[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Grandia

Zitat von: Paterlexx in 20.10.2024 12:01
Zitat von: LehrerBW in 19.10.2024 20:12
Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen...bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

Wenn Angestellte die Gehälter der Beamten verhandeln, ergeben sich daraus interessante Dynamiken. Ab der Besoldungsstufe A11 scheint die Gehaltsstruktur im Vergleich zu den Abständen zum Bürgergeld ,,gerecht" zu sein – allerdings nur, wenn man die niedrigeren Dienstgrade außer Acht lässt. Diese Diskrepanz ist im Wesentlichen das Resultat jahrzehntelanger prozentualer Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ab A11 die Gehälter signifikant stärker stiegen.

Inzwischen halte ich es für sinnvoll, von den klassischen Gehaltsverhandlungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Gehälter an einem festen Bezugspunkt auszurichten. Beispielsweise könnte man die Grundlage für Beamtengehälter bei 115 % des Einkommens einer Einverdiener-Familie ansetzen, die Bürgergeld erhält. Immer dann, wenn die sozial Schwächsten mehr Unterstützung benötigen, sollte dies auch zu einer Anpassung der Beamtengehälter führen. Auch die Relevanz von Erfahrungsstufen stelle ich zunehmend infrage – sie scheinen in der heutigen Struktur kaum noch eine praktische Anwendung zu finden.

Zudem plädiere ich dafür, Netto-Werte als Grundlage zu verwenden. Es macht wenig Sinn, mit Bruttowerten zu kalkulieren, wenn beim Bürgergeld ohnehin alles auf Netto-Basis berechnet wird.

Ich frage mich zunehmend, wie es für einen Angestellten in Entgeltgruppe 8 (EG8) noch lohnenswert sein kann, Vollzeit zu arbeiten. In einer Großstadt kann ein Haushalt mit einem Partner, der nicht erwerbstätig ist, schnell auf ein Einkommen von rund 40.000 € kommen – insbesondere durch verschiedene staatliche Unterstützungen. Wenn das Paar zudem getrennt lebt, bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte durch Vermietung zu erzielen, etwa an staatlich geförderte Mietparteien. Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

Genau andersherum: Bis A11 haben alle 4-köpfige Familien mit einem Beamten als Alleinverdiener bald das selbe Einkommen, unabhängig vom Amt, also der Verantwortung und Arbeit.
Und ebenfalls richtig sind % Anstiege der Vesoldung, da reine Sockelbeträge zu einer Annäherung der Kaufkraft führen.
Beides zusammen ergibt sonst für zu viele Fälle eine Einheitsbesoldung für den Einheitsbeamten trotz unterschiedlicher Güte und Verantwortung der Arbeit.
Ein Bezugspunkt mit 115% Bürgergeld für das unterste Amt und dann relativ gleich bleibenden Abständen in Stufen und Ämtern hingegen klingt nach Schweiz und klug.

Kalimochero

Mietstufen in der Besoldung wie zB in NRW, das wäre ja mal ein Anfang.
Wahnsinn wie groß die Unterschiede zT zwischen den Ländern sind.

Prüfer SH

Zitat von: HansGeorg in 20.10.2024 13:15
Zitat von: HansGeorg in 19.10.2024 10:03
In dem Artikel steht, dass in Schleswig-Holstein ein ähnliches Gesetz in Arbeit ist. Mir ist da absolut nichts bekannt, hat da jemand eine Quelle?

Ich muss das nochmal hoch schieben, weil mich das wirklich interessiert. Weiß da jemand was?

Das dürfte den Aufwand, den die Presse bei diesem Artikel betrieben hat, unterstreichen (nämlich gar keinen).
In SH gab es nun mal bundesweit die erste Herdprämie, sicherlich war das damit gemeint. Ist aber auch schwierig, das vernünftig als Presse zu recherchieren.


SuperIngo

Zitat von: Kalimochero in 20.10.2024 19:46
Mietstufen in der Besoldung wie zB in NRW, das wäre ja mal ein Anfang.
Wahnsinn wie groß die Unterschiede zT zwischen den Ländern sind.

Moin!

Grundsätzlich gebe ich dir Recht!
Aber fair ist das auch nicht.
Plötzlich bekommt zum Beispiel ein A12er Lehrer  mit 3 Kindern mehr Kohle als der Leiter eines Gymnasiums als Leitender Oberstudiendirektor, A16,  dessen Kinder über 25 sind oder auch mit 19 einen Beruf ergriffen haben und als unterhaltspflichtige Kinder wegfallen. Oder er hat nur ein Kind( 1 Kind zählt bei den Mietstufen gar nicht).
Wenn der Oberstudiendirektor dann noch recht ländlich wohnt und sein A12er Kollege in der Stadt wohnt, dann zieht der NETTO an dem Chef vorbei.
Und Kollegen ohne/ oder mit 1 Kind erhalten 0,000 Euro Zulage.
Normalerweise muss das Grundgehalt angehoben werden. Zum Beispiel wohnt ein Kollege von mir 4 km entfernt von mir. Anderer Ort. Deshalb bekommt er monatlich netto knapp 200 Euro weniger...! Ist doch bekloppt.

