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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Roberto12:
Ich sehe bei den Entwicklungen zur Besoldung psychologisch gewisse Parallelen zum Gardner Hype Cycle für Technologie - und danach wären wir in der aktuellen Diskussion wohl nun mitten in Phase 3 angekommen
Phasen des Hype Cycles:
1. Technologischer Auslöser (Technology Trigger); hier: Urteile des BVerfG
2. Gipfel der überzogenen Erwartungen (Peak of Inflated Expectations); hier: Musterberechnungen neuer Besoldung, Widersprüche
3. Tal der Enttäuschung (Trough of Disillusionment); hier: Tricks der Besolder, Urteile unterer Instanzen
4. Pfad der Erleuchtung (Slope of Enlightenment)
5. Plateau der Produktivität (Plateau of Productivity)
HansGeorg:
Ich finde dieses Forum überaus wertvoll. Jedoch wünsche ich mir, dass manch einer manchmal lieber einen zweiten Thread mit dem Titel "Gefühle und Meinungen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" eröffnet und dort seinen Beitrag kund tut. Es ist echt schwer geworden wertvolle Beiträge mitzubekommen, wenn man hier nicht täglich mitliest.
PolareuD:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 04.05.2025 10:59 ---
Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.
Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.
--- End quote ---
Volle Zustimmung, Swen. Wer will das etwas vorwärtsgeht, der sollte, besonders im Bundesbereich, endlich den Rechtsweg beschreiten und sich nicht wiederholend darüber echauffieren, dass nichts passiert oder den Kopf in den Sand stecken.
Floki:
Grundsätzlich Zustimmung, aber gerade auf Landesebene wird seit Jahren(-zehnten) der Rechtsweg beschritten, aber die Ergebnisse, ob positiv oder negativ, bleiben trotzdem aus.
SwenTanortsch:
Sie werden aber kommen, Floki, da es genauso ist, wie es PolareuD schreibt: Sachgerecht substantiierte Klagen werden am Ende in der heutigen Situation des Besoldungsrechts faktisch zwangsläufig zu Vorlagebeschlüssen führen müssen, die wiederum also in Karlsruhe anhängig werden.
Mit den angekündigten Entscheidungen in den "Pilotverfahren" kann für den Senat nach Darstellung des Berichterstatters keine Veranlassung mehr bestehen, nicht zu einer erheblich schnelleren Entscheidung in den anhängigen weit über 60 Normenkontrollverfahren aus zwölf Bundesländern zu gelangen. Das aber muss über kurz oder lang die besoldungsrechtlichen Regelungen betreffen - so wie sich seit 2020/21 die besoldungsrechlichen Regelungen genauso wie die Höhe des Besoldungsniveaus in fast allen Rechtskreisen im starken Maße verändert haben. Dass diese Veränderungen vielfach nicht sachgerecht waren, steht nicht auf einem anderen Blatt, sondern bildet die Kehrseite der Medaille. Auch darf man davon ausgehen, dass kein Besoldungsgesetzgeber sich darum reißt, in Zukunft im Zuge einer sachgerechten Besoldungsgesetzgebung die Grundgehaltssätze der Bediensteten erheblich anzuheben. Der Anspruch an die angekündigten Entscheidungen in den "Pilotverfahren" muss nun allerdings sein, dass genau das - die ungebrochene Fortführung heutige sachwidriger Entscheidungen - unterbunden wird.
Die Güte der angekündigten Entscheidungen wird sich an diesem Kriterium bemessen lassen müssen. Da das Bundesverfassungsgericht in Gestalt beider Senate kein Interesse daran haben kann, dass seine Alimentationsrechtsprechung für alle in der Bundesrepublik und Europa mit jedem neuen Fall gut sichtbar offen missachtet wird, muss man davon ausgehen, dass es im Interesse beider Senate liegt, diesen Zustand zu beenden. Denn in Anbetracht der Massivität der Missachtung eindeutiger Rechtsprechung dürfte die Alternative nur der Dammbruch sein. Eine solche "Kanalisierung" wäre folglich wertlos und könnte noch einmal weniger eine "Einhegung" zur Folge haben. Das aber dürfte alsbald die europäische Rechtsprechung auf den Plan rufen.
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