[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

Der Betrag ist ein Scherz, über den lohnt sich das Diskutieren nicht.

Interessant ist, warum es trotzdem gemacht wird:
Welche Bedeutung hat die Nachzahlung für die Widersprüche 2025?
Wird NDS diese damit als erledigt betrachten, sofern die Beamten nicht erneut Widerspruch einlegen?

DerPauker

Genau daran hab ich auch gedacht, sofern ich es aber verstanden habe, müssen die Widersprüche immer im Haushaltsjahr erfolgen, 2025 ist ja vorbei, von daher eben wieder im Dezember 2026, hoffe ich.