[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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clarion

Ich glaube ehe, dass der zuständige Referent aus dem hD im MF Hilfe braucht, um die verschiedenen Besolduungsideeen durch zu rechnen. Die primär gesuchte Qualifikation dürften wohl fortgeschrittene Excelkenntnisse sein.

Vielleicht nehme  die Bundesländer die jüngste Rechtsprechung endlich mal ernst und bemühen sich um eine verfassungsgemäße Besoldung. Allein die Nachberechnung für die Widerspruchsführer über die Jahrzehnte mit dem jeweiligen Lebenslauf dürfte ein riesiger Akt der Fleißarbeit werden.

GoodBye

Man scheint wohl das Thema Besoldung aus der Abteilung Haushalt herausgelöst zu haben. Was vielleicht ein positives Signal sein könnte...

lotsch

Zitat von: GoodBye in 31.12.2025 09:29Man scheint wohl das Thema Besoldung aus der Abteilung Haushalt herausgelöst zu haben. Was vielleicht ein positives Signal sein könnte...

Irgendwann kommt es wieder zurück in die Abteilung Haushalt.

GoodBye

Zitat von: lotsch in 31.12.2025 10:38Irgendwann kommt es wieder zurück in die Abteilung Haushalt.

Zur Ablehnung des Entwurfs


Finanzer

Gleich mal was neues im jungen Jahr:
Ich und meine Frau, beide Landesbeamten Hessen. Beide Widerspruch mit Einschreiben mit Rückschein an die Hessische Bezügestelle. Mein Rückschein kam korrekt im alten Jahr zurück, das Schreiben meiner Frau kam im neuen Jahr zurück, mit dem Hinweis, der Empfänger sei verzogen. Beide Briefe waren gleich addressiert und wurden zum gleichen Zeitpunkt bei der Post abgegeben.

Und nu? Widerspruchsfrist ist abgelaufen.

GoodBye

Wenn es den Nachweis gibt, dass an der offiziellen Adresse der Bezügestelle keine Zustellung eines rechtzeitig auf den Postweg gegebenen Schreibens erfolgen konnte, dann würde ich unverzüglich den Widerspruch i.S.e. "Wiedereinsetzung" wiederholen, mit dem Hinweis auf den Sachverhalt. Und hoffen, dass die Bezügestelle sich darauf einlässt.

Der Brief war in der Post. Für VA würde die Zugangsfiktion gelten. Du hast den Nachweis, dass der Brief zur Post gegeben wurde und der Zustellungsversuch offensichtlich misslungen ist, was erstmal m.E. nicht in deiner Sphäre liegt.

Rentenonkel

Wie GoodBye richtig formuliert hat, muss man jetzt unverzüglich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Verbindung mit dem Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 stellen. Dabei muss man Beweise (also Kopien des Einlieferungsbeleges und Kopie des Briefumschlages sowie Kopie des ursprünglichen Antrages) beifügen.

Vermutlich hatte die Dienststelle zwischen den Jahren geschlossen, daher konnte das Einschreiben mit Rückschein nicht zugestellt werden. Das mit Empfänger ist verzogen war bestimmt nur hilfsweise angekreuzt.

Ich hoffe nur, Du hast den ursprünglichen Widerspruch rechtzeitig vorher abgeschickt  ;)

Rheini

Zitat von: Rentenonkel in 06.01.2026 09:56Wie GoodBye richtig formuliert hat, muss man jetzt unverzüglich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Verbindung mit dem Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 stellen. Dabei muss man Beweise (also Kopien des Einlieferungsbeleges und Kopie des Briefumschlages sowie Kopie des ursprünglichen Antrages) beifügen.

Vermutlich hatte die Dienststelle zwischen den Jahren geschlossen, daher konnte das Einschreiben mit Rückschein nicht zugestellt werden. Das mit Empfänger ist verzogen war bestimmt nur hilfsweise angekreuzt.

Ich hoffe nur, Du hast den ursprünglichen Widerspruch rechtzeitig vorher abgeschickt  ;)

Im Zweifel kann man noch prüfen, ob der Dienstleister (Post) Schadensersatzpflichtig sein könnte.

Finanzer

Danke, so werde ich es machen. Widersprüche gingen beide am gleichen Tag raus, deshalb verwundert mich das unterschiedliche Ende...

Nächstes Jahr Fax :-)

Rheini

Zitat von: Finanzer in 06.01.2026 10:21Danke, so werde ich es machen. Widersprüche gingen beide am gleichen Tag raus, deshalb verwundert mich das unterschiedliche Ende...

Nächstes Jahr Fax :-)

Ich schicke diesen Brief immer Ende November/ Anfang Dezember los. Da hat man noch Zeit zu reagieren.