[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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HABICHThatzweiH

Vielen Dank Swen,
wieder auf den Punkt gebracht.
Bin echt gespannt, wie es in der Sache weitergeht.
Gerade in Bayern, wo pauschal eine Summe x in die Berechnung miteinbezogen wird. Da geht es ja offensichtlich nur um Kosteneinsparungen.
Und auch in BW bin ich gespannt, ob und was man sich im neuen Gesetzentwurf einfallen lässt. Dort wurde 2022 noch kein "Partnereinkommen"  berücksichtigt. Zwei Jahre später hätte das ein großes "Gschmäckle", wenn es auf einmal auftauchen würde. Dieses wäre dann ja offensichtlich genauso nur dafür da, notwendige Erhöhungen zu umgehen.

Allgäuer

Sorry, aber irgendwie verstehe ich das mit dem Doppelverdienermodell und der Herdprämie noch nicht!?

Ohne das ich es gut heiße.... aber das eingeführte Doppelverdienermodell, gerade in Bayern, drängt doch gerade die Partner dazu, wieder Arbeiten zu gehen. Eine Herdprämie wäre es doch, wenn der Beamte einen Zuschlag erhält, sollte der Partner nicht arbeiten. Aber dem ist doch nicht so...??

Vielleicht ist es auch noch zu früh... ;)

HABICHThatzweiH

Zitat von: Allgäuer in 13.03.2024 08:39
Sorry, aber irgendwie verstehe ich das mit dem Doppelverdienermodell und der Herdprämie noch nicht!?

Ohne das ich es gut heiße.... aber das eingeführte Doppelverdienermodell, gerade in Bayern, drängt doch gerade die Partner dazu, wieder Arbeiten zu gehen. Eine Herdprämie wäre es doch, wenn der Beamte einen Zuschlag erhält, sollte der Partner nicht arbeiten. Aber dem ist doch nicht so...??

Vielleicht ist es auch noch zu früh... ;)
Eine Herdprämie wäre es sozusagen, wenn man nur mehr Geld bekommt, wenn man nachweisen kann, dass der Partner nichts oder geringer als der im Gesetz veranschlagte Betrag verdient.
So viel ich weiß, wird in Bayern einfach ein Pauschalbetrag als Partnereinkommen angesetzt, bei dem es egal ist, ob der Partner arbeitet oder nicht und wie viel Geld er verdient.
Diese Vorgehensweise dient meiner Meinung nach nur dazu, den 115 % Abstand in der Theorie einzuhalten, um keine weiteren Besoldungserhöhungen vornehmen zu müssen.
Aus meiner Sicht im Prinzip noch schlimmer als die Variante, bei der man zumindest mehr Geld bekommt, wenn man nachweisen kann, dass der Partner nichts verdient.

Hans Werner Mangold

Da bin ich mal gespannt, ob heute die Jahresvorschau für 2024 veröffentlicht wird.

Saggse

Zitat von: Allgäuer in 13.03.2024 08:39
Sorry, aber irgendwie verstehe ich das mit dem Doppelverdienermodell und der Herdprämie noch nicht!?

Ohne das ich es gut heiße.... aber das eingeführte Doppelverdienermodell, gerade in Bayern, drängt doch gerade die Partner dazu, wieder Arbeiten zu gehen. Eine Herdprämie wäre es doch, wenn der Beamte einen Zuschlag erhält, sollte der Partner nicht arbeiten. Aber dem ist doch nicht so...??
In Bayern mag das so sein - in Bremen sieht die Situation anders aus: Wenn hier der Ehepartner weniger als einen bestimmten Jahresbetrag an Einkommen erwirtschaftet, erhält der Beamte eine Zulage (vulgo "Herdprämie"), die glaube ich sogar vierstellige Monatsbeiträge erreichen kann. Dass ausgerechnet Die Grünen sowas in Regierungsverantwortung mittragen, finde ich reichlich grotesk.

Allgäuer

Zitat von: Saggse in 13.03.2024 09:01

In Bayern mag das so sein - in Bremen sieht die Situation anders aus: Wenn hier der Ehepartner weniger als einen bestimmten Jahresbetrag an Einkommen erwirtschaftet, erhält der Beamte eine Zulage (vulgo "Herdprämie"),

Da kann ich das mit der Herdprämie nachvollziehen. Aber wie gesagt, in Bayern frägt erst gar keiner nach dem Partnereinkommen - es ist eben einfach da!!  :D

Und natürlich dient dieses "Partnereinkommen" nur dazu, die Besoldung schön zu rechnen. Ist aber von der Realität weit entfernt!

Genau aus diesem Grund verstehe ich die Aussage von Swen derzeit noch nicht.

lotsch

Zitat von: SwenTanortsch in 12.03.2024 23:37

1) Mit der Einführung der §§ 41 ff in der Landesbesoldungsgesetz hat Rheinland-Pfalz am 18.06.2012 rückwirkend zum 01.01.2012 das Überwiegen von Doppelverdienerehen in der gesellschaftlichen Realität des Landes festgestellt und das zum Anlass genommen, kostenneutrale Umschichtungen im Besoldungsniveau vorzunehmen: Dazu wurde zunächst als Einsparung der Verheiratetenzuschlag auf 60 € halbiert, um zugleich das Ziel zu erfüllen, den Kindezuschlag in einer Umschichtung zu stärken; denn zugleich wurden die Kinderzuschläge für die ersten beiden Kinder um entsprechende Beträge erhöht, sodass das Land damit insgesamt keine Kosteneinsparungen vorgenommen hat:

Ich bezweifle, dass es sich hierbei um eine kostenneutrale Umschichtung handelt. Begründung: 1. Ich kenne die Besoldungsgesetzgeber und deren Motivation mittlerweile. Es geht nur um Kosteneinsparungen und sonst um nichts. 2. Sehr wahrscheinlich hat man die Einsparungen bei der Beamtenversorgung nicht berücksichtigt, oder bewusst verschwiegen.
Wer einmal vorsätzlich lügt, betrügt, verschleiert und hierüber konzertierte Absprachen trifft, dem vertraut man nicht mehr.