Carisson

So ist es. Es wird immer mehr auf eine Einheitsbesoldung hinaus laufen.

Zum Abstandsgebot:
Sind eigentlich die Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen gerichtlich näher definiert?
Wieviel Prozent muss zwischen zwei Besoldungsgruppen liegen?

blub1984w

Zitat von: SuperIngo in 21.10.2024 09:32
Zitat von: Kalimochero in 20.10.2024 19:46
Mietstufen in der Besoldung wie zB in NRW, das wäre ja mal ein Anfang.
Wahnsinn wie groß die Unterschiede zT zwischen den Ländern sind.

Moin!

Grundsätzlich gebe ich dir Recht!
Aber fair ist das auch nicht.
Plötzlich bekommt zum Beispiel ein A12er Lehrer  mit 3 Kindern mehr Kohle als der Leiter eines Gymnasiums als Leitender Oberstudiendirektor, A16,  dessen Kinder über 25 sind oder auch mit 19 einen Beruf ergriffen haben und als unterhaltspflichtige Kinder wegfallen. Oder er hat nur ein Kind( 1 Kind zählt bei den Mietstufen gar nicht).
Wenn der Oberstudiendirektor dann noch recht ländlich wohnt und sein A12er Kollege in der Stadt wohnt, dann zieht der NETTO an dem Chef vorbei.
Und Kollegen ohne/ oder mit 1 Kind erhalten 0,000 Euro Zulage.
Normalerweise muss das Grundgehalt angehoben werden. Zum Beispiel wohnt ein Kollege von mir 4 km entfernt von mir. Anderer Ort. Deshalb bekommt er monatlich netto knapp 200 Euro weniger...! Ist doch bekloppt.

Ich lebe auch in NRW, das ganze Konstrukt mit den Mietstufen ist wirklich nicht das gelbe vom Ei. Ich gehe aus der Siedlung raus, 200 Meter weiter und zack kommt das Ortsausgangsschild zur nächsten Stadt. Wäre der Nachbarort mein Wohnort bekäme ich Stufe IV statt Stufe III. Wenn wir umziehen würden und hätten das Glück, genauso viel Miete zu zahlen wie jetzt, hätte ich ein Lohnplus. Nicht viel, aber keiner würde sich über 50 oder 60 Euro netto mehr beschweren.

NordWest

Ob man sich am tatsächlcihen Wohnort oder am Dienstort orientiert, oder ob man ortsunabhängig besolden möchte, darüber kann man streiten.

Klar ist, was nicht in Ordnung ist: Hamburg sind die Wohnkosten in Hamburg zu hoch, deshalb unterstellt es mittlerweile, dass viele Beamte gar nicht in HH wohnen und rechnet auf diese Weise die Wohnkosten klein. Weil es heute vielen Beamten schon schwerfällt, sich eine Wohnung in HH zu leisten, dient das jetzt auch noch als Rechtfertigung, um die Besoldung weiter geringzuhalten. Unfassbar...

EdekaA11

Zitat von: Paterlexx in 20.10.2024 12:01
Zitat von: LehrerBW in 19.10.2024 20:12
Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen...bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

Wenn Angestellte die Gehälter der Beamten verhandeln, ergeben sich daraus interessante Dynamiken. Ab der Besoldungsstufe A11 scheint die Gehaltsstruktur im Vergleich zu den Abständen zum Bürgergeld ,,gerecht" zu sein – allerdings nur, wenn man die niedrigeren Dienstgrade außer Acht lässt. Diese Diskrepanz ist im Wesentlichen das Resultat jahrzehntelanger prozentualer Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ab A11 die Gehälter signifikant stärker stiegen.

Inzwischen halte ich es für sinnvoll, von den klassischen Gehaltsverhandlungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Gehälter an einem festen Bezugspunkt auszurichten. Beispielsweise könnte man die Grundlage für Beamtengehälter bei 115 % des Einkommens einer Einverdiener-Familie ansetzen, die Bürgergeld erhält. Immer dann, wenn die sozial Schwächsten mehr Unterstützung benötigen, sollte dies auch zu einer Anpassung der Beamtengehälter führen. Auch die Relevanz von Erfahrungsstufen stelle ich zunehmend infrage – sie scheinen in der heutigen Struktur kaum noch eine praktische Anwendung zu finden.

