Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bastel:

--- Zitat von: Ozymandias am 15.04.2025 13:24 ---Früher waren Richter sehr angesehen in den Städten oder Dörfern, große Häuser und oftmals noch mit privatem Dienstmädchen.

--- End quote ---

Gleiches gilt für den ganzen gD.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 15.04.2025 12:44 ---Dass dabei das reale Besoldungsniveau der bundesdeutschen Bediensteten seit Jahr und Tag immer weiter gegenüber der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse abgesenkt wird, kann zugleich nicht ausgeklammert werden

--- End quote ---

Völlig richtig. Hier mal ein konkretes (Bundesbeamten-)Beispiel:

1.) Im Jahr 1957 lag das offizielle Durchschnittsentgelt bei 5.043 DM im Jahr, also 420,25 DM pro Monat.
- Ein Endstufen-A5 hat damals 420 DM bekommen, also 100% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A11 hat damals 965 DM bekommen, also 230% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A16 hat damals 1735 DM bekommen, also 413% des Durchschnittseinkommens.

2.) Im Jahr 2024 betrug das offizielle Durchschnittsentgelt 45.358 € im Jahr, also 3.779,83 € pro Monat.
- Ein Endstufen-A5 hat stattdessen 3.259,46 € bekommen, also 86% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A11 hat stattdessen 5.299,72 € bekommen, also 140% des Durchschnittseinkommens.
- Ein Endstufen-A16 hat stattdessen 8716,97 € bekommen, also 231% des Durchschnittseinkommens.


Ich finde durchaus, dass es einen "kleinen" Unterschied macht, ob man 413% oder 231% des jeweiligen Durchschnittseinkommens erhält..


P.S. Hier die Zahlen zum Nachlesen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund/a/1957?id=beamte-bund-1957&matrix=1
- https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2024&matrix=1

Bastel:
Das Verhältnis wird die nächsten Jahre durch Mindestlohn und Co. noch weiter absinken.

Zugroaster:

--- Zitat von: Bastel am 15.04.2025 13:06 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:52 ---
--- Zitat von: Bastel am 15.04.2025 12:44 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:22 ---

Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.



--- End quote ---

Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...

--- End quote ---

Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:

Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat.  ;)

--- End quote ---

Wenn der Freund einen ähnlichen Background hat, würde ich mich eher mit diesem als mit der Friseuse vergleichen.

Der nächste vergleicht sich mit einem Bürgergeldempfänger... Moment, da war ja was...

--- End quote ---

So langsam kommst du drauf, was ich sagen will. Wenn ich einen Freund habe der mit mir Abitur gemacht und anschließend studiert hat, jetzt aber aus Mangel an Alternativen einen Niedriglohnjob angefangen hat, dann.........hab ich genauso ein Extrembeispiel wie den Fall, den du als Maßstab heranziehen willst. Allerdings halt eines, das dir dann wieder nicht in die Agenda passt. ;)

Letztlich ist der Beamte auch ein Arbeitnehmer und natürlich muss man sich dann auch den Vergleich mit anderen Arbeitnehmern gefallen lassen. Da sind schließlich auch alle anderen studierten Arbeitnehmer mit inkludiert.

Bastel:

--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 14:02 ---
--- Zitat von: Bastel am 15.04.2025 13:06 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:52 ---
--- Zitat von: Bastel am 15.04.2025 12:44 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 15.04.2025 12:22 ---

Auch als A11 wäre er wohl in den Top-15% was den bundesweiten Verdienst angeht.



--- End quote ---

Man sollte schon Gleiches mit Gleichem vergleichen. Und einen Vollzeit A11 Beamten nicht mit der Teilzeit Friseuse...

--- End quote ---

Ich hoffe das war ironisch gemeint und nicht dein ernst. Ansonsten bitte ich dich, nochmal drüber nachzudenken was bei der generellen Einordnung des eigenen Gehalts aussagekräftiger ist:

Ein deutschlandweiter Einkommensvergleich oder ein einzelner Freund, der es sehr gut getroffen hat.  ;)

--- End quote ---

Wenn der Freund einen ähnlichen Background hat, würde ich mich eher mit diesem als mit der Friseuse vergleichen.

Der nächste vergleicht sich mit einem Bürgergeldempfänger... Moment, da war ja was...

--- End quote ---

So langsam kommst du drauf, was ich sagen will. Wenn ich einen Freund habe der mit mir Abitur gemacht und anschließend studiert hat, jetzt aber aus Mangel an Alternativen einen Niedriglohnjob angefangen hat, dann.........hab ich genauso ein Extrembeispiel wie den Fall, den du als Maßstab heranziehen willst. Allerdings halt eines, das dir dann wieder nicht in die Agenda passt. ;)

Letztlich ist der Beamte auch ein Arbeitnehmer und natürlich muss man sich dann auch den Vergleich mit anderen Arbeitnehmern gefallen lassen. Da sind schließlich auch alle anderen studierten Arbeitnehmer mit inkludiert.

--- End quote ---

In deinem Beispiel steht halt der Beamte besser da. Es wäre wohl am sinnvollsten, wenn sich der Bauingenieur einfach mit 10-20 anderen Bauings. vergleicht. Und nicht mit Kindergärtner, Friseusen oder anderen Gesellen.

PS: Ein Beamter ist kein AN.

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