Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Woldemar:
--- Zitat von: BYL am 18.01.2021 19:35 ---Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung.
--- End quote ---
Ist denn die Aufzucht von Kindern, volkswirtschaftlich gesehen, keine "Leistung"?
Wer soll denn deine Pension dereinst erwirtschaften?
Aber klar, könnte man auch übers Kindergeld regeln (hätten sogar die Nicht-Beamten was von!). Müsste dann aber natürlich drastisch erhöht werden. ;-)
was_guckst_du:
--- Zitat von: Woldemar am 20.01.2021 00:32 ---...Aufzucht von Kindern....
--- End quote ---
...in welchem Jahrhundert hat man dich denn aufgezüchtet? :D
Dogmatikus:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.12.2020 11:40 ---Wer Stuttmann nicht kaufen will liest sich vielleicht mal hier rein:
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552
--- End quote ---
Ich möchte hier nochmal kurz drauf zu sprechen kommen: Darf man die Berechnungen des DRB LV Berlin so verstehen, dass die Grundgehaltssätze der Richter (sprich: R1, unterste Erfahrungsstufe) 2019 ganze 1,15 % höher hätten ausfallen müssen? Das wären ja nicht mal 50€ brutto.
Sollte dem so sein, wäre der Passus aus dem BVerfG-Beschluss, man habe keine Bestenauslese mehr betreiben können, natürlich eher komischer Natur. Mit 50€ brutto mehr wird man der Wirtschaft nicht plötzlich die Koryphäen abspenstig machen...
WasDennNun:
--- Zitat von: Dogmatikus am 20.01.2021 12:34 ---Sollte dem so sein, wäre der Passus aus dem BVerfG-Beschluss, man habe keine Bestenauslese mehr betreiben können, natürlich eher komischer Natur. Mit 50€ brutto mehr wird man der Wirtschaft nicht plötzlich die Koryphäen abspenstig machen...
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Ich glaube bisher hat sich noch keiner Gedanken gemacht, wie man diesen Passus in der Besoldung für Richter umsetzen könnte.
Im Bereich IT, da wird allerdings jetzt schon mit hohe Prämien und Zulagen für die Beamten dieses Problem angegangen.
Klar muss jedem allerdings sein, dass es eben nur einige Berufsgruppen sind, bei denen, aus monetären Gründen, die Bestenauslese seit Jahren nicht mehr gibt.
stressinger:
--- Zitat von: Dogmatikus am 20.01.2021 12:34 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 24.12.2020 11:40 ---Wer Stuttmann nicht kaufen will liest sich vielleicht mal hier rein:
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552
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Ich möchte hier nochmal kurz drauf zu sprechen kommen: Darf man die Berechnungen des DRB LV Berlin so verstehen, dass die Grundgehaltssätze der Richter (sprich: R1, unterste Erfahrungsstufe) 2019 ganze 1,15 % höher hätten ausfallen müssen? Das wären ja nicht mal 50€ brutto.
Sollte dem so sein, wäre der Passus aus dem BVerfG-Beschluss, man habe keine Bestenauslese mehr betreiben können, natürlich eher komischer Natur. Mit 50€ brutto mehr wird man der Wirtschaft nicht plötzlich die Koryphäen abspenstig machen...
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Ich verstehe das so, dass die 1,15% zusätzlich zu den Erhöhungen kommen, die ab 2009 in der Tabelle stehen. Also kumuliert, was insgesamt ja nicht 1,15% vom jetzigen Grundgehalt sind, sondern eben wesentlich mehr. Ausrechnen kann ich das allerdings nicht...
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