Zudem plädiere ich dafür, Netto-Werte als Grundlage zu verwenden. Es macht wenig Sinn, mit Bruttowerten zu kalkulieren, wenn beim Bürgergeld ohnehin alles auf Netto-Basis berechnet wird.

Ich frage mich zunehmend, wie es für einen Angestellten in Entgeltgruppe 8 (EG8) noch lohnenswert sein kann, Vollzeit zu arbeiten. In einer Großstadt kann ein Haushalt mit einem Partner, der nicht erwerbstätig ist, schnell auf ein Einkommen von rund 40.000 € kommen – insbesondere durch verschiedene staatliche Unterstützungen. Wenn das Paar zudem getrennt lebt, bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte durch Vermietung zu erzielen, etwa an staatlich geförderte Mietparteien. Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

Ein Beamter mit einer A8 bzw. A9 steht finanziell nicht wesentlich besser da als ein Angestellter mit einer EG8. Wird immer schlimmer  :-\

HochlebederVorgang

Deshalb hat ja ein OLG in Niedersachsen seinen Justizvollzugsbeamten empfohlen, um Entlassung und Wiedereinstellung als Tarifbeschäftigte zu bitten. Ich finde den Link gerade nur nicht.

Das ist wirklich der Gipfel.

Jimbo

Das haben sie auch den Beamten im mD empfohlen.

Wobei diese das, mMn, nur getan haben um sich der bald oder eventuell bald, wesentlich teureren Beamten zu entledigen, ein Offenbarungseid. Gleichzeitig ist man einige Beamte los die man offenbar sowieso nicht möchte oder braucht. Und sie sparen die evtl. fälligen Rückzahlungen sodenn es mal soweit kommt. Denn man hat dadurch dann mit Sicherheit keinen Anspruch mehr auf die vormals nicht erhaltenen Differenzbeträge bzgl. der zu niedrigen Alimentation.

Ein Schelm wer also böses dabei denkt.

Und in der Justiz wurden die Angestellten fast alle auf E8 oder E9a eingestuft, jeder Blumenhändler, der jetzt als Quereinsteiger dazustößt, "verdient" dann auf einmal mehr als die gelernten Justizfachwirte, teilweise sogar zunächst mehr als die frischen Rechtspfleger, die dafür studiert haben!

Und es gab noch dazu eine saftige Nachzahlung von vielen tausend Euro für die Angestellten die jahrelang zu wenig Geld erhalten haben. Wer jetzt doof dasteht und aus der Wäsche guckt? Wir Beamten, die nun auf einmal, trotz Lehre/Studium dastehen wie Idioten, dürfen nicht streiken, 40 Std./Woche, außerdem wird erwartet man kann alles da man ja eine Ausbildung hatte, somit Depp vom Dienst, zumindest bei uns in der Behörde.

Es ist zum Kotzen.

clarion

Diese Empfehlung macht aber nur mit dem E6 / E9a Urteil Sinn.

Paterlexx

Zitat von: Grandia in 20.10.2024 18:11
Zitat von: Paterlexx in 20.10.2024 12:01
Zitat von: LehrerBW in 19.10.2024 20:12
Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen...bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

Wenn Angestellte die Gehälter der Beamten verhandeln, ergeben sich daraus interessante Dynamiken. Ab der Besoldungsstufe A11 scheint die Gehaltsstruktur im Vergleich zu den Abständen zum Bürgergeld ,,gerecht" zu sein – allerdings nur, wenn man die niedrigeren Dienstgrade außer Acht lässt. Diese Diskrepanz ist im Wesentlichen das Resultat jahrzehntelanger prozentualer Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ab A11 die Gehälter signifikant stärker stiegen.

Inzwischen halte ich es für sinnvoll, von den klassischen Gehaltsverhandlungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Gehälter an einem festen Bezugspunkt auszurichten. Beispielsweise könnte man die Grundlage für Beamtengehälter bei 115 % des Einkommens einer Einverdiener-Familie ansetzen, die Bürgergeld erhält. Immer dann, wenn die sozial Schwächsten mehr Unterstützung benötigen, sollte dies auch zu einer Anpassung der Beamtengehälter führen. Auch die Relevanz von Erfahrungsstufen stelle ich zunehmend infrage – sie scheinen in der heutigen Struktur kaum noch eine praktische Anwendung zu finden.

Zudem plädiere ich dafür, Netto-Werte als Grundlage zu verwenden. Es macht wenig Sinn, mit Bruttowerten zu kalkulieren, wenn beim Bürgergeld ohnehin alles auf Netto-Basis berechnet wird.

