[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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PolareuD

Zitat von: Logio in 15.02.2024 08:26
In Brandenburg plant die Landesregierung offenbar keine 100-prozentige Übertragung des Tarifergebnisses, sondern mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht eine (positive) Abweichung.

Im laufenden Verfahren zum Nachtragshaushalt 2024 wurde im Ausschuss ein Änderungsantrag durch die Koalition eingereicht. Zitat aus der Begründung:

ZitatDie regelmäßige Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen ist gesetzlich angeordnet (§ 14 BbgBesG, § 2 Absatz 4 BbgBeamtVG). Zudem erfordert die Anpassung der Dienstbezüge eine Prüfung der brandenburgischen Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien einer amtsangemessenen Besoldung. Im Ergebnis dieser Prüfung besteht für das Jahr 2024 unabhängig von einer Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 auf die Besoldung und Versorgung zusätzlicher Nachsteuerungsbedarf bei der Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Kindern.

Die Landesregierung beabsichtigt daher, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der vorsieht, die Dienst- und Versorgungsbezüge entsprechend vorgezogen so zu erhöhen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gewährleistet wird.
[Hervorhebungen von mir.]

Gibt es zu der Meldung einen Link?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

smiteme

Gibt es eigentlich noch mal Neuigkeiten aus NRW, nach der FDP Anfrage wegen den wiederspüchen und dem Prüfungsaufgaben zu Besoldung?

Floki

Zitat von: smiteme in 16.02.2024 07:27
Gibt es eigentlich noch mal Neuigkeiten aus NRW, nach der FDP Anfrage wegen den wiederspüchen und dem Prüfungsaufgaben zu Besoldung?

Gespräch am 20.02.2024.

Logio

Zitat von: PolareuD in 15.02.2024 20:46
Zitat von: Logio in 15.02.2024 08:26
In Brandenburg plant die Landesregierung offenbar keine 100-prozentige Übertragung des Tarifergebnisses, sondern mit Verweis auf das Bundesverfassungsgericht eine (positive) Abweichung.

Im laufenden Verfahren zum Nachtragshaushalt 2024 wurde im Ausschuss ein Änderungsantrag durch die Koalition eingereicht. Zitat aus der Begründung:

ZitatDie regelmäßige Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen ist gesetzlich angeordnet (§ 14 BbgBesG, § 2 Absatz 4 BbgBeamtVG). Zudem erfordert die Anpassung der Dienstbezüge eine Prüfung der brandenburgischen Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien einer amtsangemessenen Besoldung. Im Ergebnis dieser Prüfung besteht für das Jahr 2024 unabhängig von einer Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 auf die Besoldung und Versorgung zusätzlicher Nachsteuerungsbedarf bei der Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Kindern.

Die Landesregierung beabsichtigt daher, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der vorsieht, die Dienst- und Versorgungsbezüge entsprechend vorgezogen so zu erhöhen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gewährleistet wird.
[Hervorhebungen von mir.]

Gibt es zu der Meldung einen Link?

Ist nicht wirklich eine Meldung, sondern aus der Begründung des beigefügten Änderungsantrages zum NTH, der gestern im Haushaltsausschuss angenommen wurde. 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Landtag sind nächste Woche.

Goldene Vier

Mal was Interessantes aus Berlin vom HPR, der in einer Stellungnahme an das BVerfG zu den Verfahren 2 BvL 5/18 - 9/18 mal Tacheles redet.... Passt perfekt zu fast allen Bundesländern  was die Weigerungshaltung der Anpassung betrifft und auch einen Seitenhieb auf die  Tricks mit den Ergänzungszuschlägen

https://www.berlin.de/hpr/_assets/stellungnahme_hpr_vom_30.01.2024.pdf?ts=1708019930

Und hier der Hintergrund der Stellungnahme

https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2024/hpr-aktuell-info-eine-vertane-chance-1417382.php

infabi

Aus meiner Sicht eine zielorientierte gute Stellungnahme. Neben den bekannten Kriterien zur Feststellung einer verfassungswidrigen Alimentation kommt ein neuer beachtenswerter Punkt dazu. So auch in Brandenburg. Das Grundrecht auf effektiven Rechtschutz, Treuepflicht vs. Streikverbot für Beamte wurde gezielt über Jahr ausgehebelt. Alle Besoldungsgesetzgeber  wissen, daß Klagen sehr sehr viel Geld kosten und keine Gewerkschaft Rechtschutz für einzelne Widerspruchsführer gewähren kann. Darüber ist das Verhalten der Besoldungsgesetzgeber einer Demokratie unwürdig (vgl. Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis gutachterliche Stellungnahme zum Sächsische Besoldungsgesetz).

Alles sieht danach aus, dass wir 2024 alle schlauer sein werden.

