Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Zugroaster:
--- Zitat von: Bastel am 15.04.2025 12:44 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:22 ---
Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.
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Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...
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Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:
Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat. ;)
Zugroaster:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 15.04.2025 12:44 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:22 ---@lotsch:
Ich verstehe deinen Ärger auch nur zu gut. Irgendwo muss man aber auch mal die Kirche im Dorf lassen:
--- Zitat von: lotsch am 15.04.2025 10:29 ---Ich treffe immer wieder einen Freund, der zur Rüstungsindustrie gewechselt ist. Der lacht alle Beamten aus. Er war A 11er und ordnet sein Gehalt mittlerweile der B-Besoldung zu, und arbeitet wirklich nicht viel.
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Dieser Freund lacht dann auch über 99% aller anderen Berufsgruppen, denn er dürfte damit zu den Top 3-5%-Verdienern in Deutschland gehören. Dass sowas mit wenig Arbeit möglich ist, ist dann eher kein Problem des Beamtentums, sondern sollte seinem Arbeitgeber zu denken geben.
Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.
Wie gesagt, ich verstehe die Wut darüber wie das alles abläuft und ich verstehe auch, dass wir bei verfassungsgemäßer Besoldung alle mehr im Geldbeutel hätten. Bei A11 (ohne jetzt deine Besoldungsgruppe zu kennen) aufgrund der Höhe des Gehalts zu jammern halte ich aber für den falschen Weg.....bzw. verkennt die Realität. Der Ärger sollte dann doch eher an anderen Stellen ansetzen.
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Wenn ich den Ärger, die Wut oder Enttäuschung nicht weniger der hier regelmäßig Schreibenden richtig verstehe, Zugroaster (das Folgende muss nicht richtig sein, ich halte es aber für wahrscheinlich), dann entzünden sie sich vor allem an der Unaufrichtigkeit, mit der sie von ihrem Dienstherrn behandelt werden, wobei die monetäre Ebene davon sicherlich nicht zu trennen ist. Sie beziehen sich ebenfalls bei nicht wenigen darauf, dass der Zweite Senat seit mittlerweile fünf Jahren ebenfalls keine weitere Entscheidungen gefällt hat. Und sie dürften sich auch darauf beziehen, dass sich nicht wenige in ihren grundrechtgleichen Individualrechten alleingelassen fühlen - diese Entwertungserfahrungen sind nach dem, was ich wahrnehme (hier und auch an anderen Stellen), eine starke Triebfeder dafür, dass wir gesamtgesellschaftlich in einer nicht geringen Krise sind.
Dass dabei das reale Besoldungsniveau der bundesdeutschen Bediensteten seit Jahr und Tag immer weiter gegenüber der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse abgesenkt wird, kann zugleich nicht ausgeklammert werden, da die von Dir genannten Zahlen sich vor allem auf das Einkommen aus Lohnarbeit bezieht. Nicht geringe Teile der Bevölkerung beziehen ihr Einkommen aber nicht mehr überwiegend aus Lohnarbeit bzw. verfügen über weitere Einkünfte, die nicht aus Lohnarbeit resultieren, sodass Verdienststatistiken die tatsächliche Realität der Einkünfte nur noch bedingt so wiedergeben dürften, dass daraus ein sachgerechter Überblick über die Vermögensverhältnisse in Deutschland möglich ist, vermute ich, ohne dass ich diese Vermutung hinreichend begründen oder gar beweisen könnte.
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Dann verstehen wir die Wut der Leute hier gleich - und die Art und Weise wie man behandelt wird macht mich auch fassungslos. Hier überhaupt kein Widerspruch von mir, im Gegenteil.
Es bringt einen nur auch nicht weiter, die A11-Besoldung in der Form abzutun, dass man hier für Spitzenarbeit am Hungertuch nagen muss. Natürlich kann ich Lohnarbeit nur mit Lohnarbeit vergleichen - hätte aber anhand des Bezugs auf Arbeitnehmer präziser formulieren müssen, solltest du das damit angeprangert haben.
Worauf ich letztlich hinaus will ist, dass es ab einer gewissen Besoldungsgruppe (die Grenze möchte ich hier nicht ziehen) zwar immer noch richtig ist, sich komplett vera**** und hintergangen zu fühlen. Die Karte des wahnsinnig schlecht bezahlten Beamten sollte man dann aber vielleicht nicht mehr ziehen. Das fühlt sich in meinen Augen dann schon irgendwann leicht pervers an. Ich würde mich zum Beispiel hüten zu behaupten, ich wäre schlecht bezahlt. Allerdings habe ich kein Problem damit anzuprangern, wie unfair die ganze Besoldungsgeschichte (von ganz unten bis ganz oben) praktiziert wird.
lumer:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 15.04.2025 09:25 ---Die dreiköpfige Kammer überträgt i.d.R. den besoldungsrechtlichen Fall an seinem Beginn auf einen Einzelrichter, der dann als Berichterstatter, wenn er den Fall wirklich tief behandeln will, eine Unzahl an Daten einholen muss, sich mit einer Vielzahl an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, einer Vielzahl an rechtswissenschaftlicher Literatur, mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und deren Begründungen sowie den Kommentaren und schließlich - besonders - mit der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen muss, da das notwendig ist, wenn die Kammer am Ende einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss fassen will. Wenn der Berichterstatter dann am Ende so weit ist, wird der Fall wieder auf die Kammer übertragen, die nun eine Entscheidung trifft.
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Ein kleiner Hinweis am Rande, damit kein falscher Eindruck entsteht: Ein Hin- und Herübertragen von der Kammer auf den Einzelrichter und wieder zurück ist so, wie beschrieben, nicht möglich, siehe § 6 Abs. 1 und 3 VwGO. Der Berichterstatter darf nicht mit dem Einzelrichter verwechselt werden. Da (zurzeit) bei jeder Klage auf Feststellung verfassungswidriger Alimentation eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache anzunehmen sein dürfte (mögliche Verfassungswidrigkeit des zugrungeliegenden Besoldungsgesetzes), darf eigentlich keine dieser Klagen auf den Einzelrichter übertragen werden.
Bastel:
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:52 ---
--- Zitat von: Bastel am 15.04.2025 12:44 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:22 ---
Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.
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Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...
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Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:
Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat. ;)
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Wenn der Freund einen ähnlichen Background hat, würde ich mich eher mit diesem als mit der Friseuse vergleichen.
Der nächste vergleicht sich mit einem Bürgergeldempfänger... Moment, da war ja was...
Ozymandias:
6,4k-8,8k für einen OLG-Richter ist heutzutage auch nicht mehr so der Renner.
Früher waren Richter sehr angesehen in den Städten oder Dörfern, große Häuser und oftmals noch mit privatem Dienstmädchen. Heute kann sich das kein OLG-Richter mehr leisten. (Höchstens wenn man aus einer Jura-Dynastie kommt und das Erbe von mehreren vorherigen Juristen in den Händen hält).
Die Richter machen auch immer mehr Nebentätigkeiten. Diese sind zwar oftmals nicht fachfremd. Aber privates VG-Wort Einkommen oder auch Fachbeiträge in Zeitschriften, Gutachten, Lehraufträge... https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html
... die Nebentätigkeiten sind zwar nicht fachfremd, aber eben auch nicht im Dienste des Staates, sondern Arbeit für die eigene Tasche. Da muss man sich auch fragen, woher die ganze Zeit kommt, bei all den überlasteten Gerichten...
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