Ich frage mich zunehmend, wie es für einen Angestellten in Entgeltgruppe 8 (EG8) noch lohnenswert sein kann, Vollzeit zu arbeiten. In einer Großstadt kann ein Haushalt mit einem Partner, der nicht erwerbstätig ist, schnell auf ein Einkommen von rund 40.000 € kommen – insbesondere durch verschiedene staatliche Unterstützungen. Wenn das Paar zudem getrennt lebt, bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte durch Vermietung zu erzielen, etwa an staatlich geförderte Mietparteien. Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

Genau andersherum: Bis A11 haben alle 4-köpfige Familien mit einem Beamten als Alleinverdiener bald das selbe Einkommen, unabhängig vom Amt, also der Verantwortung und Arbeit.
Und ebenfalls richtig sind % Anstiege der Vesoldung, da reine Sockelbeträge zu einer Annäherung der Kaufkraft führen.
Beides zusammen ergibt sonst für zu viele Fälle eine Einheitsbesoldung für den Einheitsbeamten trotz unterschiedlicher Güte und Verantwortung der Arbeit.
Ein Bezugspunkt mit 115% Bürgergeld für das unterste Amt und dann relativ gleich bleibenden Abständen in Stufen und Ämtern hingegen klingt nach Schweiz und klug.

Das widerlegt nicht, was ich geschrieben habe. Es bestätigt den obersten Angriffspunkt des OLG in HH, das "zweiverdiener Modell" wird angegangen. Wenn es zeitnah fällt, haben die Bundesländer ihre "Chancen" auf bessere Gestaltung der Gesetze verwirkt.  Tatsächlich habe ich den Eindruck, dass Politik bemerkt, dass ihre "Scharade" aufgefallen ist, deswegen werden jetzt die Medien schnell in Stellung gebracht.
Der nächste Schritt ist, die Steuern für den Normalbürger nochmal mehr zu erhöhen, dann kann die Politik wieder auf die Beamten zeigen und sagen...schaut euch die an, die bekommen den Hals nicht voll.

HansGeorg

Mein Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 wurde jetzt natürlich abgewiesen und ich würde gerne einen Widerspruch einlegen. Da für das Jahr 2022 bereits eine Klage läuft, welche aber mit beidseitiger Zustimmung ruhend gestellt wurde, würde ich gerne beantragen auch dieses Verfahren ruhend zu stellen. Was genau muss ich jetzt als Bedingung mit aufnehmen, reicht Verzicht auf Verjährung oder noch andere Sachen?

Malkav

Zitat von: HansGeorg in 22.10.2024 08:52
Mein Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2023 wurde jetzt natürlich abgewiesen und ich würde gerne einen Widerspruch einlegen. Da für das Jahr 2022 bereits eine Klage läuft, welche aber mit beidseitiger Zustimmung ruhend gestellt wurde, würde ich gerne beantragen auch dieses Verfahren ruhend zu stellen. Was genau muss ich jetzt als Bedingung mit aufnehmen, reicht Verzicht auf Verjährung oder noch andere Sachen?

Das DLZP wird deinen Anspruch 2023 endgültig abbügeln wollen und sich auf so ein Vorgehen auf Verwaltungsebene kaum einlassen. Lass dir einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid übersenden und erweitere deine 2022er-Klage gem. 91 VwGO. Der dbb Thüringen hat ein entsprechendes Muster auf seiner Homepage (https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx). Als Naturalpartei kann man um richterlichen Hinweis bitten, ob eine solche Klageerweiterung zulässig ist und mitteilen, dass hilfsweise eine komplett neues 2023er-Verfahren angestrengt werden soll. Ohne Anwaltszwang müssen einen die Gerichte Naturalparteien im Rahmen der Prozessleitung relativ eng "an die Hand nehmen", wenn diese das wünschen.

Die Klageerweiterung ist dabei auch ohne Einfluss auf den Streitwert und führt folglich nicht zu höheren bzw. weiteren Gerichtskosten:

"Auch die Klageerweiterung gibt keinen Anlass zu einer Erhöhung des Streitwerts, da der Auffangstreitwert bei fehlenden Anhaltspunkten für eine konkrete Wertbestimmung unabhängig von dem Zeitraum, für den eine verfassungswidrige Unteralimentation geltend gemacht wird, herangezogen wird.
(VG Berlin, Urteil vom 16. Juni 2023 – 26 K 245/23 –, Rn. 363 m.w.N.)"

Ytsejam

Zitat von: Paterlexx in 20.10.2024 12:01
Zitat von: LehrerBW in 19.10.2024 20:12
Zitat von: rittersportrum in 19.10.2024 09:13
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen...bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.
Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

https://www.amazon.de/prime/qualify

Amazon Prime gibt es mittlerweile auch vergünstigt für Bürgergeldlis. Ich hoffe doch das wird beim Existenzminimum berücksichtigt ;-)