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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rentenonkel:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 14.04.2025 22:37 ---

Das VG Karlsruhe hat nun allerdings insofern gezeigt, dass Du Recht hast, weil es ja keine Vorlage erstellt hat. Insofern hat es seine ihm gegebenen Spielräume genutzt und bspw. überhaupt nicht mittels eigener Berechnungen geprüft, ob die von der Gesetzesbegründung bspw. in der Betrachtung des Mindestabstandsgebots vollzogenen Behauptungen (die die Gesetzesbegründung auch in diesen Teilen Begründungen nennt) sachgerecht sind, so wie ich das vorhin exemplarisch gezeigt habe. Das konnte es tun, weil es keinen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gefasst hat. Hätte es einen entsprechenden Beschluss gefasst, dabei aber dann u.a. eben keine hinreichenden eigenen Berechnungen zur Prüfung der rechtlichen Regelungen, die es in der Vorlage als evident sachwidrig betrachten wollte, durchgeführt, dürfte man davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Vorlage - wie in den letzten Absätzen dargelegt - ohne viel Federlesens als unbegründet betrachtet hätte.

Meine Aussage bezog sich nun - in der Begründung dessen, wieso ich dem VG Hamburg meinen Respekt für den von ihm geleisteten Aufwand zolle, obgleich ich an grundlegenden Punkten seiner Entscheidungsbegründung zu anderen Schlüssen komme - auf eben genau diese Fällen: besoldungsrechtliche Klagen, die in einen Vorlage- und Aussetzungsberschluss münden. Ich wäre beim Schreiben meiner Zeilen nicht auf den Gedanken gekommen, dass man das anders verstehen könnte. Mein Respekt liegt also genau darin begründet, das VG Hamburg hat keine Vorlage erstellt, dem Kläger aber in der systematischen Abarbeitung des "Pflichtenhefts" und darüber hinaus in weiterer Anwendung bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung eine hervorragende Grundlage gegeben, um nun in einer ggf. vom Kläger vollzogenen Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht seine Klage hinreichend zu substantiieren. Das war und ist nicht selbstverständlich, eben weil hier keine Vorlage erstellt worden ist. Deshalb zolle ich der Kammer meinen Respekt. Das VG Karlsruhe hat das nicht getan, und zwar aus Gründen, die ich nicht kenne. Es hat seine von Dir genannten Freiräume genutzt, die ihm niemand verwehren kann, da es keine Vorlage erstellt hat.


--- End quote ---

Das Grundproblem der Verwaltungsgerichte ist erst einmal, dass es sich bei den Richtern um Alleinkämpfer handelt. In den letzten Jahren hat sowohl die Quantität der Klagen zugenommen wie auch die Qualität der zugrunde liegenden Gesetze an Komplexität gewonnen. Ein solcher Einzelrichter sieht sich daher erst einmal mit einer Vielzahl von Klagen gegenüber, die er oder sie erledigen muss. Somit ist die Zeit, mit der er sich einer Sache widmen kann, auch limitiert. Bei höheren Gerichten ist diese Zeit deutlich üppiger und es ist regelmäßig auch mehr als ein Volljurist pro Kammer beschäftigt.

Bei einer Vorlage vor dem BVerfG besteht immer für den Einzelrichter immer die große Gefahr, dass diese Vorlage zurück gewiesen wird und man sich erneut mit dem Fall auseinander setzen muss. Die Zeit, die ein Richter an einem höheren Gericht hat, um sich mit dem Fall so intensiv auseinander zu setzen, dass er eine wasserdichte Vorlage schreiben kann, hat ein Richter am Verwaltungsgericht schlicht nicht.

Daher ist es umso erstaunlicher, dass das VG Hamburg sich soviel Mühe gemacht hat, ein so umfangreiches Urteil zu fällen. Erwartbar wäre eher ein Urteil gewesen ähnlich wie das des VG Karlsruhe.

Es ist aufgrund der Komplexität des Rechts nicht zu erwarten, dass sich jedes VG in epischer Tiefe mit der Beamtenbesoldung beschäftigt. Der Amtsermittlungsgrundsatz hat auch hier seine Grenzen.

Der Gang durch die Instanzen kommt daher für mich nicht überraschend. Auch die dem Grunde nach abweisenden Urteile der VG kommt für mich nicht überraschend.

