Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Malkav:
--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 11.04.2025 10:54 ---Also vielleicht rechnet ein Mathematiker aus, dass man innerhalb von Jahrzehnten eher ein Fünfer im Lotto hat, als eine Entscheidung aus KarlRuhe in seinem Sinne (Rechtsempfinden/Gefühlsdusel).
--- End quote ---
Alles andere wäre aber auch ein echte Armutszeugnis für Parlamente (die müssen GG-konformorme Gesetze machen) und Fachgerichte (die müssen unklare Gesetze einer GG-konformen Auslegung zuführen). Rein staatsorganisationsrechtlich wäre eine positiv-Quote von mehr als wenigen Prozent der Eingänge fatal.
Das macht unser Thema aber eher noch brisanter und Kommentatoren haben schon recht, wenn sie dieses als "schwelende Wunde des Verfassungsrechts" bezeichnen. Was bei Schwurbelern die Logik: "Wer den einen Scheiß glaubt, glaubt auch den nächsten Scheiß." ist bei der Politik: "Wer den einen GG-Artikel missachtet, missachtet auch den nächsten."
A9A10A11A12A13:
Also mir wäre eine 50/50 Quote lieber, resultierend aus entsprechend weniger einzuleitenden Verfahren.
So oder so ist das mit dem BVerfG ein Armutszeugnis. Das Vorzimmer schafft es noch nichtmal die eintrudelnden Briefe umgehend zu öffnen. So werden derzeit bei den ausgewählten Neueingängen ungelesen liegengebliebene Briefe nachgetragen.
Der Ist-Zustand bedeutet nach Deutschrecht "Es dauert wie es halt dauert"-Mehrgenerationenverfahren oder wie es nach EU-Recht konstatiert wird in Deutschland gibt es regelmäßig keine faire, weil überlange Verfahren. Den Abgeordneten und Dienstherren freut's, weil Verzögerungen immer zu lasten der Opfer erfolgt, die ja sie gemeinhin nicht sind.
Würden dagegen die Abgeordneten statt der zwei Senate-Festschreibung ein Einsehen haben und das BVerfG auf zehn Senate aufstocken, zeigt sich ja gegenüber der überlangen Verfahrensdauern noch besser, dass Deutschland dauerhaft ein verfassungsrechtliches Entwicklungsland insbesondere in Verständnis, Ausführung und Befolgung ist.
Es sollte dennoch eine Lösung in dem Beibehalten des "einfachen" Zugangs für Jedermann geben und einem zu bewältigendem aber unablässig notwendigem Pensum von derzeit ca. 5.000 Verfahren jährlich(, oder seit 1951 ca 275.000?!) runter auf .. deutlichst weniger.
Dann darf das KarlsRuher Reisbüro auch ihr internationales Judgeplaining intensivieren.
Ozymandias:
Neues aus BW:
https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_2_25_mit_Bild.pdf
"Besprochen wurde in erster Linie die angekündigte
Vorgehensweise des Ministeriums, Anträge auf eine höhere Besoldung künftig durch das LBV
bescheiden zu lassen"
22.07.2025 Verhandlung Musterklage (Freiburg) geplant
Hans Werner Mangold:
Hier was aus BW: Klage auf höhere Richterbesoldung in Baden-Württemberg für die Jahre 2012 bis 2022 hat keinen Erfolg
https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-karlsruhe/klage-auf-hoehere-richterbesoldung-in-baden-wuerttemberg-fuer-die-jahre-2012-bis-2022-hat-keinen-erfolg/
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 14.04.2025 12:45 ---Hier was aus BW: Klage auf höhere Richterbesoldung in Baden-Württemberg für die Jahre 2012 bis 2022 hat keinen Erfolg
https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-karlsruhe/klage-auf-hoehere-richterbesoldung-in-baden-wuerttemberg-fuer-die-jahre-2012-bis-2022-hat-keinen-erfolg/
--- End quote ---
"Ferner wahre die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe im Falle einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie den gebotenen Abstand von 15 % zur Grundsicherung."
Wie kommt die Kammer zu dieser Aussage?
Ich dachte, @Swen und viele andere hätten in diversen Threads auf Tausenden von Seiten herausgearbeitet, dass insbesondere das genannte Mindestabstandsgebot seit vielen Jahren in ALLEN Besoldungsrechtskreisen signifikant verletzt ist, teilweise bis hoch zu den Besoldungsgruppen A10/A11/A12/etc.?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version