InternetistNeuland

Zitat von: infabi in 16.02.2024 18:32
Aus meiner Sicht eine zielorientierte gute Stellungnahme. Neben den bekannten Kriterien zur Feststellung einer verfassungswidrigen Alimentation kommt ein neuer beachtenswerter Punkt dazu. So auch in Brandenburg. Das Grundrecht auf effektiven Rechtschutz, Treuepflicht vs. Streikverbot für Beamte wurde gezielt über Jahr ausgehebelt. Alle Besoldungsgesetzgeber  wissen, daß Klagen sehr sehr viel Geld kosten und keine Gewerkschaft Rechtschutz für einzelne Widerspruchsführer gewähren kann. Darüber ist das Verhalten der Besoldungsgesetzgeber einer Demokratie unwürdig (vgl. Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis gutachterliche Stellungnahme zum Sächsische Besoldungsgesetz).

Alles sieht danach aus, dass wir 2024 alle schlauer sein werden.

Sehe ich anders. Für mich völlig unverständlich wieso die Stellungnahme von Dr. Schwan nicht mit angefügt wurde.

"mangelnder Unwille" auf Seite 6 ist leider auch falsch. Und das bei einem Schreiben ans Bundesverfassungsgericht...

infabi

Die Stellungnahme von Dr. Schwan wurde doch ans BVerfG geschickt oder? Wenn auch nicht durch den HPR in Berlin.

DJ79

Zitat von: smiteme in 13.12.2023 21:49
Hallo zusammen ich meine mal gelesen zu haben, das von Seiten des Finanzministers ein Prüfauftrag an an das FM gegangen ist, um zu überprüfen ob die Familienzuschläge anzupassen sind.

Resultierend aus der folgenden Anfrage der FDP

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6368.pdf

Hat evtl. Jemand noch mal was davon gehört, oder gelesen?

Es ist davon auszugehen, dass sich Marcus Optendrenk wieder stur stellen wird. Durch die absurd hohen Familienzuschläge konnte er sich einen schmalen Fuß machen und meint, die amtsangemessene Alimentation wäre damit erledigt. Dabei ist eine Besoldung, die nicht nach Leistung/Amt sondern nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist, verfassungswidrig. Dass ein kinderreicher A13er aufgrund der Familienzuschläge eine höhere Besoldung erhält, als ein kinderloser A16er, ist völlig absurd und nicht zu rechtfertigen und diskriminiert systematisch kinderlose Beamte.
Sollte sich Optendrenk hier nicht bewegen wollen, wird es zu zahlreichen Privatklagen kommen, die m.E. Erfolg haben könnten.

BeamteNI

Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

DrStrange

Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Mit dieser Argumentation könnte es nie Erhöhungen geben, da grundsätzlich kein Geld da ist. Man sieht aber ständig, dass das Geld doch da ist. Wofür auch immer.

BeamteNI

Zitat von: DrStrange in 18.02.2024 10:08
Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Mit dieser Argumentation könnte es nie Erhöhungen geben, da grundsätzlich kein Geld da ist. Man sieht aber ständig, dass das Geld doch da ist. Wofür auch immer.

Das kann man so sehen. Es ändert doch aber nichts daran, dass durch die Kinderzuschläge und den Wegfall der unteren Besoldungsgruppen, das Abstandsgebot geschaffen wurde.

DJ79

Zitat von: BeamteNI in 18.02.2024 10:02
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Familienzuschläge in dieser Höhe verschieben massiv die Lebenswirklichkeit zugunsten kinderreicher Beamter in teuren Großstädten, zumal ja noch das Kindergeld on Top gezahlt wird. Es die systematische Besserstellung einer Minderheit und damit eine diskriminierende Praxis. Es gibt einige Gründe, warum dies verfassungswidrig ist.

Grandia

Natürlich haben Kinderreiche Familien in A13 eine höhere Besoldung als A16 ohne Familie. Der Mindestabstand zu den Gruppen kann nicht durch Abstände zwischen Einzelfällen gelöst werden. Das ist ja absurd.
Was Natürlich nicht geht, ist dass in NI z.B. bis zu A9 für die ersten beiden Kids 100€ mehr alimentiert wird als ab A10, sodass A9=A10 bei einer 4-köpfigen Familie in beiden Fällen raus kommt.
Auch ist es bedenklich, dass in einigen Bundesländern das dritte und jedes weitere Kind besonders hoch alimentiert wird, in einigen Fällen um mehr als das doppelte im Vergleich zum 2. Kind.
Beamte sollten unbedingt 3 oder mehr Kinder bekommen, um amtsangemessenen alimentiert zu werden?

Reisinger850

In NRW kommt noch dazu, dass Ortszuschläge nur bei Familien mit Kindern gezahlt werden. Das allein kann doch nicht rechtens sein. Der qm Preis für Single-Haushalte ist ja sogar höher prozentual, es ist also absolut bodenlos...