[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Verwaltungsgedöns

Ein Paradoxon. Das ich das noch erleben darf. :D

Illunis

Zitat von: MitleserBW in 28.06.2024 08:37
Hierzu ein interessanter Auszug aus dem aktuellen Gesetzesentwurf BW:

"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."


So wie ich das verstehe sagt man damit aus, dass man vielleicht gar nicht verfassungsrechtlich besolden darf, weil man sich damit Neuverschulden könnte.  :)

Nur wenn jeder einzelne ausgegebene Cent auf die Goldwaage gelegt und abgewogen würde. Solang es z.B. noch Staatsempfänge wie bei den Wagnerfestspielen gibt wird die Begründung warum an der Besoldung gespart werden sollte schwierig

PushPull

Zitat von: uw147 in 27.06.2024 23:16

Das stammt aus der Rechtsprechung des BVerfG selbst und wird aus der Treuepflicht der Beamten abgeleitet. Durch diese sei es erforderlich, dass die Beamten sich aktiv mit den statthaften Rechtsbehelfen zeitnah gegen ihre Bezüge wehren (zeitnah = jährlich wiederholen). Begründet wird das damit, dass der Dienstherr nicht im Unklaren gelassen werden soll, in wie vielen Fällen ggf. Nachzahlungen erforderlich werden und er somit entsprechende Vorkehrungen bei der Haushaltsaufstellung treffen soll.

Wahnsinn. Könnte man ja auch umgekehrt begründen, indem man auf die Fürsorgepflicht des Dienstherren verweist, der sicherstellen muss, dass er seine Beamten angemessen alimentiert.

VierBundeslaender

Zitat von: MitleserBW in 28.06.2024 08:37
"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."

Warum sollte diese Argumentation nicht auch fürs Bürgergeld gelten: "Im Ausnahmefall kann wegen des Verbots der Neuverschuldung das Bürgergeld gesenkt werden"?

Also so einfach wird das nicht gehen. Da muss man schon verschiedene Rechtsgüter abwägen und das BVerfG (ich weiß, wir warten alle) hat seinerzeit klar gesagt, dass Beamte kein Sonderopfer bringen dürfen. Das da oben aber wäre ein Sonderopfer.

Taigawolf

Zitat von: VierBundeslaender in 28.06.2024 10:29
Zitat von: MitleserBW in 28.06.2024 08:37
"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."

Warum sollte diese Argumentation nicht auch fürs Bürgergeld gelten: "Im Ausnahmefall kann wegen des Verbots der Neuverschuldung das Bürgergeld gesenkt werden"?

Also so einfach wird das nicht gehen. Da muss man schon verschiedene Rechtsgüter abwägen und das BVerfG (ich weiß, wir warten alle) hat seinerzeit klar gesagt, dass Beamte kein Sonderopfer bringen dürfen. Das da oben aber wäre ein Sonderopfer.

Naja, vor allem wird sich halt wieder das rausgepickt, was einem gerade in den Kram passt. Es gibt ja ebenso Urteile des BVerfG, die eindeutig sagen, dass die Besoldung nicht von der Kassenlage abhängig gemacht werden kann und darf.

Insofern ist das einfach eine Unverschämtheit, um Geld auf Kosten der Beamten zu sparen.

"Im Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein".

Uhm... BVerfG sagt nein.

Ozymandias

Haha, hat BW das ohne Ernst geschrieben?
Die haben echt nicht mehr alle Schrauben locker und die ganze Gerichtsbarkeit ist nach dem SG Karlsruhe Urteil mehr als suspekt.

Alexander79

Naja ... B-W hat "wenigstens" die Möglichkeit geschrieben das eine Alleinverdienerfamilie einen Ausgleichszuschlag bekommt.
Nun müssten nur rund 30% der Ehepartner aufhören zu arbeiten dann ist plötzlich die Alleinverdienerehe wieder das vorherschende Verdienermodell.  8)

LehrerBW

Zitat von: Alexander79 in 29.06.2024 09:35
Naja ... B-W hat "wenigstens" die Möglichkeit geschrieben das eine Alleinverdienerfamilie einen Ausgleichszuschlag bekommt.
Nun müssten nur rund 30% der Ehepartner aufhören zu arbeiten dann ist plötzlich die Alleinverdienerehe wieder das vorherschende Verdienermodell.  8)

Den Ausgleich gibt's unter Missachtung des Abstandsgebots nur für die unteren Besoldungsgruppen bei 2 Kindern.
Für A7/1 sinds noch 340€
Für A10/1 noch glorreiche 15€

Für nur ein Kind ist schon nach A9/1 Feierabend

Die Frechheit bei BW ist wirklich, dass sie seit zwei Jahren die mangelnde Mindestalimentation durch nach oben abschmelzende Zusatzbeiträge ausgleichen anstatt die Zusatzbeiträge in die unterste Grundbesoldung der untersten Besoldungsgruppe  einzupflegen und dann entsprechend des Abstandsgebots nach oben hin anzugleichen.
So sieht es das Besoldungsrecht nämlich eigentlich vor.

AndreasS

Zur Info:
aus Drucksache 20/11984:

...
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

Übersicht 6 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen
vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Bundestag wolle beschließen,
von einer Stellungnahme und/oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der anliegenden Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Berlin, den 26. Juni 2024

...
2 BvL 20/17,
2 BvL 21/17
Konkrete Normenkontrollen
Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Vorschriften zur Beamtenbesoldung im Land Berlin betreffend die Besoldungsgruppen A7 bis A9 in den Jahren 2009 bis 2016 in einer gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstoßenden Weise verfassungswidrig zu niedrig bemessen waren.

– Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg jeweils vom 11. Oktober 2017 (Az.: OVG 4 B
33.12, OVG 4 B 34.12) -
...

Die letzte Beschlussempfehlung, die ich im Kontext hierzu finden konnte, war die Beschlussempfehlung vom 20.02.2019 (Drucksache 19/7933) zum Verfahren 2 BvL 4/18. Also über ein Jahr vor dem Urteil aus Karlsruhe.




LehrerBW


AndreasS

Wenn der zeitliche Ablauf ebenso sein sollte, wie beim Beschluss 2BvL 4/18 aus 2020, also Verzicht auf eine Stellungnahme im Anschluss Beschluss durch BVerfG, dann würde eventuell erst im nächsten Jahr ein Urteil gefällt werden, theoretisch.


Paterlexx

Es wird immer wieder nur hin und her geschoben, ohne eine endgültige Entscheidung zu treffen. Es ist beunruhigend, dass es in Deutschland kein klares Ja oder Nein mehr gibt.Ein einfaches Richtig oder Falsch hilft niemandem weiter. Ich erwarte noch immer eine Erklärung, in der es heißt, dass die Entscheidungsträger vor zehn Jahren keine sinnvollen Entscheidungen bezüglich der aA getroffen haben. Nun müssen die Vorgänge wieder an die aktuellen Landesregierungen zurückgegeben werden.

Verfahren beendet.
Oder die "COMPUTERSYSTEME" stürzen ab und die Behörden haben keinen Nachweis mehr über die "Stunden und Gehälter".... Jeder muss seine Ansprüche mit Papier vor der Behörde belegen. Rückwirkend auf 10 Jahre unter Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen. Wer sich verrechnet hat, verzichtet auf eine Nachzahlung.
 ;D :D ;)

Dogmatikus

Man kann das aber auch positiv lesen: Es möge von einer SN/einem Beitritt abgesehen werden, weil der Rechtsausschuss keine Argumente gefunden hat, die für das Vorliegen einer amtsangemessenen Besoldung sprechen, ohne zu lügen/Blödsinn zu schreiben.

Vielleicht hat es aber auch wieder ganz andere, rein praktische Gründe. Wer weiß.

Ich hab innerlich schon halb abgeschlossen mit dem Thema. Ich werde weiterhin meine Widersprüche einlegen und schauen, was passiert. Allerdings suchen meine Frau und ich JETZT nach einer größeren Wohnung, weil wir uns JETZT Gedanken über Nachwuchs machen. Und bereits JETZT werden die EStA- und OStA-Stellen bei uns in der Behörde nicht mehr besetzt, weil sich keiner für die paar Penunzen mehr im Monat nochmal mehr Stress und Verantwortung aussetzen will.

So gehts übrigens JETZT nahezu jedem meiner Kollegen Ende 20 bis Mitte 30. Man spürt bei einigen, dass sie aufgrund der frustrierenden Lage (goldener Käfig) vor der "inneren Kündigung" stehen. Ich kann es keinem mehr verdenken.

Wenn das BVerfG dann in 30 Jahren über meine Ansprüche entscheidet, kann ich mir damit ja vielleicht eine Garage auf Mallorca als Alterswohnsitz mit der inflationsbereinigten Nachzahlung leisten. Falls es Mallorca dann noch gibt.

Rheini

Zitat von: Taigawolf in 28.06.2024 11:22
Zitat von: VierBundeslaender in 28.06.2024 10:29
Zitat von: MitleserBW in 28.06.2024 08:37
"Auf einer dritten Prüfungsstufe ist
gegebenenfalls eine Abwägung mit kollidierenden verfassungsrechtlichen
Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung herbeizuführen; im
Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."

Warum sollte diese Argumentation nicht auch fürs Bürgergeld gelten: "Im Ausnahmefall kann wegen des Verbots der Neuverschuldung das Bürgergeld gesenkt werden"?

Also so einfach wird das nicht gehen. Da muss man schon verschiedene Rechtsgüter abwägen und das BVerfG (ich weiß, wir warten alle) hat seinerzeit klar gesagt, dass Beamte kein Sonderopfer bringen dürfen. Das da oben aber wäre ein Sonderopfer.

Naja, vor allem wird sich halt wieder das rausgepickt, was einem gerade in den Kram passt. Es gibt ja ebenso Urteile des BVerfG, die eindeutig sagen, dass die Besoldung nicht von der Kassenlage abhängig gemacht werden kann und darf.

Insofern ist das einfach eine Unverschämtheit, um Geld auf Kosten der Beamten zu sparen.

"Im Ausnahmefall kann eine Unteralimentation verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein".

Uhm... BVerfG sagt nein.

Aus meiner Sicht doch in einem Ausnahmefall. Nämlich dann, wenn alle Opfer bringen müssen. Ansonsten siehe "Sonderopfer".

A9A10A11A12A13

Zitat von: AndreasS in 29.06.2024 15:24
Zur Info: aus Drucksache 20/11984: ...

Es ist doch hier ein Länderforum, daher Bundesrat Drucksache 149/24 vom 26.04.24 (mit gleichem Beschluss).

die zweimonatigen Nachzügler zeigen u.a. wie bräsig die Bundespolitik/-verwaltung derzeit ist? (mit welcher Frist zur Stellungnahme wurde denn gebeten?)