Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ozymandias:
--- Zitat von: GoodBye am 28.08.2025 14:54 ---Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447
--- End quote ---
Ist klar die Alternative. Es lässt sich leider sehr schlecht aus der Ferne beurteilen, womit man besser fährt.
Wenn man seine oder auch die Einkünfte des Partners nicht runter bekommen kann, kann man damit evtl. besser fahren. Aber das bedeutet erneut 4-5 Jahre Rechtstreit (in diesem Beispiel wg. 2k Euro).
Man benötigt auf jeden Fall eine Steuersoftware, die automatisch auch die Einzelveranlagung berechnet.
Ich kann nur dazu raten, wenn die Enormität der Nachzahlungen sich kristallisiert, sich mit dem Thema etwas genauer zu beschäftigen.
Die Wirtschaftswoche hatte zu Abfindungen (hier ähnlich für mehrjährige Tätigkeit) in der Vergangenheit gute Artikel zwecks Optimierungen, für Leute die sich selber einen Überblick verschaffen wollen. Auch die "Der Privatier" Webseite hat gute Infos zur Fünftelregelung und möglichen Optimierungen.
HansGeorg:
--- Zitat von: GoodBye am 28.08.2025 14:54 ---Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447
--- End quote ---
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das schon alleine aus Prinzip machen, wegen der bisherigen Fürsorge des Dienstherren in dem Thema.
Illunis:
--- Zitat von: HansGeorg am 28.08.2025 16:22 ---
--- Zitat von: GoodBye am 28.08.2025 14:54 ---Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447
--- End quote ---
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das schon alleine aus Prinzip machen, wegen der bisherigen Fürsorge des Dienstherren in dem Thema.
--- End quote ---
Ich auch, gibt dann ja auch noch andere Themen, wie z.B. unnötig gezahlte Zinsen usw. zu klären.
Befürchte aber, dass es beim nächsten Verfahren nochmal um das selbe Thema geht :-\
Tomcat7:
Weil der Begriff "3. Kind" hier gefallen ist:
Wie wird eigentlich begründet, dass Beamte mit 1 und 2 Kindern im Vergleich zu solchen mit 3 Kindern deutlich finanziell benachteiligt werden? Ich habe mal spaßeshalber einen verheirateten A14er mit 3 Kindern in BW durchgerechnet: Eheschließung = 175 € + 1. Kind = 153 € monatlich + 2. Kind = 153 € monatlich + 3. Kind = 989 € monatlich. :o :o :o :o Wir ist v. a. dieser Betrag fürs 3. Kind zu erklären? Ich dachte bislang immer, das seien "nur" 750 €, aber es scheint sogar noch mehr zu sein ...
Grüße
Tomcat
clarion:
Es gibt ein Urteil, dass die Grundbesoldung für Partner*in und bis zu zwei Kindern reichen muss. Ab dem dritten Kind müsste der Beamte unverhältnismäßig viel Geld für die Kinder aufwenden, so dass er selbst nicht mehr amtangemessene leben kann, daher gibt es für das dritte, vierte, fünfte Kind so viel mehr. Man kann Beamten mit Familiengründungsabsichten nur raten, gleich mit Drillingen anzufangen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version