SwenTanortsch

Zitat von: lotsch in 13.03.2024 09:24
Zitat von: SwenTanortsch in 12.03.2024 23:37

1) Mit der Einführung der §§ 41 ff in der Landesbesoldungsgesetz hat Rheinland-Pfalz am 18.06.2012 rückwirkend zum 01.01.2012 das Überwiegen von Doppelverdienerehen in der gesellschaftlichen Realität des Landes festgestellt und das zum Anlass genommen, kostenneutrale Umschichtungen im Besoldungsniveau vorzunehmen: Dazu wurde zunächst als Einsparung der Verheiratetenzuschlag auf 60 € halbiert, um zugleich das Ziel zu erfüllen, den Kindezuschlag in einer Umschichtung zu stärken; denn zugleich wurden die Kinderzuschläge für die ersten beiden Kinder um entsprechende Beträge erhöht, sodass das Land damit insgesamt keine Kosteneinsparungen vorgenommen hat:

Ich bezweifle, dass es sich hierbei um eine kostenneutrale Umschichtung handelt. Begründung: 1. Ich kenne die Besoldungsgesetzgeber und deren Motivation mittlerweile. Es geht nur um Kosteneinsparungen und sonst um nichts. 2. Sehr wahrscheinlich hat man die Einsparungen bei der Beamtenversorgung nicht berücksichtigt, oder bewusst verschwiegen.
Wer einmal vorsätzlich lügt, betrügt, verschleiert und hierüber konzertierte Absprachen trifft, dem vertraut man nicht mehr.

Ich habe mir vor geraumer Zeit beide Fälle umfassender abgeschaut, lotsch, habe zwar zwischenzeitlich wie immer fast alles vergessen, weiß aber, dass die damaligen Umsetzungen offensichtlich sauber vollzogen worden und darüber hinaus sachlich nachvollziebar waren.

@ Keine Herdprämie in Bayern

Bezogen auf Bayern habt ihr, Habicht und Saggse, den Nagel auf den Kopf getroffen, so wie bspw. auch für Bremen oder Schleswig-Holstein oder Hamburg oder Niedersachsen oder durch weitere Änderungen Rheinland-Pfalz und alsbald dann auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. In diesen Rechtskreisen wird das Doppelverdiener-Modell als Vorgabe genutzt, um "Herdprämien" einzuführen, deren eigentlich Ziel es ist, dass der größte Teil der Ehepartner von Beamten für sie keine Anspruchsberechtigung hat oder sie nicht wahrnimmt.

@ kleri

Im Moment bin ich tatsächlich - nach und nach - an allen aktuellen Gesetzgebungsverfahren dran; Sachsen-Anhalt habe ich mir ebenfalls bereits ein wenig angeschaut, ohne hier jedoch schon in die Tiefe gegangen zu sein...

Epiin

#5858
Dass der niedersächsische Vorlagebeschluss in der Jahresvorausschau des Bundesverfassungsgerichts für 2024 nicht enthalten ist, überrascht mich doch ein wenig.

Epiin

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben auf seiner Homepge unter Pressemitteilungen den Jahresbericht 2023 veröffentlicht und darin auch die Jahresvorausschau 2024 bekanntgegeben.

Goldene Vier

Neue Verfahren, welche Richter Maidowski entscheiden will in 2024

Berlin 2 BvL 5/18 - 9/18

Aus 2023 bleibt drin  Bremen 2 BvL 2/16 bis 6/16

Raus sind:

Niedersachsen 2 BvL 5/19 und Schleswig-Holstein 2 BvL 13/18

matzl

Zitat von: Hans Werner Mangold in 13.03.2024 08:57
Da bin ich mal gespannt, ob heute die Jahresvorschau für 2024 veröffentlicht wird.

Die Jahresvorausschau für 2024 ist online.
Sie ist aber noch nicht verlinkt.
Wenn man den alten Link von 2023 nimmt und die Zahl 23 durch 24 ersetzt, kommt man drauf.
Also aus https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023_node.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html
machen.
Edit: In der Pressemitteilung ist der Link auch enthalten. Hatte ich übersehen.

LehrerBW

Welche Auswirkungen hat es dass NS und S-H rausgefallen sind?
Kann man das schon beurteilen?

Epiin

Im Jahresbericht steht "Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst unter anderem über Verfahren zur Besoldung in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein." Bleibt zu hoffen, dass Niedersachsen und weitere Bundesländer mit ,,unter anderen" aufgeführt sind.

Caesar42

Ich hätte gerne so einen Chef wie Stephan Weil! Dann müsste ich mir um meine amtsangemessene Allimentation keine Sorgen mehr machen. Lang lebe der Hannoversche SPD-Klüngel....

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Gehalt-von-Weils-Bueroleiterin-FAQ-zum-geforderten-U-Ausschuss,untersuchungsausschuss238.html

Das ist genau der Grund, warum ich im Freundeskreis immer wieder höre: "Ach ...IHR Beamte... was wollt ihr denn? IHR verdient ja soooo viel!"