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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
Und?
Fakt ist, das bei einem Beamten das Dritte Kind nicht zu "Nettoeinkommensminderung" führen darf.
Das erste und zweite sehr wohl.
Fakt ist, dass bzgl. des zur verfügungstehenden Einkommens, der Beamte mit A9 in Gegenden mit teurer Lebenshaltung weniger haben darf als der mit A8 in günstigen Gegenden.
Was daran schwer zu verstehen ist, und wozu es dazu eine komplexes Verständnis benötigt?
keine Ahnung: Offenbar um Missstände zu verschleiern.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: WasDennNun am 07.12.2020 06:14 ---Und?
Fakt ist, das bei einem Beamten das Dritte Kind nicht zu "Nettoeinkommensminderung" führen darf.
Das erste und zweite sehr wohl.
Fakt ist, dass bzgl. des zur verfügungstehenden Einkommens, der Beamte mit A9 in Gegenden mit teurer Lebenshaltung weniger haben darf als der mit A8 in günstigen Gegenden.
Was daran schwer zu verstehen ist, und wozu es dazu eine komplexes Verständnis benötigt?
keine Ahnung: Offenbar um Missstände zu verschleiern.
--- End quote ---
Ich kann den Frust verstehen, der hinter Deinen Zeilen steht - denn jener packt mich ebenfalls verschiedentlich.
Aber für jenen ist nicht das BVerfG verantwortlich, denn das, was Du schreibst, ist sachlich falsch, weil so allgemein, dass darin nicht einmal mehr ansatzweise die vielfachen Rechtsnormen erkennbar sind, die es in der Abwägung der jeweiligen Rechtsgüter konkret zu beachten gilt.
Letztlich baust Du wiederkehrend Pappkameraden auf, die bequem zu durchlöchern sind, weil Du nicht einmal im Ansatz beachtest, was die BVerfG-Direktiven und die ihnen zugrunde liegenden Rechtsnormen aussagen. Du kannst das, was Du schreibst, glauben - aber mit der Rechtsprechung des BVerfG hat das alles nichts zu tun, weil es die von Dir beschriebenen Normen so nicht gibt. Denn das, was Du als Fakt wahrnimmst, ist Deine Vorstellung und tangiert deshalb die geltende Rechtsordnung nicht, da Deine Ansichten so nirgends kodifiziert sind.
WasDennNun:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 07.12.2020 09:15 ---Ich kann den Frust verstehen, der hinter Deinen Zeilen steht - denn jener packt mich ebenfalls verschiedentlich.
--- End quote ---
Frust habe ich mitnichten, da mich das ganze ja nicht berührt.
Ich kriege nur Hirnschmerz, wenn so unsinnig das Pferd nicht mal komplett von vorne aufgezäumt wird.
Und dies mit selbstgemachten Rechtsnormen begründet wird.
Auch wenn du meine genannten Fakten als sachlich falsch bezeichnest, so spiegeln sie aber die derzeitige Realität wieder. Egal warum und mit was begründet.
Und was spricht dagegen, dass man eine Besoldungssystematik entwickelt, die von dem Single ausgeht und dann die Zuschläge für die mit zu alimentierenden Anhand der vom BVerG vorgegeben Parameter entwickelt?
(Ab der 4 K Familien wird dieses ja anhand der Nettobetrachtung des dann zur Verfügung stehenden Einkommens vom Gericht gefordert.)
Es mit irgendwelche selbstgemachten Rechtsnormen, die man angeblich nicht anpassen kann oder die selbst auferlegte Betrachtung der 4 K Familie als Ausgangspunkt der Besoldungssystematik zu begründen, zeugt von eine eingeschränkte Sichtweise auf die Problematik.
Ich habe den Eindruck, dass für viele nur dagegen spricht, dass dann ja das Privileg, dass der Single mehr Geld bekommt als der Beamte mit Kinder dahin geht.
Und das die Besserstellung der Beamten in günstigen Wohngegenden gegenüber den Kollegen in teureren Wohngegenden dann auch flöten geht.
Ich finde es aber durchaus immer noch extrem faszinierend, dass die letzten 30 Jahre keiner bemerkt hat, dass die unteren Besoldungsgruppen unterhalb des Hartz 4 Niveaus lagen/liegen.
(Könnte daran liegen, dass diese in den relevanten Stufen meistens Single waren und somit nicht unter dem H4 Niveau waren)
Unterbezahlt:
Lasst uns bei der Sache bleiben. Die komplexe Rechtsprechung und Gesetzessystematik in dieser Sache kann ganz schwer in wenigen Sätzen pointiert dargestellt werden.
Wenn man sich kurzhält, ist man ganz schnell ein „Vereinfacher“, der wichtige Aspekte auslässt.
Stellt man wie SwenT die Dinge ausführlich und sprachlich gekonnt dar, wirkt es überfrachtet.
Ich bin für jeden zielführenden Beitrag dankbar!
Wir haben hier juristisch betrachtet eben keine einfache Erkältung, sondern eine sehr komplexe und finanziell äußerst brisante Problemstellung. Das ist auch der Grund weshalb sich momentan kein verantwortliches Ministerium so recht aus der Deckung wagt. Thüringen wird wohl die Blaupause liefern. Alle anderen warten ab und schauen sich das an. Das Zeitspiel scheint also bislang noch günstiger zu sein.
Ich erwarte zunächst offenkundig rechtswidrige Reparaturgesetze. Dann wartet man ab, wer dagegen klagt und hofft, dass die meisten Kollegen abwinken und es auf sich beruhen lassen. Die meisten Gewerkschaften haben ja schon den Rechtsschutz vorab ausgeschlossen. Es werden also nur wenige Kollegen sein, welche die Rechtsanwaltskosten selbst tragen möchten oder eine private Rechtsschutz haben und am Ende klagewillig sind. Die restlichen Ansprüche der mutlosen Widerspruchsführer sind dann verwirkt. Darauf spekulieren die... Der vorsätzliche Verfassungsbruch kommt die am Ende vermutlich billiger. Dann dauert es wieder Minimum zehn Jahre bis das BverfG erneut über die getroffenen Regelungen entscheidet und diese verwirft. Zur Pension darf man sich dann vielleicht auf eine Nachzahlung freuen. Vielleicht sind es auch die Urenkel. Ich traue den Dienstherrn zu, hier offensichtlich verfassungswidrig zu agieren und die Sache auszusitzen.
Wir dürfen das Wesentliche hier nicht außer Acht lassen:
Was können wir nun tun, außer uns hier inhaltlich um die Deutungshoheit zu streiten und auf neue Aufsätze von Dr. Stuttmann zu warten?
Politischer Druck liegt ja nun vor. Sogar die Gewerkschaften sind aufgewacht. In Berlin sind sogar übergreifende gemeinsame Bündnisse entstanden. Applaus… Flankiert werden sollte es durch neue Widersprüche. Wir haben Dezember! Bis zum 31.12 bleibt Zeit. Bitte aktiviert nochmal alle eure Kollegen. Auch wenn die bislang veröffentlichen Musterwidersprüche sehr kurz und knapp sind... Ich denke es sichert die Ansprüche.
Vielleicht können wir so zumindest konstruktiv an einer zeitnahen Lösung mitwirken!
Bastel:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 07.12.2020 14:01 --- Ich traue den Dienstherrn zu, hier offensichtlich verfassungswidrig zu agieren und die Sache auszusitzen.
--- End quote ---
Das ist wohl das wahrscheinlichste.
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