[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

PolareuD

Zitat von: TPBE in 08.06.2024 00:53
Da Berlin mittlerweile aus Verzweiflung auch die Abkehr von Alleinverdiener-Modell beschlossen hat: wird das im Rahmen der (zu erwartenden) BVerfG-Rechtsprechung kassiert? Das Land Berlin erdreistet sich ja sogar, den Verheiratetenzuschlag zum 01.10.24 abzuschaffen.

Dann sehen die geplanten Erhöhungen aus den Tarif- und Besoldungsrunden plötzlich ganz anders (schlecht) aus.

Bei den angekündigten Beschlüssen des BVerfG geht es um die Jahre 2010-2015. In den BesG's hat ein Mehrverdienermodell keine Rolle gespielt, so dass es unwahrscheinlich ist, dass es in den angekündigten Beschlüssen um ein Mehrverdienermodell geht.

Der Wegfall des Verheiratetenzuschlages wäre, meiner Meinung nach, sogar zulässig. Brandenburg hat es vorgemacht und die freiwerden Finanzmittel genutzt um die Kinderzuschläge zu erhöhen. Das halte ich durchaus für zulässig, da der Ehepartner/in selbst auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt beitragen kann. Allerdings ist die Einführung eines fiktiven Familieneinkommens wahrscheinlich nicht statthaft.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

NordWest

Zitat von: PolareuD in 08.06.2024 09:21
Der Wegfall des Verheiratetenzuschlages wäre, meiner Meinung nach, sogar zulässig. Brandenburg hat es vorgemacht und die freiwerden Finanzmittel genutzt um die Kinderzuschläge zu erhöhen. Das halte ich durchaus für zulässig, da der Ehepartner/in selbst auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt beitragen kann. Allerdings ist die Einführung eines fiktiven Familieneinkommens wahrscheinlich nicht statthaft.

Das würde ich unterschreiben. Der Verheiratetenzuschlag dürfte nicht Teil althergebrachter Grundsätze des Beamtentums sein. Zudem wirkt er nicht mehr zeitgemäß, auch wenn das rechtlich irrelevant, sondern nur von politischer Relevanz ist. Das durch die Verfassung garantierte Mindesteinkommen eines Beamten aber am Einkommen seines Ehepartners zur bemessen... da merkt doch jeder sofort, dass das nicht statthaft sein kann.

Erinnert mich an das Cum-Ex-Getrickse. Dass man sich eine Steuer doppelt erstatten lässt oder vom Arbeitseinkommen von jemandem erstmal das Einkommen seines Partners abzieht - beides ist ähnlich absurd und kann offenkundig nur rechtswidrig sein.

Studienrat

Einsparungen durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlages werden nicht für amtsangemessene Alimentationen genutzt, sondern fließen in etwa Waffen. Das ist ja hier jedem klar. Deshalb sollen es lieber Verheiratete kriegen, als der Krieg.

BVerfGBeliever

Zitat von: Studienrat in 08.06.2024 17:20
Einsparungen durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlages werden nicht für amtsangemessene Alimentationen genutzt, sondern fließen in etwa Waffen. Das ist ja hier jedem klar. Deshalb sollen es lieber Verheiratete kriegen, als der Krieg.

Wie bitte?

1.) Man kann unterschiedliche Meinungen zum Verheiratetenzuschlag haben.
2.) Man kann unterschiedliche Meinungen darüber haben, ob wir die Ukraine gegenüber einem barbarischen Angriffskrieg (den sie ohne unsere Hilfe verlieren würde) mit allen Kräften unterstützen sollten, um weitaus schlimmeres "Unheil" zu verhindern.

Aber was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun?

TPBE

Zitat von: NordWest in 08.06.2024 16:53
Zitat von: PolareuD in 08.06.2024 09:21
Der Wegfall des Verheiratetenzuschlages wäre, meiner Meinung nach, sogar zulässig. Brandenburg hat es vorgemacht und die freiwerden Finanzmittel genutzt um die Kinderzuschläge zu erhöhen. Das halte ich durchaus für zulässig, da der Ehepartner/in selbst auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt beitragen kann. Allerdings ist die Einführung eines fiktiven Familieneinkommens wahrscheinlich nicht statthaft.

