Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
stressinger:
Wenn ich beginnend von 2009 mit den Erhöhungen durchrechne, komme ich für 2019 auf einen Grundgehaltssatz in R1 Stufe1 von 5006 Euro. Und das ist doch etwas mehr als die ca. 4480 in 2020, die 2019er Tabelle sehe ich hier nicht.
In der Annahme, dass ich richtig gerechnet habe, also ohne Gewähr.
emdy:
Seht mir nach, dass ich hier schreibe. Ich sehe mich im Kontext dieser Diskussion als Angehöriger des "17. Bundeslandes" Bund.
Mein Widerspruch wurde zurückgewiesen. Ich hatte den Musterwiderspruch aus NRW genutzt und eben den Bund als zuständigen Besoldungsgesetzgeber benannt.
Davon abgesehen dass sich der Klageweg nicht lohnen wird... Handelt es sich nicht um eine offensichtliche Fehlentscheidung der Bezügestelle, wenn sie ausführt, die Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit der Alimentation falle nicht in die eigene Zuständigkeit, gleichzeitig den Widerspruch aber nicht ruhend stellen will?
Für meine Bezügestelle ist es damit getan, dass die Bundesbesoldung "nicht mit der der Berliner Landesbeamten" zu vergleichen sei. Alles was etwas kognitive Anstrengung erfordert hätte wurde überlesen.
Strategie: Entwicklungen in 2021 abwarten und ggf. für 2021 erneut Widerspruch einlegen.
EinMecklenburger:
Da musst du unbedingt Klage erheben, oder nicht?
emdy:
Ich glaube nicht, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Die Zurückweisung des Widerspruchs wurde mit einer Prüfung der Bundesregierung aus 2018 begründet obwohl ich ein Urteil aus 2020 anführe... Da fällt einem nicht mehr viel ein. Dennoch liegt ja tatsächlich bislang nur zu Berlin und NRW ein BVerfG-Beschluss vor. Für den Rest sind wir NOCH auf Wohlwollen des Dienstherren angewiesen.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: emdy am 20.01.2021 22:34 ---Ich glaube nicht, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Die Zurückweisung des Widerspruchs wurde mit einer Prüfung der Bundesregierung aus 2018 begründet obwohl ich ein Urteil aus 2020 anführe... Da fällt einem nicht mehr viel ein. Dennoch liegt ja tatsächlich bislang nur zu Berlin und NRW ein BVerfG-Beschluss vor. Für den Rest sind wir NOCH auf Wohlwollen des Dienstherren angewiesen.
--- End quote ---
Sofern Du über eine Rechtschutzversicherung verfügst, würde ich mir an Deiner Stelle ebenfalls überlegen, eine Klage anzustrengen, da es um mehrere tausend Euro gehen wird (das VG Hamburg hat die Differenz zwischen Mindest- und Nettoalimentation im September letzten Jahres für das Jahr 2018 auf rund 5.700,- € beziffert; die Bruttobesoldungsdifferenzen zwischen Hamburg und dem Bund sind zugleich nicht allzu groß). Und so wie die Hamburger ist auch die Bundesbesoldung evident unangemessen, was genauso für alle weiteren Besoldungen im Lande (wie in der Vergangenheit gezeigt) gilt. Es wird in Deutschland kein Verwaltungsgericht mehr geben, das das anders entschiede.
Auch deshalb, so ist zu vermuten, führt der Bund nun sein bisheriges Handeln fort, indem er die eingehenden Widersprüche sachwidrig negativ bescheidet. Denn das wird für ihn in Anbetracht der wenigen Klagen, die im Anschluss gegen ihn geführt werden werden, noch einmal kostengünstiger sein als die Widersprüche ruhend zu stellen (was er eventuell ab jenem Moment tun würde, in dem das erste Klageverfahren gegen ihn entschieden und als Folge einen Vorlagebeschluss nach sich ziehen würde).
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