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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Saggse:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 14.04.2025 12:57 ---"Ferner wahre die Besoldung der untersten Besoldungsgruppe im Falle einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie den gebotenen Abstand von 15 % zur Grundsicherung."

Wie kommt die Kammer zu dieser Aussage?

Ich dachte, @Swen und viele andere hätten in diversen Threads auf Tausenden von Seiten herausgearbeitet, dass insbesondere das genannte Mindestabstandsgebot seit vielen Jahren in ALLEN Besoldungsrechtskreisen signifikant verletzt ist, teilweise bis hoch zu den Besoldungsgruppen A10/A11/A12/etc.?

--- End quote ---
Hier geht es um die R-Besoldung, die mutmaßlich durchgängig oberhalb von A12 liegt... Dass die höher als Grundsicherung + 15% ist, ist jetzt nicht wirklich überraschend... Ob ein Richter deswegen angemessen besoldet ist, sei mal dahingestellt...

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Saggse am 14.04.2025 13:12 ---Hier geht es um die R-Besoldung, die mutmaßlich durchgängig oberhalb von A12 liegt

--- End quote ---

In dem von mir zitierten Satz ist explizit von einer 4K-Familie in der untersten Besoldungsgruppe die Rede.

Daraus resultiert ja meine große Verwunderung, weil die genannte Konstellation doch (eigentlich/hoffentlich) ein absoluter No-Brainer sein sollte..

Zerot:
Kann man nur hoffen, dass der Kläger Berufung einlegen wird. Wichtig wird die genaue Ermittlung des Abstandsgebotes sein.

Ozymandias:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001605779

Als PDF
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/recherche3doc/VG_Karlsruhe_12_K_4318-23_NJRE001605779.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22NJRE001605779%22%2C%22portalId%22%3A%22bsbw%22%7D&_=%2FVG_Karlsruhe_12_K_4318-23_NJRE001605779.pdf

Hier das ganze Urteil.
Es ist die Musterklage des DRB BW, daher wird sicherlich Berufung eingelegt.

Auf den ersten Blick merkt man einen deutlichen Unterschied zu den Urteilen in z.B. Hamburg. Dort wurden riesige Tabellen für die Urteile ausgerechnet. In Baden-Württemberg kehrt man lieber alles unter den Tisch.  ;)
Fast noch schlimmer als erwartet, nahezu alle Argumente des Klägers werden ignoriert. Da hilft nur noch die Einhegung.

Saggse:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 14.04.2025 13:17 ---In dem von mir zitierten Satz ist explizit von einer 4K-Familie in der untersten Besoldungsgruppe die Rede.

--- End quote ---
Kann man so deuten, würde ich tatsächlich nach nochmaligem Lesen auch so deuten - aber es steht nicht nochmal explizit da. Unabhängig davon würde ich von einem Verwaltungsgericht tatsächlich kein anderes Urteil erwarten... Hier ging es offensichtlich drum, mit möglichst wenig Aufwand den Weg für die unausweichliche Berufung frei zu machen. :)

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