Das würde ich unterschreiben. Der Verheiratetenzuschlag dürfte nicht Teil althergebrachter Grundsätze des Beamtentums sein. Zudem wirkt er nicht mehr zeitgemäß, auch wenn das rechtlich irrelevant, sondern nur von politischer Relevanz ist. Das durch die Verfassung garantierte Mindesteinkommen eines Beamten aber am Einkommen seines Ehepartners zur bemessen... da merkt doch jeder sofort, dass das nicht statthaft sein kann.

Erinnert mich an das Cum-Ex-Getrickse. Dass man sich eine Steuer doppelt erstatten lässt oder vom Arbeitseinkommen von jemandem erstmal das Einkommen seines Partners abzieht - beides ist ähnlich absurd und kann offenkundig nur rechtswidrig sein.

Wenn der Zuschlag weggenommen / abgeschmolzen wird, dann fehlt letzten Ende Gehalt / Haushaltseinkommen. Wie will man eine faire Besoldung herstellen (gerade im Vergleich zu anderen Behörden / Bundesländern), wenn manche den Zuschlag bekommen, andere nicht? Zudem ist der Zuschlag eine Leistung dafür, dass man Verheiratet ist und als Beamter sozial gefestigt ist. Gleichzeitig diskriminiert man zudem auch Lebenspartnerschaften.

Dass das Einkommen des Partners angerechnet wird, stellt programmatisch und rechtlich die Eignung, Befähigung und Leistungsprinzipen aus Artikel 33 GG in Frage.


Floki

Da die Alimentation auch die Familien umfasst, ist dein Endergebnis richtig. Aber die Argumentation...uff... Alleinstehende sind sozial nicht gefestigt? Alleinstehende werden dann nicht auch diskriminiert ? Der Zuschlag ist sicherlich keine Leistung dafür und dafür auch gar nicht gedacht.   

Paterlexx

Zitat von: InternetistNeuland in 29.05.2024 19:26
Zitat von: Joulupukki in 28.05.2024 20:31
Die FHB will offenbar das letzte Tarifergebnis (TV-L) abweichend umsetzen, indem rückwirkend zum 01.10.2023 um 1,85 % linear, zum 01.11.2024 um 200 € pauschal und wiederum zum 01.02.2025 um 3,65 % linear erhöht wird.

In der heutigen Sitzung des Senats der FHB wurde eine Senatsvorlage mit dem Entwurf des "Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023/2024/2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" (BremBBVAnpG 2023/2024/2025) beschlossen.

Diese enthält u. a. in der Begründung des Gesetzes (ab S. 55 der PDF) die ausführlichen Einlassungen und Darstellungen zu den durchgeführten Prüfschritten nach der Prüfsystematik des BVferfG zur Sicherstellung einer amtsangemessen Alimentation.

Man ist offenbar der Ansicht, diese mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf sicherzustellen. ("Mit den geplanten Maßnahmen zur Anpassung der Bezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 und für die Jahre 2024 und 2025 wird eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt. Eine Unteralimentation ist bereits auf der ersten Prüfungsstufe zu verneinen."; vgl. S. 56 der PDF)

Vielleicht kann sich einer unserer Experten (Swen?) diese Ausführungen bei gegebener Lust/Laune/Zeit einmal anschauen und eine kurze Einschätzung geben. Und sei es nur zum eigenen Amüsement, denn das Ergebnis lässt zweifeln...

Witzig weil faktisch ein Alleinverdiener mit Partner und 2 Kindern in den unteren Besoldungsgruppen ja einen Bürgergeldbescheid in der Hand hält.

