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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Dienstleister:
Guten Morgen zusammen,

ich habe gerade erfahren, dass der Niedersächsische Städtetag mit HVB-Schreiben Nr. 135 jetzt dazu aufruft, alle Widersprüche ab 2023 mit einem zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruchsbescheid als erledigt zu erklären.
Über kurz oder lang werden sich also alle niedersächsischen Widerspruchsführer überlegen müssen, ob sie klagen oder nicht.
Insofern wäre ich zum einen an einer Vernetzung mit Leidensgenossen interessiert, zum anderen an Informationen, ob es in Niedersachsen eine gute Anwaltskanzlei gibt, die eventuell schon in solchen Verfahren agiert.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich mich vermutlich lieber anwaltlich vertreten lassen als unwissend irgendetwas falsch oder unvollständig zu machen und damit eventuelle Ansprüche zu verlieren.

@admin - ich bin mir nicht sicher, ob dieses Thema unter Umständen sogar ein eigener Thread werden sollte.
Falls ja, wäre ich für eine Verschiebung dankbar.

clarion:
Ich wäre im niedersächsischen Vernetzungsthread dabei. Ich bin Beamter einer Landesbehörde, habe bisher aber noch keine Nachricht erhalten.

waynetology:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 04.05.2025 10:59 ---
--- Zitat von: Versuch am 04.05.2025 09:50 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 03.05.2025 23:45 ---
--- Zitat von: Bastel am 03.05.2025 17:35 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 03.05.2025 06:55 ---
Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

--- End quote ---

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

--- End quote ---

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...

--- End quote ---
Na ja, es ist schon zermürbend und die Durchhalteparolen kommen nun seit Jahren.

Ich will damit nicht deine tolle Arbeit schmälern... gleichzeitig man fühlt sich schon an der Base herumgeführt;

Ein weiteres Beispiel: die Kostendämpfungspauschale in BW wird als nichtig erklärt und der Gesetzgeber beschließt ein rückwirkendes Gesetz.

Hier wird halt mit ungleichen Waffen gekämpft und durch die immense Zeitdauer noch eines obendrauf gesetzt.

--- End quote ---

Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.

Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.

Und wem's reicht, hier Trübsal und Fatalismus zu bekunden, soll halt das machen (das hört sich jetzt schärfer formuliert an, als es gemeint ist, Bastel, und soll kein persönlicher Angriff sein, eher eine Art Aufruf, ggf. auch eher ein Wort zum Sonntag).

--- End quote ---

Lieber Swen,

dein Wissen in allen Ehren, deine Bemühungen ebenso. Aber hast du das Gefühl, das du mit deiner Zeit, die du hier offensichtlich Tag für Tag aufbringst, etwas voran bringst?

Ich bin kein Kläger, erhebe lediglich jedes Jahr meinen Widerspruch, dass aber aus dem Grund, das Gefühl zu haben, dass alles weitere nichts bringt, außer vielleicht mein Gewissen etwas mehr beruhigt zu haben. Von denen, die bereits Kläger sind, hört man auch nichts, das einem Mut macht. Ja- hier und da mal, dass einem Geld angeboten wurden ist aber auch nichts genaueres, was einem Hoffnung machen könnte. Lediglich deine Ausführungen hier machen mir etwas Mut und ich werde das Gefühl nicht los, dass du engere Kontakte zum Bundesverfassungsgericht hast.

Malkav:

--- Zitat von: waynetology am 06.05.2025 07:01 ---dein Wissen in allen Ehren, deine Bemühungen ebenso. Aber hast du das Gefühl, das du mit deiner Zeit, die du hier offensichtlich Tag für Tag aufbringst, etwas voran bringst?

--- End quote ---

Ach ich glaube um Swens Selbstwirksamkeit ist es nicht so schlecht gestellt. Ein nicht ganz geringer Teil der tausenden neueren Besoldungsklagen in Thüringen und Hamburg sind "seine Schuld", welche insbesondere im Fall HH ja auch bereits beim BVerfG oder BVerwG angekommen sind.

Zweiteres ist natürlich für den individuellen Kläger doof, aber wenn Leipzig sagen würde: "Richtervorlage gem. Art. 100 GG, da Partnereinkommen bei dem Vergleich mit der Mindestalimentation nicht berücksichtigt werden darf.", kann da auch das VG Hintertupfingen ohne erheblichen Begründungsaufwand in seinen Verfahren kaum hinter zurückbleiben.

Und wenn ich berücksichtige, dass BVR aD Di Fabio in seinem NRW-Gutachten zig mal fachlich zustimmend auf Laien (im Sinne von "nicht formalejuritisch ausgebildete Verfassungsrechtler") rekuriert und sich dabei ausschließlich an der Verwendung des zugespitzten Begriffes der "Herdprämie" stößt, scheinen mir die entsprechenden Argumente stichhaltig zu sein (jaja Autoritätsargument blabla, aber so funktioniert Politik nunmal).

