[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

Was die Wirkung angeht muss man sauber differenzieren:

Rückwirkung entfalten die Beschlüsse nur für die Widersprucht einlegenden Beamten des entsprechenden Bundeslandes. Vorwärtswirkung entfalten die Grundsätze der neuen Urteile aber für die anstehenden Besoldungsrunden aller Rechtskreise.

Interessant übrigens, dass Wöckel die Verfahren übernimmt: Ein erfahrener Verwaltungsrichter mit steiler Karriere - und einem langen Zeitraum bis zu seiner Pensionierung. Das würde ich durchaus als gelungene Wahl bezeichnen.

Verstehen kann ich auch, dass man erstmal weitere Altfälle aufarbeiten will, die dem Maidowski-Bescluss recht einfach folgen können. Eine Entscheidung zum Partnereinkommen wird damit weiterhin ausbleiben, dafür dürften die Entscheidungsfindungen und die Einarbeitung aber recht leicht sein - bei einem neuen Berichterstatter finde ich auch das nachvollziehbar, auch wenn es alles unangenehm lange dauert.

Was mich allerdings wundert und was ich nicht nachvollziehen kann: Warum führt man die Fragen aus Bremen, dem Saarland und SH nicht zu einem Verfahren zusammen? Natürlich gibt es Unterschiede, aber die gibt es auch in der Bewertung der Verfassungswidrigkeit verschiedener Besoldungsgruppen innerhalb eines Bundeslandes. Noch viel wichtiger aber: Warum führt man nicht wenigstens inenrhalb eines Bundeslandes viele Entscheidungsjahre zusammen, sondern urteilt in SH sogar ausschließlich über das Jahr 2007?! Eigentlich hätte ich mir auf Grundlage der vereinfachten Maidoski-Methode so etwas wie eine Art "Massenverfahren" gewünscht, bei dem mal alle Altfälle (bis zur Einführung des (Partnereinkommens) abgeräumt werden. Aber vermutlich möchte man vorher einige weitere Grundsatzfragen klären. Ich habe es selbst noch nicht geprüft, aber hoffe, dass nun auch für alleinstehende Beamte und Pensionäre die offenen Fragen geklärt werden in dieser Urteilsserie - hat da schon jemand einen Überblick?

Abschließend bleibt ein kleiner Beigeschmack bei der Feststellung, dass besonders einwohnerarme Bundesländer hier offenbar vorrangig behandelt werden. Warum gibt es zuerst Urteile ausgerechnet für Bremen, SH und das Saarland? Schon komisch.

NordWest

Zitat von: NordWest in Gestern um 23:36Ich habe es selbst noch nicht geprüft, aber hoffe, dass nun auch für alleinstehende Beamte und Pensionäre die offenen Fragen geklärt werden in dieser Urteilsserie - hat da schon jemand einen Überblick?

Ich habe inzwischen mal KI dazu befragt - demnach haben alle betroffenen Kläger mindestens zwei Kinder und sind im aktiven Dienst. Dann verstehe ich aber wirklich nicht, warum man nicht wesentlich breitere Klägergruppen zusammenfasst. Und wann will das BVerfG denn endlich mal die weiteren Betroffenen schützen?