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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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tinytoon:
Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch.

Die von mir genannten Verfahren sind 2025 geplant und das Jahr läuft ja noch. Zudem liegen im Bundesfaden einige Antwortschreiben vor, die darauf hindeuten, dass es hier zumindest eine Entscheidung geben wird. Selbiges hat das Mitglied ST hier ebenfalls prognostiziert.

Jetzt spricht der DBB-SH von einem weiteren Verfahren, welches „weitest fortgeschritten“ sei und sich verzögert. Woraus lässt sich ableiten, dass in diesem Jahr grundsätzlich keine Entscheidung mehr getroffen wird?

HansGeorg:

--- Zitat von: tinytoon am 08.10.2025 11:37 ---Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch.

Die von mir genannten Verfahren sind 2025 geplant und das Jahr läuft ja noch. Zudem liegen im Bundesfaden einige Antwortschreiben vor, die darauf hindeuten, dass es hier zumindest eine Entscheidung geben wird. Selbiges hat das Mitglied ST hier ebenfalls prognostiziert.

Jetzt spricht der DBB-SH von einem weiteren Verfahren, welches „weitest fortgeschritten“ sei und sich verzögert. Woraus lässt sich ableiten, dass in diesem Jahr grundsätzlich keine Entscheidung mehr getroffen wird?

--- End quote ---

Naja es standen auch letzte Jahr und das Jahr davor schon Entscheidungen im Jahresausblick, passiert ist dann nichts.

Nordlicht97:
Gehen wir mal von der unwahrscheinlichen Annahme aus, dass bis Dezember noch eine Entscheidung des BVerfG erfolgt.
Inwieweit ist es dann wahrscheinlich, dass die Gewerkschaften diese Entscheidung bei den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einsetzen?
Oder eher unwahrscheinlich, weils dann ja nur für die Beamten zählt?

Rheini:

--- Zitat von: Nordlicht97 am 08.10.2025 13:23 ---Gehen wir mal von der unwahrscheinlichen Annahme aus, dass bis Dezember noch eine Entscheidung des BVerfG erfolgt.
Inwieweit ist es dann wahrscheinlich, dass die Gewerkschaften diese Entscheidung bei den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einsetzen?
Oder eher unwahrscheinlich, weils dann ja nur für die Beamten zählt?

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M. M. nach zählt das direkt nur für die Beamten. Natürlich kann die Gewerkschaft ja die Parole ausrufen, eine Erhöhung ähnlich der Beamten (sofern die höher ist als das was die Gewerkschaft ohne BVerfG Beschluß im Sinn hat) zu bekommen. Ob es funktioniert oder nicht, werden die Verhandlungen zeigen. Mein Tipp wäre das je höher die Beamtenerhöhung ausfällt , desto geringer die Chancen der Gewerkschaft.

Ganz perfide wäre eine Aussage der DH das eine Tariferhöhung geringer ausfällt als geplant, weil die Beamten schon die Haushalte überbelasten.

Finanzer:

--- Zitat von: Rheini am 08.10.2025 13:32 ---
Ganz perfide wäre eine Aussage der DH das eine Tariferhöhung geringer ausfällt als geplant, weil die Beamten schon die Haushalte überbelasten.

--- End quote ---

Dazu wird es mit Sicherheit kommen, egal wie groß oder klein die Erhöhung für die Beamtenschaft ausfällt.

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