[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

justilegal

Man beachte aber Abs. 3. ... wenn die Kläger den Kostenvorschuss zurückbekommen, ,,verlieren" die Länder schon, oder?!

Malkav

Zitat von: justilegal in 27.08.2026 08:36Man beachte aber Abs. 3. ... wenn die Kläger den Kostenvorschuss zurückbekommen, ,,verlieren" die Länder schon, oder?!

Das Land gewinnt immer ;-)

Klar werden die (z.B. 2024 noch) 483,00 EUR dann im Jahr 2035 zurückgezahlt. Aber dann war das halt ein zinsloses Darlehen des Kläger an den Justizfiskus, welcher (zumindest bei Landesbeamten) Teil des Gesamtvermögens der Beklagten ist.

Das ist wie mit den berühmt berüchtigten Zwangsgeldern, welche die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit in Luftreinhalteverfahren (Fahrverbote alter Diesel etc.) gegen den Freistaat Bayern verhängt. Die zahlt dann der Etat des Verkehrsministeriums das Zwangsgeld an den Etat des Justizministeriums und das Finanzministerium rechnet diese dann intern gegeneinander auf  :o