Dennoch muss man das, was Swen sagt, lobend hervorheben. Die Kammer des VG Hamburg hat sich in einer Tiefe mit dem Thema auseinander gesetzt, die nicht von vorneherein erwartbar war.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Rentenonkel am 15.04.2025 08:48 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 14.04.2025 22:37 ---

Das VG Karlsruhe hat nun allerdings insofern gezeigt, dass Du Recht hast, weil es ja keine Vorlage erstellt hat. Insofern hat es seine ihm gegebenen Spielräume genutzt und bspw. überhaupt nicht mittels eigener Berechnungen geprüft, ob die von der Gesetzesbegründung bspw. in der Betrachtung des Mindestabstandsgebots vollzogenen Behauptungen (die die Gesetzesbegründung auch in diesen Teilen Begründungen nennt) sachgerecht sind, so wie ich das vorhin exemplarisch gezeigt habe. Das konnte es tun, weil es keinen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gefasst hat. Hätte es einen entsprechenden Beschluss gefasst, dabei aber dann u.a. eben keine hinreichenden eigenen Berechnungen zur Prüfung der rechtlichen Regelungen, die es in der Vorlage als evident sachwidrig betrachten wollte, durchgeführt, dürfte man davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Vorlage - wie in den letzten Absätzen dargelegt - ohne viel Federlesens als unbegründet betrachtet hätte.

Meine Aussage bezog sich nun - in der Begründung dessen, wieso ich dem VG Hamburg meinen Respekt für den von ihm geleisteten Aufwand zolle, obgleich ich an grundlegenden Punkten seiner Entscheidungsbegründung zu anderen Schlüssen komme - auf eben genau diese Fällen: besoldungsrechtliche Klagen, die in einen Vorlage- und Aussetzungsberschluss münden. Ich wäre beim Schreiben meiner Zeilen nicht auf den Gedanken gekommen, dass man das anders verstehen könnte. Mein Respekt liegt also genau darin begründet, das VG Hamburg hat keine Vorlage erstellt, dem Kläger aber in der systematischen Abarbeitung des "Pflichtenhefts" und darüber hinaus in weiterer Anwendung bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung eine hervorragende Grundlage gegeben, um nun in einer ggf. vom Kläger vollzogenen Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht seine Klage hinreichend zu substantiieren. Das war und ist nicht selbstverständlich, eben weil hier keine Vorlage erstellt worden ist. Deshalb zolle ich der Kammer meinen Respekt. Das VG Karlsruhe hat das nicht getan, und zwar aus Gründen, die ich nicht kenne. Es hat seine von Dir genannten Freiräume genutzt, die ihm niemand verwehren kann, da es keine Vorlage erstellt hat.


--- End quote ---

Das Grundproblem der Verwaltungsgerichte ist erst einmal, dass es sich bei den Richtern um Alleinkämpfer handelt. In den letzten Jahren hat sowohl die Quantität der Klagen zugenommen wie auch die Qualität der zugrunde liegenden Gesetze an Komplexität gewonnen. Ein solcher Einzelrichter sieht sich daher erst einmal mit einer Vielzahl von Klagen gegenüber, die er oder sie erledigen muss. Somit ist die Zeit, mit der er sich einer Sache widmen kann, auch limitiert. Bei höheren Gerichten ist diese Zeit deutlich üppiger und es ist regelmäßig auch mehr als ein Volljurist pro Kammer beschäftigt.

Bei einer Vorlage vor dem BVerfG besteht immer für den Einzelrichter immer die große Gefahr, dass diese Vorlage zurück gewiesen wird und man sich erneut mit dem Fall auseinander setzen muss. Die Zeit, die ein Richter an einem höheren Gericht hat, um sich mit dem Fall so intensiv auseinander zu setzen, dass er eine wasserdichte Vorlage schreiben kann, hat ein Richter am Verwaltungsgericht schlicht nicht.

Daher ist es umso erstaunlicher, dass das VG Hamburg sich soviel Mühe gemacht hat, ein so umfangreiches Urteil zu fällen. Erwartbar wäre eher ein Urteil gewesen ähnlich wie das des VG Karlsruhe.

Es ist aufgrund der Komplexität des Rechts nicht zu erwarten, dass sich jedes VG in epischer Tiefe mit der Beamtenbesoldung beschäftigt. Der Amtsermittlungsgrundsatz hat auch hier seine Grenzen.

Der Gang durch die Instanzen kommt daher für mich nicht überraschend. Auch die dem Grunde nach abweisenden Urteile der VG kommt für mich nicht überraschend.

Dennoch muss man das, was Swen sagt, lobend hervorheben. Die Kammer des VG Hamburg hat sich in einer Tiefe mit dem Thema auseinander gesetzt, die nicht von vorneherein erwartbar war.