Es fiele mir sehr schwer sich dies in einem anderem Fachgebiet vorzustellen. Wenn z.B. ein Philosoph Aufsätze zu neuen Ansätzen in der  Baustatik schriebe, würde ich diese als Architekt oder Bauingenieur pauschal auch erstmal mit einer gehörigen Portion fachlicher Skepsis betrachten, bevor ich mich überzeugen ließe  ;)

Viel spannender finde ich immer wieder, dass der VRiVG Stuttmann im VG Düsseldorf hinsichtlich der ihm besten vertrauten Besoldungsthematik durch das dortige Präsidium "kaltgestellt" ist (https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilungsplan_2025_in_Rechtssachen/2024_11_22_VGD_Vfg_Geschaeftsverteilungsplan-2025.pdf). Der gute Mann darf sich jetzt u.a. mit Personenbeförderungsrecht, dem TÜV und Fahrerlaubnissen rumschlagen.
[Aluhut]
Ob da jemand mit einer R2-Stelle zum fachlichen Schweigen gebracht wurde?
[/Aluhut]

SwenTanortsch:
Hey wayne,
unabhängig davon, dass ich das Thema wegen seiner vielen Facetten interessant finde, würde ich sicherlich nicht die Zeit in das Thema stecken, die ich in es stecke, wenn ich nicht das Gefühl hätten, dass das, was ich mache, was bringt. Die Arbeit am Recht ist regelmäßig eine langwierige Sache - und am Verfassungsrecht regelmäßig noch mehr, eben weil es um Evidenznachweise geht, die nur wiederum auf Basis des Verfassungsrechts selbst erstellt werden können.

Also muss man methodisch arbeiten, will man Evidenznachweise erbringen, was ich seit Jahr und Tag mache. Denn das ist interessant und hilft mit, der Einhegung des Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers durch die Verpflichtung, sich der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vergewissern, zu dienen. Denn diese Einhegung geschieht regelmäßig bereits durch erwirkte Vorlagebeschlüsse, die also begründen, wieso nach Auffassung des vorlegenden Gerichts evident sachwidrige Entscheidungen vom Gesetzgeber vollzogen worden seien. Dabei wiederum geschieht in nicht wenigen Fällen Rechtsbildung, die spätestens dann sichtbar wird, wenn Karlsruhe sich der Argumentation anschließt.

Fünf Jahre nach den letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann ich den Frust, der viele nicht nur hier im Forum ergriffen hat, gut nachvollziehen; unabhängig davon, dass ich die Länge zwischen den letzten und den angekündigten Entscheidungen sachlich nachvollziehen kann, wird es zukünftig nicht reichen, dass dem Senat - durchaus schmerzlich - bewusst ist, dass das Warten der betroffenen Klägerinnen und Kläger der Ausgangsverfahren auf eine verbindliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der relevanten Rechtsgrundlagen belastend und, gemessen am Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, rechtfertigungsbedürftig ist. Auch weiß er, dass dem Grundsatz der zeitnahen Erledigung unter Berücksichtigung des Verfahrenseingangs und der Gesamtdauer der Verfahren hohe Bedeutung zuzumessen ist (Beschluss vom 21. Dezember - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8).

Da Schmerzbekundungen kein Recht schaffen, wird sich nun die Entscheidungshäufigkeit des Senats an diesen seinen Worten messen lassen müssen. Zugleich aber sollte auch klar sein, dass die eigentliche Verantwortung für die zerklüftete Situation im Konzert der 17 Besoldungsgesetzgeber liegt, die spätestens durch die grob verfassungswidrige Form und Höhe der Betrachtung von Partnereinkünften der Beamten, wie sie sie seit 2021/22 in mittlerweile der überwiegenden Zahl der Rechtskreise geregelt haben, die eigentliche Verantwortung für die aktuell lange Verfahrensdauer der zwischenzeitlich unterschiedlich angekündigten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts tragen. Denn das diesbezüglich regelmäßig verrechtlichte Chaos, das sich also nicht verrechtlichen lässt, ist zwar regelmäßig - nicht zuletzt häufig durch den jeweiligen Wissenschaftlichen Dienst des Landtags - nachgewiesen worden. Aber zwischen jenem Nachweis und der Unterbindung solchen Rechtschaos besteht noch einmal ein gehöriger Unterschied, was den Besoldungsgesetzgebern bekannt ist und ein gewichtiger Grund für ihre entsprechenden Entscheidungen sein dürfte. Das ist bitter - und zwar ggf. auch für Karlsruhe selbst, da man dort sicherlich Besseres zu tun hat, als sich viele zeitraubende Gedanken machen zu müssen, wie man verhindert, was jedem klar ist, dass es nicht verhindert werden bräuchte, weil jeder weiß, dass es in jener Form und Höhe verfassungswidrig ist.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich gehe davon aus, dass Karlsruhe an verschiedenen Stellen der angekündigten Entscheidungen Worte finden wird, die es rechtfertigen, dass zwischen den letzten und den dann ergangenen Entscheidungen mehr als fünf Jahre liegen. Auch deshalb stecke ich die Kraft, Zeit und Arbeit in das Thema, die ich ihm widme.

Ergo ist weiterhin die Arbeit am Recht notwendig, auch wenn das zeitaufwändig und also eine langwierige Sache ist. Ex nihilo nihil fit.

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