Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
newT:
--- Zitat von: Wohngebietsthorsten am 20.12.2020 13:10 ---Hier nochmal der Entwurf über das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021:
https://filehorst.de/d/dGnsyJhs
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Ziemlich harter Tobak mit den massiv steigenden Familienzuschlägen ab Kind 3. In Anlage 4b wird ja diesmal tatsächlich die Besoldungsanpassung prozeduralisiert.
Was natürlich sofort ins Auge sticht, ist dass der Unterschied im Monatsbrutto zwischen A5 und A8 bezogen auf Verheiratete mit 2 Kindern auf 21€ abschmilzt. Das kann doch niemals mit dem Abstandsgebot vereinbar sein, oder?
WasDennNun:
--- Zitat von: newT am 20.12.2020 17:30 ---Ziemlich harter Tobak mit den massiv steigenden Familienzuschlägen ab Kind 3. In Anlage 4b wird ja diesmal tatsächlich die Besoldungsanpassung prozeduralisiert.
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Warum? Das ist doch exakt das, was das BVerG verlangt hat!
Oder meinst du, dass sie sich auf die B5 steuerlich berufen und damit allen unteren einen noch größeren Schluck aus der Netto Buddel gönnen?
Und sie da eigentlich Geld sparen könnten, in dem sie diese FamZuschläge für die unteren Absenken?
Also ja harter Tobak, dass sie hier vollkommen ungerechtfertigt und unnötig das Geld mit der Gießkanne verschleudern. (i aus)
ds78:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 20.12.2020 09:46 ---
Es hat meines Wissens nach bislang kein Besoldungsgesetzgeber eine stichhaltige inhaltliche Begründung geliefert, weshalb die weggefallenen Besoldungsgruppen zuvor notwendig und zum Stichtag nicht mehr notwendig waren. Die Begründung war hingegen i.d.R., dass die vormalige Beachtung der dann weggefallenen untersten Besoldungsgruppen bei der Bestimmung des Grundsicherungsniveaus nicht realitätsgerecht sei, da jenen mit Blick auf die geringe Anzahl an entsprechenden Amtsinhabern allenfalls nur noch eine formale Bedeutung zugekommen sei.
....
Für höherwertige Ämter dürfte das allerdings jeweils anders aussehen, da sowohl die Wertigkeit der Ämter sowie formale Qualifikation als auch die qualitätssichernde Funktion der Alimentation zu beachten ist. So wird die Wertigkeit des Amtes insbesondere durch seine Verantwortung und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Ein weitergehender Wegfall von Besoldungsgruppen würde insofern das Besoldungsgefüge als Ganzes tangieren, insbesondere weil die davon betroffenen Zahlen andere sind: 2018 waren in Niedersachsen 330 Beamte nach A 5, 885 nach A 6 und 2.340 Beamte nach A 6 eingruppiert - soll heißen, da es eines sachlichen Grundes bedürfte, um nun noch weitere über A 4 hinausreichende Besoldungsgruppen wegfallen zu lassen, dieser aber nicht gegeben werden kann (Einsparungsziele sind für sich genommen kein sachlicher Grund), ist dieses Mittel verfassungskonoform in Niedersachsen ausgereizt.
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Vielen Dank für die Erläuterungen. Meine Fragen zielten genau darauf ab. Inwiefern werden die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verletzt, wenn hier ganze Laufbahnen bzw. Laufbahngruppen de facto abgeschafft und höhere Laufbahnen mit ihren Bildungsvoraussetzungen durch das Abschaffen ganzer Ämter quasi "entwertet" werden. Noch hat man sich ja immer wieder zu helfen gewusst, der eD wurde mit A5 gerade noch so beibehalten. Aber die Tendenz, dass auch A5 zukünftig nicht mehr ausreicht, um Abstände nach unten einzuhalten, zeichnet sich ja ab.
WasDennNun:
--- Zitat von: newT am 20.12.2020 17:30 ---Was natürlich sofort ins Auge sticht, ist dass der Unterschied im Monatsbrutto zwischen A5 und A8 bezogen auf Verheiratete mit 2 Kindern auf 21€ abschmilzt. Das kann doch niemals mit dem Abstandsgebot vereinbar sein, oder?
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Während der Single A5 ja 636€ Netto über 115% Grenze hat und die 4k Fam 0€
Hat ja der A8 Single 831€ und die 4k Fam 40€
Also aus 200€ (netto) Abstand wird 40€ monatlich....
Mal sehe ob da jemand gegen Klagt.
WasDennNun:
--- Zitat von: ds78 am 20.12.2020 18:03 --- Aber die Tendenz, dass auch A5 zukünftig nicht mehr ausreicht, um Abstände nach unten einzuhalten, zeichnet sich ja ab.
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Nein, A4 hat nach unten ja auch schon gereicht, das Problem sind die Kinder.
Oder war der A4 Single unter der 115% Grenze?
Man muss jetzt doch nur noch linear zu H4 und Tarifabschlüsse die Grundbesoldung und Kinderzuschläge anpassen, dann bleibt der Abstand doch sicher gewahrt (auch für A5)
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