--- End quote ---

Besser hätte ich das nicht formulieren können, Rentenonkel: Genauso ist es. Die dreiköpfige Kammer überträgt i.d.R. den besoldungsrechtlichen Fall an seinem Beginn auf einen Einzelrichter, der dann als Berichterstatter, wenn er den Fall wirklich tief behandeln will, eine Unzahl an Daten einholen muss, sich mit einer Vielzahl an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, einer Vielzahl an rechtswissenschaftlicher Literatur, mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und deren Begründungen sowie den Kommentaren und schließlich - besonders - mit der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen muss, da das notwendig ist, wenn die Kammer am Ende einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss fassen will. Wenn der Berichterstatter dann am Ende so weit ist, wird der Fall wieder auf die Kammer übertragen, die nun eine Entscheidung trifft. Bis dahin aber hat der Berichterstatter über einen langen Zeitraum Kraft und Arbeit in den Fall gesteckt, die ihm an anderer Stelle fehlen, und zwar in einem Maße, die ggf. nur tiefen Respekt abverlangt. Denn jeder, der sich mal ein wenig mit der Materie auseinandergesetzt hat, weiß, mit welchem Aufwand die ernsthafte Beschäftigung mit ihr verbunden ist.

Das VG Hamburg - so darf man vermuten - möchte auch hinsichtlich der über 8.000 anhängigen Klagen Rechtssicherheit und dürfte deshalb diese von ihm geleistete Mammutaufgabe angegangen sein, nämlich durchaus in der Hoffnung, dass der Kläger versteht, welches Geschenk ihm hier gemacht worden ist, um sich nun auf den Hosenboden zu setzen und im Sinne aller anzufangen, die Sprungrevision in Angriff zu nehmen, und zwar präzise und klar. Dafür liegt ihm so viel bereits ausgearbeitetes Material neben der vorzüglichen Entscheidungsbegründung vor, dass man sich echt große Mühe geben muss, um die Revision nicht zu einem Erfolg zu machen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat ja im Herbst letzten Jahres deutlich gemacht, dass es seiner Meinung nach Zeit für einen Rechtsprechungswandel ist. Es wartet jetzt also mit einiger Wahrscheinlichkeit auf eine hervorragend substantiierte Klageschrift, um an dieser dann die besoldungsrechtlichen Probleme aus seiner Sicht anzugehen, die nun anzugehen sind, und seine Sicht auf die Dinge am Ende Karlsruhe vorzulegen, das ja im vorletzten Winter hervorgehoben hat, dass es gerne Entscheidungen in "Pilotverfahren" fällen möchte.

Schauen wir also mal, wie die Geschichte in Hamburg weitergeht...

lotsch:
Mich macht dieses Verfahren wütend. Wie soll ein kleiner Beamter hier zu seinem Recht kommen, wenn ein riesiger Staatsapparat, konzertiert und vorsätzlich verfassungswidrig die Beamtenbesoldung niederknüppelt. Die haben Ministerien, sprechen sich untereinander ab und versuchen alle möglichen klar verfassungswidrigen Schweinereien um einen mürbe zu machen, das ist keine juristische Waffengleichheit, und das alles ist noch geschützt durch das Streikverbot. Stoiber in Bayern hat das Motto bereits um das Jahr 2004 ausgegeben: Wir müssen bei den Beamten einsparen, und mindestens seit damals wird das mit allen Mitteln verfolgt, und unsere Justiz ist so träge, dass das bis heute alles so durchgeht. Ich denke, dass diese Trägheit im System bereits vorsätzlich ist. So kann man praktisch über Jahrzehnte immense Haushaltsmittel einsparen. Ich muss echt aufpassen was ich schreibe, wenn ich so in Rage komme. In Frankreich würde so etwas aus zweierlei Gründen nicht gehen, erstens würde Paris stillgelegt werden und zweitens werden dort, so viel ich weiß, Gesetze vor Inkrafttreten von einem Verfassungsrat auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft. Nicht wie bei uns, evtl. nach 15 Jahren, wenn man es durch diesen ganzen Justizirrsinn, bis zum BVerfG geschafft hat. (Sogar Altkanzler Schröder hat es jetzt aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben, nach drei Instanzen, wegen seinem Büro weiter vor das BVerfG zu ziehen.) So ein willkürliches Besoldungssystem kann man keinem jungen Menschen anraten. Ich rechne übrigens damit, dass die Regierungen in unserem Land noch lange nicht mit den Beamten fertig sind, angesichts der dramatischen Haushaltslage in Bund und Ländern. Die Regierungen werden da weitermachen, womit sie 2004 angefangen haben. Wenn den Beamten nicht irgendetwas anderes einfällt um ihre Rechte durchzusetzen, als das Anrennen gegen juristische Windmühlen, wird es den Beamten nicht anders ergehen, als in den 1930er-Jahren. Man kann nur allen raten, in die freie 'Wirtschaft zu wechseln. Ich treffe immer wieder einen Freund, der zur Rüstungsindustrie gewechselt ist. Der lacht alle Beamten aus. Er war A 11er und ordnet sein Gehalt mittlerweile der B-Besoldung zu, und arbeitet wirklich nicht viel. Solche Unterschiede müssten z.B. alle Beamten und auch die Gewerkschaften offensiv in der Öffentlichkeit und an junge Leute verbreiten, damit die mit ihrer Personalpolitik so richtig auf die Schnauze fallen. Das war jetzt sehr unsachlich und hoch emotional, musste aber mal raus. Der juristische Weg ist zu wenig.

