
- 2 BvE 3/19 -   Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.
- 2 BvR 490/18 -   wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvR 444/21 -   Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht
- 2 BvR 533/23 -   Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht
- 2 BvR 19/25 -   wird nicht zur Entscheidung angenommen
- 2 BvC 44/23 -   Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvC 3/24 -    Das Verfahren wird eingestellt; wird verworfen.
- 2 BvC 5/24 -    Das Verfahren wird eingestellt; wird verworfen.
- 2 BvC 4/24 -    Das Verfahren wird eingestellt; wird verworfen.
- 2 BvC 3/25 -   Die Beschwerde wird verworfen.
- 2 BvR 920/24 -   Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvE 1/25 -   Der Antrag wird verworfen,
- 2 BvC 25/23 -   Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
- 2 BvC 30/23 -   Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
- 2 BvC 40/23 -   Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
- 2 BvR 1524/24 -   Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvQ 75/24 -   Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt
- 2 BvE 9/24 -   Der Antrag wird verworfen
- 2 BvC 37/19 -   Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.
- 2 BvC 42/19 -   Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.
- 2 BvC 6/24 -   Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvR 1341/24 -   Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvC 9/24 -   Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvQ 73/24 -   Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvE 15/23 -   Anträge werden zurückgewiesen.
- 2 BvR 2189/22 -   Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvE 1/24 -   Der Antrag wird verworfen.
- 2 BvC 8/24 -   Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvC 48/23 -   Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvR 508/21 - Der Richter Wöckel ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen
- 2 BvL 6/19 -   Sächsischen Kirchensteuergesetzes ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.

Also vielleicht rechnet ein Mathematiker aus, dass man innerhalb von Jahrzehnten eher ein Fünfer im Lotto hat, als eine Entscheidung aus KarlRuhe in seinem Sinne (Rechtsempfinden/Gefühlsdusel).


--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 10.04.2025 16:11 ---
--- Zitat von: Zerot am 10.04.2025 14:15 ---Richter Maidowski ist wieder gesund.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250401_2bvr142524.html?nn=68080



--- End quote ---

"I'll be back"  8)

--- End quote ---

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