[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Paterlexx

Zitat von: Ozymandias in 21.06.2024 14:13
Halbes Jahr rum, leider noch nichts vom BVerfG. Wochenausblick ist mal wieder leer.
Hoffentlich nächstes Halbjahr.

Ich verlink deinen Text hier, die nächsten 12 Jahre, alle halbe Jahr. :-)

Hans Werner Mangold

Es müsste auch im Interesse des BVerfG sein, alsbald eine Entscheidung zu treffen! Ansonsten wird das BVerfG nicht mehr Herr des Verfahrens! Der Berg an Verfahren wird immer größer. Allein dieses Jahr sind schon innerhalb weniger Monate mehrere Fälle aus Rheinland-Pfalz und Hamburg hinzugekommen. Und ein Ende ist nicht in Sicht!  :o

Paterlexx

Dann werden die leerstehenden Büros von Unternehmen angemietet und alle Aufgaben ausgelagert. In diesen Büros herrscht kein hoher Arbeitsdruck. Es ist bemerkenswert, dass sich wichtige Verfahren nicht beschleunigen lassen.

Warum ist das so? #Weil du ein Sklave bist, Neo!

Es ist möglich, dass die betreffenden Richter seit Jahren mitlesen und die Situation beobachten.

Am Ende könnte ein Urteil gefällt werden, das für alle zufriedenstellend ist. Doch die Realität könnte die Menschen einholen, und der Ausverkauf der Industrie sowie die Abwanderung der Unternehmen könnten ein Land hinterlassen, das stark abhängig von den USA ist. Ein Handelsembargo gegen China wird sein Übriges tun #Wirtschaftskrieg.

Bedeutet, der Staat wird der einzige Arbeitgeber sein und man wird sich nur noch selbst verwalten.
Wir sind auf einem guten Weg dahin.

Nur ob das Geld beim nächsten Inflationsschub noch was bringt, das ist die Frage.

Vom Grundsatz her wurden hier viele Möglichkeiten aufgezählt, wie das Gericht sauber und schnell entscheiden könnte. So darf es aber nicht laufen und sind wir ehrlich, eine zeitnahe Entscheidung würde uns alle überraschen und den Glauben an die Höhere Macht wiederherstellen. 





Malkav

Zitat von: Paterlexx in 22.06.2024 13:30
Es ist möglich, dass die betreffenden Richter seit Jahren mitlesen und die Situation beobachten.

Am Ende könnte ein Urteil gefällt werden, das für alle zufriedenstellend ist. Doch die Realität könnte die Menschen einholen, und der Ausverkauf der Industrie sowie die Abwanderung der Unternehmen könnten ein Land hinterlassen, das stark abhängig von den USA ist. Ein Handelsembargo gegen China wird sein Übriges tun #Wirtschaftskrieg.

[...]

Vom Grundsatz her wurden hier viele Möglichkeiten aufgezählt, wie das Gericht sauber und schnell entscheiden könnte. So darf es aber nicht laufen und sind wir ehrlich, eine zeitnahe Entscheidung würde uns alle überraschen und den Glauben an die Höhere Macht wiederherstellen.

Zumindest wurde Karlsruhe jüngst mal wieder auf die Füße getreten. So langsam scheinen auch die Damen und Herren in den Gewerkschaften ein wenig Puls zu haben.

(https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2024/2024-dbbsh_an_BVerfG.pdf)

Ob es was bringt, wird sich zeigen müssen, aber auf dem Verfahren aus SH brütet das BVerfG mittlerweile seit 2018 rum, nachdem das VG Schleswig seit 2007 auf dem Ausgangsverfahren gesessen hat.

Man muss sich ernsthaft fragen, was das BVerfG mit seiner Verfahrensgestaltung bezwecken möchte. Soll die Beamtenschaft und Fachöffentlichkeit Mürbe gemacht und Desinteresse erzeugt werden? Sowohl hier im Forum als auch in den einschlägigen Fachzeitschriften wird in letzter Zeit wenig fundiertes mehr veröffentlicht, da es ohne Entscheidungen als Karlsruhe müßig ist Wolkenschlösser zu bauen.

Ozymandias

Gutes Schreiben.
17 Jahre Warten sind für manche das halbe oder sogar ganze Berufsleben (z.B bei DU).

rs

So etwas zu lesen, ist einfach nur schockierend.
Es soll ja Menschen geben, die glauben, dass das BVerfG irgendwann mit einem bahnbrechenden Urteil um die Ecke kommt, das alle Probleme löst. Ich glaube das allerdings nicht.
Mir kommt es eher so vor, als ob man zwar weiß, dass manche Handhabe bei der Besoldung quasi illegal ist, allerdings gibt es derzeit Energien, die solche Entscheidungen zurückhalten. Ist aber nur meine private Meinung.
Solange die Geldschleusen nicht sehr weit geöffnet werden (Aufweichung Schuldenbremse oder gemeinsame europäische Schulden), wird es keine positiven Urteile für die Beamtenschaft aus Karlsruhe geben.
Wenn man dort zu Urteilen gezwungen wird, werden wir uns vielleicht eher wundern, welche Handhabungen der Besoldungsgesetzgeber alles für i.O. deklariert werden.

AR76

Zitat von: rs in 24.06.2024 13:14
So etwas zu lesen, ist einfach nur schockierend.
Es soll ja Menschen geben, die glauben, dass das BVerfG irgendwann mit einem bahnbrechenden Urteil um die Ecke kommt, das alle Probleme löst. Ich glaube das allerdings nicht.
Mir kommt es eher so vor, als ob man zwar weiß, dass manche Handhabe bei der Besoldung quasi illegal ist, allerdings gibt es derzeit Energien, die solche Entscheidungen zurückhalten. Ist aber nur meine private Meinung.
Solange die Geldschleusen nicht sehr weit geöffnet werden (Aufweichung Schuldenbremse oder gemeinsame europäische Schulden), wird es keine positiven Urteile für die Beamtenschaft aus Karlsruhe geben.
Wenn man dort zu Urteilen gezwungen wird, werden wir uns vielleicht eher wundern, welche Handhabungen der Besoldungsgesetzgeber alles für i.O. deklariert werden.