HansGeorg:

--- Zitat von: lotsch am 15.04.2025 10:29 ---In Frankreich würde so etwas aus zweierlei Gründen nicht gehen, erstens würde Paris stillgelegt werden und zweitens werden dort, so viel ich weiß, Gesetze vor Inkrafttreten von einem Verfassungsrat auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft.

--- End quote ---

Gibt es bei uns auch, zumindest auf Ebene des Bundes, nennt sich Bundespräsident.

SwenTanortsch:
Deine Wut und Enttäuschung ist gut nachvollziehbar, lotsch, und dürfte in nicht allzu ferner Zukunft nur noch größer werden, da dann eine umfangreicherer Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse möglich sein wird.

Auf der anderen Seite ist die richterliche Gewalt heute bereits deutlich weiter, als sich das viele hier vorstellen. Denn die Langsamkeit, mit denen die Mühlen der Justiz mahlen, verdeckt die vielen bereits gegangenen kleinen Schritte, die am Ende ob ihrer Anzahl einen erheblichen Fortschritt darstellen und erheblich meint hier erheblich, nämlich entscheidungserheblich. Man muss Engels - naturwissenschaftlich falsche - Idee vom Umschlag von Quantität in Qualität nicht teilen und schon gar nicht das, was die marxistisch-leninistische Ideologie des 20. Jh.s daraus gemacht hat.

Aber der Rechtsprechungswandel, wie ihn das Bundesverfassungsgericht seit spätestens 2012/15 vollzieht und den - wenn ich das richtig sehe - das Bundesverwaltungsgericht nun gerne beschleunigen möchte, sofern man es lässt, lässt sich bar jeder Ideologie als ein Weg des Umschlags von Quantität in Qualität lesen: Je mehr Entscheidungen in konkreten Normenkontrollverfahren erfolgen, desto mehr werden entscheidungserhebliche Tatsachen offenbar, die als solche ab einen bestimmten Punkt eine neue Qualität im Besoldungsrecht schaffen, also eine neue normative Kraft des Faktischen. Diese Normativität des Faktischen dürfte sich dann insbesondere in wiederkehrenden Vollstreckungsanordnungen zeigen oder offenbaren, die kommen werden, wenn die Besoldungsgesetzgeber nicht von selbst hinreichend auf den Rechtsprechungswandel reagieren werden.

Das mag für viele der hier regelmäßig Lesenden und Schreibenden - nicht zuletzt, weil seit mittlerweile fünf Jahren keine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erfolgt ist - weiterhin in weiter Ferne liegen. Aber sollte das Bundesverfassungsgericht in den angekündigten Berliner "Pilotverfahren" eine entsprechende Vollstreckungsanordnung vollziehen, wäre das genau jener weitere kleine Schritt, der den Umschlag von Quantität in Qualität beschleunigen wird. Denn eines sollte man bei aller nachvollziehbaren Wut weiterhin - im eigenen Sinne, Wut macht meist nichts Gutes mit uns selbst - nicht aus dem Blick verlieren: Mit Ausnahme des Saarlands und des Bunds haben mittlerweile alle Besoldungsgesetzgeber bereits das Besoldungsniveau in der oder den unter(st)en Besoldungsgruppen durch starke Anhebung von familienbezogenen Besoldungskomponenten deutlich vergrößert, darin zeigt sich bereits der sich vollziehende Umschlag von Quantität in Qualität.

Lass Dich nicht entmutigen, lotsch: in alter Verbundenheit, Du wirst alsbald Fortschritte sehen.

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