Das ist auch Fakt. Jedoch läuft die Berechnung des Bürgergeldes bei einem Beamten anders. Es wird erstmal gerechnet, was er mitbringt. Seine Kosten, wie Sozialeteilhabe etc. werden nicht berücksichtigt. Das macht für den SB auch überdurchschnittlich viel Arbeit. Muss ständig aktualisiert werden, von beiden Seiten. Der Staat hat sich lange rausgehalten bei den Beamten- sozial-schwachen Familien. Wenn ein Partner krank ist und nicht arbeiten kann, viel Spaß bei der Behörde. Das sollte sich ändern, nur versucht man es eben über Zuschläge und versucht gleichzeitig die Gehälter "gerade" zu biegen. Alles getrickse. Wenn ihr euch fragt, was man als Beamter tun kann? Macht mal eine Woche Dienstnachvorschrift. Was glaubt ihr, wie schnell die Politik wach wird? 

DaEx

Hi, im Zusammenhang mit der Mehrverdienerfamilie würde mich interessieren, ob es in den Ländern eine einheitlich Regelung zum angenommenen (netto) Hinzuverdienst des Partners gibt...

TPBE

Zitat von: Floki in 09.06.2024 11:57
Da die Alimentation auch die Familien umfasst, ist dein Endergebnis richtig. Aber die Argumentation...uff... Alleinstehende sind sozial nicht gefestigt? Alleinstehende werden dann nicht auch diskriminiert ? Der Zuschlag ist sicherlich keine Leistung dafür und dafür auch gar nicht gedacht.

Das war nicht die These oder Behauptung. Aktuell werden Alleinstehende nicht diskriminiert, da das Alimentierensmodell auf Alleinstehende ausgerichetet ist. Der Verheiratetenzuschlag ist eine familienpolitische Förderung, damit es mehr Familien/Lebenspartnerschaften gibt. Deswegen ein Zuschlag.

Wenn dieser wegfällt, dann fällt ein Lohnbestandteil weg. Warum sollte jemand dann heiraten oder sich ein Ehepartnereinkommen anrechnen lassen, wenn er als Single dann mehr oder gleichviel verdient? Das ist eine familientechnische Fehlentwicklung und öffnet den Korridor für weitere Kürzungen von Zuschlägen, ohne dafür eine grundgehalttechnische Gegenleistung zu bekommen.

Im Übrigen geht deine Argumentation auch in sofern fehl, als das JETZT Verheiratete den Zuschlag behalten und Singles ihn nicht bekommen.

Und ja, Singels sind sozial gefestigt, dass stellte keiner in Abrede außer dir. Mit einer Heirat/Familie on top muss sich das aber finanziell widerspiegeln im Gegensatz zum Single.

Floki

Schon dein zweiter Satz beinhaltet einen elementaren Fehler. Die nächsten beide Sätze sind auch falsch. Deswegen die ehrliche Frage, ob und inwieweit Du dich überhaupt mit Besoldung und Alimantstion befasst hast ? (Weder ist das die Grundlage für Zuschläge, noch ist derzeitige Alimrntation für Singles ausgelegt).

Ich stelle überhaupt nichts in Abrede, Du hast das mit deinen Ausführungen suggeriert. Ok, hast Du angeblich nicht gemeint, Thema erledigt. Welche Argumentation von mir meinst Du denn ? Bisher habe ich ja kein einziges vorgebracht?

PolareuD

Zitat von: TPBE in 09.06.2024 16:38
Das war nicht die These oder Behauptung. Aktuell werden Alleinstehende nicht diskriminiert, da das Alimentierensmodell auf Alleinstehende ausgerichetet ist. Der Verheiratetenzuschlag ist eine familienpolitische Förderung, damit es mehr Familien/Lebenspartnerschaften gibt. Deswegen ein Zuschlag.

Wenn dieser wegfällt, dann fällt ein Lohnbestandteil weg. Warum sollte jemand dann heiraten oder sich ein Ehepartnereinkommen anrechnen lassen, wenn er als Single dann mehr oder gleichviel verdient? Das ist eine familientechnische Fehlentwicklung und öffnet den Korridor für weitere Kürzungen von Zuschlägen, ohne dafür eine grundgehalttechnische Gegenleistung zu bekommen.