Ein Gericht sollte kaum nach Haushaltslage entscheiden, sondern nach Gesetzen und deren Auslegung ;)

Malkav

Falls es nicht so traurig wäre, käme man aus dem lachen nicht raus.

"Heinold-Nachfolge: Silke Schneider soll neue Finanzministerin werden"

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/heinold-nachfolge-silke-schneider-soll-neue-finanzministerin-werden-PPTX2XQM6ZADVNWXBBUITXKXXY.html

Jetzt müssen in SH schon (Landes-)Verfassungsrichterinnen zu Finanzministerinnen gemacht werden, um das Problem der amtsangemessenen Alimentation anzugehen  ;D  Dass die Kieler Nachrichten zur Bebilderung des Artikels auch noch ein Bild von Dr. Schneider nimmt, auf welcher sie ausgerechnet die Robe einer Verfassungsrichterin trägt, ist an Ironie kaum zu überbieten (, außer die Dame würde uns jetzt alle überraschen ::)).

InternetistNeuland

Zitat von: Ozymandias in 24.06.2024 11:28
Gutes Schreiben.
17 Jahre Warten sind für manche das halbe oder sogar ganze Berufsleben (z.B bei DU).

Könnte das Gericht nicht eine Vorabentscheidung fällen und die Begründung einfach nachreichen wenn diese so lange dauert? Von mir aus auch erst in 15 Jahren... Mit dem Urteil könnten zumindest schon Ansprüche geltend gemacht werden.

PushPull

Ich muss noch mal fragen. Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf amtsangemessene Alimentation besteht, wieso müssen Beamtinnen und Beamte dann jedes Jahr einen Widerspruch einreichen? Man könnte den Druck ja auch erhöhen, indem man als BVerfG sagt: diese und zukünftige Entscheidungen hierzu betreffen automatisch alle Beamtinnen und Beamte. Ich glaube, dann sind wir das Problem zu weiten Teilen auch los, da es eine unausgesprochene Wahrheit zu sein scheint, dass Länder und Bund bewusst unteralimentieren, um über Jahre Millionen zu sparen. Die Widerspruchsquoten dürften ja auch sehr gering sein.

squatty

Ohne Verfassungsrechtler zu sein würde ich vermuten, dass unser Recht eine solche Möglichkeit nicht vorsieht. Das BVerG setzt ja auch keinen Betrag fest, sondern nur Parameter.

Ich habe irgendwo die Zahl von 3500 Widersprüchen in Bayern aufgeschnappt. Bei aktuell knapp 230.000 Beamten wäre das eine sehr beschauliche Zahl. Bei mir an der Dienststelle haben von denen die Widerspruch eingelegt haben dann etwa die Hälfte auch geklagt. Wenn das dem bayernweiten Schnitt entspricht, dann spart bewusstes Nicht-an-Gesetze-halten wohl wirklich jede menge Geld.

uw147

Zitat von: PushPull in 27.06.2024 08:31
[...]Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf amtsangemessene Alimentation besteht, wieso müssen Beamtinnen und Beamte dann jedes Jahr einen Widerspruch einreichen?[...]

Das stammt aus der Rechtsprechung des BVerfG selbst und wird aus der Treuepflicht der Beamten abgeleitet. Durch diese sei es erforderlich, dass die Beamten sich aktiv mit den statthaften Rechtsbehelfen zeitnah gegen ihre Bezüge wehren (zeitnah = jährlich wiederholen). Begründet wird das damit, dass der Dienstherr nicht im Unklaren gelassen werden soll, in wie vielen Fällen ggf. Nachzahlungen erforderlich werden und er somit entsprechende Vorkehrungen bei der Haushaltsaufstellung treffen soll.

Ozymandias

Ist halt die theoretische Rechtsprechung des BVerfG.
In der Praxis interessiert es die Haushälter sehr wenig und es werden auch keine Haushaltsrisiken wegen Nachzahlungen ausgewiesen. Gab es höchstens bei den Sonderzahlungen, wo die Summe bekannt war, um die es ging.

Mit der derzeitigen Linie, u.a. dass die Besoldung nach den Reparaturgesetzen verfassungsgemäß ist können auch gar keine Haushaltsrisiken ausgewiesen werden. Der Gesetzgeber weiß selber gar nicht mehr, wie hoch eine verfassungsgemäße Besoldung aussehen muss.

Dogmatikus

Zitat von: Ozymandias in 27.06.2024 23:24
[...] Der Gesetzgeber weiß selber gar nicht mehr, wie hoch eine verfassungsgemäße Besoldung aussehen muss.

Ich bin ziemlich sicher, dass die durchaus wissen, von welcher Höhe man zumindest ungefähr spricht. Das ist ja auch keine höhere Mathematik, sondern Fleißarbeit und Tabellen-Erstellen. Da wird es schon entsprechende Berechnungen gegeben haben, nur: Die passen nicht zu dem, was man gerne entscheiden möchte, deswegen rechnet man sich das alles schön und tut so, als passt das dann.

MitleserBW

Hierzu ein interessanter Auszug aus dem aktuellen Gesetzesentwurf BW:

"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."


So wie ich das verstehe sagt man damit aus, dass man vielleicht gar nicht verfassungsrechtlich besolden darf, weil man sich damit Neuverschulden könnte.  :)