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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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lotsch:
Wir können wirklich froh sein, dass Swen das Thema soviel Spass macht ;). Er hat das Thema erst so richtig publik gemacht und durch seine wissenschaftliche Herangehensweise wird die Sache erst fundamental.
Für die Zukunft könnte ich mir irgendeine Organisationsform vorstellen, die auch für weniger mit der Materie bewanderte Beamte Hilfe bei den notwendigen Rechtsangelegenheiten anbietet. Vielleicht einen Beamtenbesoldungsverein, der für geringe Vereinsbeiträge (die evtl. auch noch steuerlich absetzbar sind), die notwendigen Dienstleistungen aübernimmt. Mit diesen Vereinsbeiträgen könnte man dann einen Rechtsanwalt bezahlen, der sich noch eingehender mit der Materie beschäftigt und generell für jeden Rechtskreis jährlich Musterklagen einreicht. Früher haben sich die Beamten auch organisiert, wenn es Probleme gab. Es gab z.B. Beamtenmietvereine, usw. Auf die Gewerkschaften kann man sich leider nicht verlassen. Diese sind oft politisch unterwandert, oder kümmern sich nur nebensächlich mit der Materie. Leider wird sich das Problem wahrscheinlich nicht in nächster Zeit in Luft auflösen.

Malkav:

--- Zitat von: lotsch am 06.05.2025 09:19 ---Auf die Gewerkschaften kann man sich leider nicht verlassen. Diese sind oft politisch unterwandert, oder kümmern sich nur nebensächlich mit der Materie.

--- End quote ---

Also da muss ich doch mal eine Lanze brechen. Also meine dbb-Mitgliedsgewerkschaft machte die letzten Jahre jedes Jahr im Herbst eine Infoveranstaltung zu dem Themenkomplex und stellt Anträge, Widerspruchsvordrucke und Klagevordrucke zur Verfügung.

Der tbb in Thüringen samt seiner Mitgliedsgewerkschaften ist ja auch auf Zinne, wenn ich mir seine bisherigen Stellungnahmen und die geplante  Veranstaltung am 22.05. anschaue.

Der dbb NRW hat jüngst ein Gutachten eines ehemaligen BVR erstellen lassen, welches die Frage des Partnereinkommens in epischer Breite erörtert und jedem gratis zur Verfügung steht. Daraus kann sich jeder seine eigene Klagebegründung basteln, wenn sein Landesrecht entsprechende Normen enthält.

Und in Schleswig-Holstein hat der dortige dbb laut seinem Seminarprogramm (https://seminare.dbbsh.de/dls/dbb_sh_seminare_2025.pdf) auch erst am 24.03.25 mal wieder eine Schulung zu dem Thema angeboten und thematisiert das auch bei jeder Personalrätekonferenz. Daneben hat man dort auch bereits 2022 hinsichtlich des Familienergänzungszuschlages den Weg der direkten Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG und auch diverse anwaltlich vertretene Musterklagen vor dem Verwaltungsgericht auf den Weg gebracht.

Sorry aber jenseits einer pauschalen Übernahem sämtlicher individueller Gerichts- und Anwaltskosten (was angesichts der Zahl der potenziell betroffenen Mitglieder denklogisch nicht leistbar ist) fällt mir nicht ein, was der dbb und seine Landesverbände hier mehr leisten sollten. Kannst dich ja mal mit deinen Landespolitikern (sogar egal ob Opposition oder regierungstragend) dazu unterhalten. Da hat (politisch sogar nachvollziehbarerweise) niemand Bock auf dieses Thema, denn jeder Regierende will seinen finanziellen Spielraum nicht "unnötig" verengen und jeder Oppositionelle will seinen Spielraum nach dem nächsten Wahlsieg nicht verengt vorfinden (und zusätzlich regierenden Parteifreunden in einem anderen Bundesland ans Bein pinkeln).

NordWest:

--- Zitat von: Malkav am 06.05.2025 09:59 ---jenseits einer pauschalen Übernahem sämtlicher individueller Gerichts- und Anwaltskosten (was angesichts der Zahl der potenziell betroffenen Mitglieder denklogisch nicht leistbar ist) fällt mir nicht ein, was der dbb und seine Landesverbände hier mehr leisten sollten.

--- End quote ---

Das ist leider in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Der bayerische dbb fiel bspw. schon sehr negativ mit ihren Äußerungen zu dem Thema auf, und wir fanden hier heraus, dass Teile der Spitze des Landesvaerbands in Personalunion auch gar nicht mal so kleine CSU-Mitglieder sind, sondern auch dort Posten bekleiden.

Übrigens: Der DGB hat die Rechtskosten für seine Mitglieder bis zu einem Stichtag übernommen (für neue Fälle jetzt nicht mehr).

InternetistNeuland:
Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 07.05.2025 20:46 ---Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

--- End quote ---

Das ist doch keine Neuigkeit und man ist hier müde und abgehärtet, dass hier noch zu verbreiten.

Denn die Originalnachricht ist diese hier: Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 468/25 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250410_2bvr046825.html?nn=68112

Aus der 2. Kammer des Schreckens in der ProkrastinationsRichter U. M. wieder mal mit einem Finger auf andere zeigt und damit wie immer drei Finger auf ihn.

"Im hier zugrundeliegenden Einzelfall bestehen ... verfassungsrechtliche Bedenken", aber man kann doch nicht von ihm dem Verfassungsrichter verlangen, Bedenken verfassungsrechtlich zu durchdenken.

(Die sich Beschwerenden hätten doch die  Sach- und Rechtslage selbst begründen können.)

Und damit bestätigte er für das Landgericht seine Arbeitspraxis "erledigt durch Liegenlassen". Auf Nachfrage mal ausflüchtende Begründungen vorgetäuschter Bemühungen vorbringen. Das reicht.

Übertragen auf die Lebenswirklichkeit: "B b B.. Bi Bi Bi Bitt..." und Peng, da war er erschossen. Beschluss des zur Tat Anwesenden U.M. - Freispruch: Es bestehen strafrechtliche Bedenken, das der Schütze vorsätzlich die Todesfolge herbeigeführt hat. Aber wenn das Opfer "Bitte nicht schießen!" ausgerufen hätte, wäre womöglich die Schussabgabe vermieden worden. Man kann auch vom erschossenen Stotterer erwarten, dass er sich substanziiert, tiefgehend, deutlich und vor allen Dingen fristgemäss artikuliert.

Im übrigen, kam ihm die Moskauer-Drohnen Beschwerde gelegen, weil ihm der Kopf dröhnt, weil Ramstein-Drohnen ihn seit der mündlichen Verhandlung umschwirren.

Dann muss noch beschlossen werden, ob bei Malu D. ein Malus in ihren Lebenslauf eingetragen wird.

Da eine "baldige" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim Weihnachtsgeld der Beamten erfolgen sollte, hat der dbb schleswig-holstein eine Verzögerungsrüge im Februar eingereicht. Diese wird noch ernster genommen, als die vorherige, deren Stellungnahme bereits nach sechs Monaten vorgelegt wurde. Die angemahnte Hinausschiebung überschneidet sich mit dem Wunschzeitraum des Personalwechsels, in der die beschlussfassende Diskontinuität, sprich "erledigt durch Liegenlassen" für scheidende Amtsinhaber, da eine Vorwegnahme der wenigen ausstehenden Beschlüsse sich doch nicht geziemt. Die Stellungnahme zur Verzögerungsrüge lautet entweder, überlassen wir den Nachfolger, oder wir Nachfolger müssen erst mal neu durchdenken, wie wir verfassungsrechtliche Bedenken" vorsortieren.

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