Das hat aus meiner Sicht nichts mit Familienförderung zu tun. Es gibt einen alimentativen Mehrbedarf bei Heirat. Um hier nicht die Besoldung für alle Beamten zu erhöhen, wurde seiner Zeit der Familienzuschlag Stufe 1 eingeführt. Ein ,,Relikt" aus Zeiten, in denen die Ehefrau meistens nicht berufstätig war.

Ungeachtet dessen, ist das natürlich für den betroffenen eine Besoldungskürzung bei Wegfall des FamZ Stufe 1. Das Problem würde sich aber vollständig relativieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber ihre Beamten amtsangemessen alimentieren würden. Die Fehlbeträge in der Grundbesoldung belaufen sich ja auf ca. 30%.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Floki

Zitat von: PolareuD in 09.06.2024 18:03
Zitat von: TPBE in 09.06.2024 16:38
Das war nicht die These oder Behauptung. Aktuell werden Alleinstehende nicht diskriminiert, da das Alimentierensmodell auf Alleinstehende ausgerichetet ist. Der Verheiratetenzuschlag ist eine familienpolitische Förderung, damit es mehr Familien/Lebenspartnerschaften gibt. Deswegen ein Zuschlag.

Wenn dieser wegfällt, dann fällt ein Lohnbestandteil weg. Warum sollte jemand dann heiraten oder sich ein Ehepartnereinkommen anrechnen lassen, wenn er als Single dann mehr oder gleichviel verdient? Das ist eine familientechnische Fehlentwicklung und öffnet den Korridor für weitere Kürzungen von Zuschlägen, ohne dafür eine grundgehalttechnische Gegenleistung zu bekommen.


Das hat aus meiner Sicht nichts mit Familienförderung zu tun. Es gibt einen alimentativen Mehrbedarf bei Heirat. Um hier nicht die Besoldung für alle Beamten zu erhöhen, wurde seiner Zeit der Familienzuschlag Stufe 1 eingeführt. Ein ,,Relikt" aus Zeiten, in denen die Ehefrau meistens nicht berufstätig war.

Ungeachtet dessen, ist das natürlich für den betroffenen eine Besoldungskürzung bei Wegfall des FamZ Stufe 1. Das Problem würde sich aber vollständig relativieren, wenn die Besoldungsgesetzgeber ihre Beamten amtsangemessen alimentieren würden. Die Fehlbeträge in der Grundbesoldung belaufen sich ja auf ca. 30%.
Stimmt.

Dominic231

Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.

Studienrat

Zitat von: Dominic231 in 09.06.2024 19:49
Das ist doch absoluter Schwachsinn. Und wer nicht verheiratet ist oder nicht heiraten möchte und eine Familie hat, der soll nichts bekommen. Wer Angestellter ist und verheiratet ist bekommt doch auch nichts. Oder? Wie wird denn dabei eine Familie gefördert? Verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es mir einer erklären? Das ist wirklich nichts gegen verheiratete Beamte.

Dann können wir dem Beamtenstaat ja gleich auflösen.

PolareuD

Aus Art. 33 (5) GG leitet sich ab, dass ein(e) Beamter/in und dessen Familie ein Leben lang amtsangemessen alimentiert werden muss. Für eine sogenannte Normalfamilie (4k) muss der Bedarf in erster Linie durch die Grundbesoldung gewährt werden. Die Familienzuschläge haben hier nur eine ergänzende Funktion und dürfen keinen signifikanten Anteil der Besoldung ausmachen. Erst ab dem 3. Kind besteht ein alimentativer Mehrbedarf.

Im Endeffekt müssten die Dienstherrn gar keine Familienzuschläge für die Normalkonstellation gewähren, sofern die Grundbesoldung so hoch bemessen ist, dass eine 4k-Familie amtsangemessene alimentiert ist. Um die Aufwendungen aus Steuermittel etwas zu limitieren wurden aber Familienzuschläge der Stufe 1 und 2 eingeführt. In der Form von vor 2021 wurde die Höhe der Zuschläge vom BVerfG nie gerügt, so dass man sie als mit Art. 33 (5) GG vereinbar betrachten kann.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"