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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:

--- Zitat von: NordWest am 30.08.2025 12:54 ---Maidowski hört ja Ende September am BVerfG auf, ist aber offenbar wichtigster Richter im Verfahren. Ich will ja nicht unken, aber doch gerne vorbereitet sein: Was passiert eigentlich, wenn es bis dahin keine Entscheidung gibt?

--- End quote ---

Zwischen Beschlussfassung und Veröffentlichung des Beschlusses vergehen gerne mal 2-3 Monate. Falls der Beschluss jetzt gefasst werden sollte, wird die Veröffentlichung voraussichtlich erst im November/Dezember erfolgen.

HansGeorg:

--- Zitat von: PolareuD am 30.08.2025 13:29 ---
--- Zitat von: NordWest am 30.08.2025 12:54 ---Maidowski hört ja Ende September am BVerfG auf, ist aber offenbar wichtigster Richter im Verfahren. Ich will ja nicht unken, aber doch gerne vorbereitet sein: Was passiert eigentlich, wenn es bis dahin keine Entscheidung gibt?

--- End quote ---

Zwischen Beschlussfassung und Veröffentlichung des Beschlusses vergehen gerne mal 2-3 Monate. Falls der Beschluss jetzt gefasst werden sollte, wird die Veröffentlichung voraussichtlich erst im November/Dezember erfolgen.

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Kann jemand erläutern warum das so ist?

VierBundeslaender:
Ich habe das nur vom Hören-Sagen, denke aber, dass das plausibel ist: Meines Wissens muss ein Verfahren, das mit den Personen A,B und C begonnen wurde, auch mit diesen beendet werden. Das bedeutet - wenn Maidowski vor Beschluss ausscheiden würde, müsste man vollständig von Neuem beginnen. Theoretisch möglich, praktisch ein Gesichtsverlust, den sich das Gericht nicht leisten kann, erst recht nicht nach der zurückgewiesenen Untätigkeitsrüge oder wie das hieß. Vieles spricht also dafür, dass vor seinem Ausscheiden der Beschluss gefasst wird.

Und dann hat man mir erzählt, dass das Bundesverfassungsgericht seine Beschlussbegründungen sprachlich überarbeiten lässt (angeblich das BVerwG nicht, was man wohl lesen würde) und genau das dürfte die Verzögerung erklären.

Wenn diese beiden Punkte richtig sind, heißt das, wir haben das Urteil im Herbst/Winter.

AltStrG:

--- Zitat von: LehrerBW am 30.08.2025 13:17 ---Hört er nicht Ende Oktober auf?

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Er kann nicht aufhören, solange kein Nachfolger gefunden wird. Eine Abberufung der Richter ist nicht vorgesehen; nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers fort

DrStrange:

--- Zitat von: AltStrG am 31.08.2025 02:34 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 30.08.2025 13:17 ---Hört er nicht Ende Oktober auf?

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Er kann nicht aufhören, solange kein Nachfolger gefunden wird. Eine Abberufung der Richter ist nicht vorgesehen; nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Geschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers fort

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Wie sieht es aus bei gesundheitlichen Gründen? Oder wenn der Berichterstatter verstirbt? Da gehts dann tatsächlich von vorne los?

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