[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Johnsmith

Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

P33t

Zitat von: Johnsmith in Heute um 13:25Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

Interessant ist, dass sich ein Bundesland überhaupt noch traut ein Gesetz verabschieden zu wollen, was die Richtlinien des BVerfG so gar nicht einhält. Das Gesetz wäre also per Definition verfassungswidrig und dürfte so nicht verabschiedet werden.

NordWest

Zitat von: Johnsmith in Heute um 13:25Interessant, dass Niedersachsen im Gesetzentwurf zunächst nur die erste Erhöhung zum 1.4.2026 berücksichtigt, die Erhöhungen 2027 und 2028 jedoch nicht.

Dies lässt vermuten, dass diese Erhöhungen in einem weiteren Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aufgehen werden...

Da muss man nichts vermuten, es steht explizit auf Seite 5:
"Die Übertragung der Erhöhungsschritte zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 bleiben einem
weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten. Im Rahmen dieses zukünftigen Gesetzesvorhabens wird
auch die Einhaltung der Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation, die das Bundesverfas-
sungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a.
-, veröffentlicht am 19. November 2025) aufgestellt hat, zu prüfen sein.
"

Wahrscheinlich hätte man die Einarbeitung des Urteils im Gegensatz zum Bund nicht rechtzeitig hinbekommen - und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass man die Bundestabelle und den Umgang damit erst abwarten wollte, bevor man eine eigene Reaktion tätigt. Daran wird man sich orientieren wollen. Gleichzeitig wollte man den Beamten nicht die 2,8% vorenthalten bis alle Arbeiten erledigt sind.

So nachvollziehbar das politisch ist - rechtlich ergibt sich in der Tat das Riesenproblem, dass hier ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden soll.