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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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newT:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.12.2020 17:37 ---
--- Zitat von: newT am 20.12.2020 17:30 ---Ziemlich harter Tobak mit den massiv steigenden Familienzuschlägen ab Kind 3. In Anlage 4b wird ja diesmal tatsächlich die Besoldungsanpassung prozeduralisiert.

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Warum? Das ist doch exakt das, was das BVerG verlangt hat!

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Wenn du dich auf die Prozeduralisierung beziehst, war mein Erstaunen darauf bezogen, dass sich sehr viele Besoldungsgesetzgeber um diesen Umstand bisher gedrückt haben. Und bezüglich der Familienzuschläge herrscht ja immernoch ziemlich Uneinigkeit, ob eine einseitige Erhöhung der Fam.-Zuschläge nicht das Mindestabstandsgebot verletzt.

Chrisdus:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.12.2020 18:07 ---
--- Zitat von: newT am 20.12.2020 17:30 ---Was natürlich sofort ins Auge sticht, ist dass der Unterschied im Monatsbrutto zwischen A5 und A8 bezogen auf Verheiratete mit 2 Kindern auf 21€ abschmilzt. Das kann doch niemals mit dem Abstandsgebot vereinbar sein, oder?

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Während der Single A5 ja 636€ Netto über 115% Grenze hat und die 4k Fam 0€
Hat ja der A8 Single 831€ und die 4k Fam 40€
Also aus 200€ (netto) Abstand wird 40€ monatlich....
Mal sehe ob da jemand gegen Klagt.

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Da sind wir wieder bei der Diskussion, die nicht weiterführt.

Es geht bei der Betrachtung nicht um den Single, sondern um die 4-köpfige Familie (4-kF).

Es tut mir leid, aber ich verstehe immer noch nicht, warum immer wieder die Diskussion auf einen Single-Haushalt gelenkt wird. Es ist doch super, wenn ein Single in der aktuellen Betrachtung deutlich über H4 ist. Das ist kein Nachteil.
Was aber unbestreitbar durch das BVerfG-Urteil klar ist, ist, dass die 4-kF den Abstand zu H4 nicht erfüllt und die Besoldung angepasst werden muss. Und sie bildet derzeit die Grundlage für die Berechnung, nicht der Single.

Die anderen Parameter, die das Gefüge flankieren (Abstandsgebot der Stufen zueinander, etc.), bringen den Rest mit sich. Die Übersicht, was wie geregelt werden kann, ist im Aufsatz von Stuttmann gut dargestellt.

EinMecklenburger:
Mit A5 hat man genau die 115 Prozent. Und mit A8 hat man 115 Prozent plus eine Summe, die eher eine Rundungsdifferenz ist. Quasi drei Beförderungen für Umme. Kann das noch der Wertigkeit der Ämter angemessen sein?

WasDennNun:

--- Zitat von: newT am 20.12.2020 18:21 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.12.2020 17:37 ---
--- Zitat von: newT am 20.12.2020 17:30 ---Ziemlich harter Tobak mit den massiv steigenden Familienzuschlägen ab Kind 3. In Anlage 4b wird ja diesmal tatsächlich die Besoldungsanpassung prozeduralisiert.

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Warum? Das ist doch exakt das, was das BVerG verlangt hat!

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Wenn du dich auf die Prozeduralisierung beziehst, war mein Erstaunen darauf bezogen, dass sich sehr viele Besoldungsgesetzgeber um diesen Umstand bisher gedrückt haben. Und bezüglich der Familienzuschläge herrscht ja immernoch ziemlich Uneinigkeit, ob eine einseitige Erhöhung der Fam.-Zuschläge nicht das Mindestabstandsgebot verletzt.

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Inwiefern wäre hier eine einseitige Erhöhung der FamZuschläge gegeben?
Wieso haben sich Besoldungsgesetzgeber bisher um diesen Umstand gedrückt? Das Urteil ist doch noch recht frisch aus diesem Jahr (und gilt ja eigentlich nur für Richter mit mehr als zwei Kinder ;) )

WasDennNun:

--- Zitat von: Chrisdus am 20.12.2020 18:30 ---Was aber unbestreitbar durch das BVerfG-Urteil klar ist, ist, dass die 4-kF den Abstand zu H4 nicht erfüllt und die Besoldung angepasst werden muss.

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Richtig und wird sie ja auch.

--- Zitat ---Die anderen Parameter, die das Gefüge flankieren (Abstandsgebot der Stufen zueinander, etc.), bringen den Rest mit sich. Die Übersicht, was wie geregelt werden kann, ist im Aufsatz von Stuttmann gut dargestellt.

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Und Abstandsgebot wurde im Gesetz ja nur bezogen auf den Single betrachte.
Wahrscheinlich fehlerhaft.

Weswegen allerdings diese Differenzierung (unterschiedliche Höhe der FamZuschläge je nach Besoldung) nicht bei den 3+ Kind gemacht wurde, aber bei den Kinder 1-2 in einem solchen Ungleichgewicht, dass es die Besoldungshöher von A5-8  4-kF quasi Nivelliert, ist in der tat krass und man wird sehen, was die Gerichte daraus machen.
Bis zum 3. Kind kann ja offensichtlich vom Beamten verlangt werden, dass er für Kind und Kegel was von seiner Grundbesoldung abzwackt. Vielleicht ist es ja auch statthaft, dass die Höhe dieses Abzwackens auch ungleich hoch zwischen den Besoldungen sein darf ?

Dieser "Nettoabstand" zwischen A5 und A8 schrumpft ja mit dem 3,4,5 Kind noch weiter.

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